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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 13.03.2009, 19:12
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Hi !
Beim Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzes brauchst du nur einen Personalausweis vorzulegen, dort erhälst du einen Blanko "Fahrzeugschein".
Die Daten brauchst du erst einzutragen wenn du vor Ort bist, beim StVA sind keine Angaben zum Fahrzeug nötig. Brauchst nur zu sagen, dass du ein Kurzzeitkennzeichen für einen Sportgeräteanhänger benötigst.
Ich hoffe dies hilft dir weiter.
Gruss Burkhard
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  #27  
Alt 13.03.2009, 20:24
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Hallo accu305,
kann sein das dein Straßenverkehrsamt dir ohne Versicherung kein Kurzzeitkennzeichen aushändigt wollen, zur Vorsicht würde ich eine Doppelkarte von deiner Versicherung mitnehmen

wenn du in England an ein Ausfuhrkenzeichen bekommen kannst wäre das eine Alternative
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #28  
Alt 13.03.2009, 20:28
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Hier noch einmal zum besseren verständnis. Ein Kurzzeitkennzeichen für Sportgeräteanhänger ist über das Zugfahrzeug versichert und steuerfrei.
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  #29  
Alt 13.03.2009, 20:33
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Gibt es eigentlich noch Versicherungen die Doppelkarten ausstellen ??
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  #30  
Alt 13.03.2009, 21:09
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Zitat:
Zitat von herald Beitrag anzeigen
Hier noch einmal zum besseren verständnis. Ein Kurzzeitkennzeichen für Sportgeräteanhänger ist über das Zugfahrzeug versichert und steuerfrei.
Das ist so richtig!!!!!!

Sollte aber der Trailer für eine gewerbliche Überführung genutzt werden, so muß eine Versicherung nachgewiesen werden.
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Falko aus HH
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  #31  
Alt 13.03.2009, 22:08
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Zitat:
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Hier noch einmal zum besseren verständnis. Ein Kurzzeitkennzeichen für Sportgeräteanhänger ist über das Zugfahrzeug versichert und steuerfrei.
Hallo Herald,
das stimmt, nur wenn du BE vom Trailer nicht vorlegen kannst, werden sie dir nicht glauben und vermuten du willst die Kennzeichen für ein Auto benutzen und die Versicherung sparen

schon mal mit einem Beamten diskutiert
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Bertrand Russell
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  #32  
Alt 13.03.2009, 22:29
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Zitat:
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Hallo Herald,
das stimmt, nur wenn du BE vom Trailer nicht vorlegen kannst, werden sie dir nicht glauben und vermuten du willst die Kennzeichen für ein Auto benutzen und die Versicherung sparen

schon mal mit einem Beamten diskutiert
Natürlich braucht man eine BE oder eine EU Konformitätserklärung des jeweiligen Landes, aber mit diesen Unterlagen ist nicht immer auszuschließen, das immer wieder schwarze Schafe dieses sich zu ihrem Vorteil machen und dann hast Du natürlich mit den Beamten auf der Straße.
Denn auf der Zulassungsstelle arbeiten Verwaltungsangestellte,das 21.Jahundert ist hier auch schon angekommen. Geld,Geld, einsparen!!!!!

Rechtschreibfehler kannst Du behalten, nichts ist perfekt!
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LG
Falko aus HH
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  #33  
Alt 16.03.2009, 09:27
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Hallo Leute,

ich habe es geschafft. Ich habe heute ein Kurzzeitkennzeichen ohne irgendwelche Papiere vom Hänger bekommen. Habe natürlich nichts von ENGLAND erwähnt, denn man kennt ja die Geschichte mit den schlafenenden Hunden.......

Zunächst wurde erstmal wild telefoniert, weil keiner Ahnung hatte.
Danach habe ich Schild und einen blanko Fahrzeugschein erhalten.
Den fülle ich jetzt noch mit den vorhandenen Daten aus, welche mir bekannt sind.

1.Hersteller
2.Seriennummer
3.zul. Gesamtgewicht
4.Höchstgeschwindigkeit:"natürlich 100km/h"

Ich weiß jetzt zwar immer noch nicht ob dieses Schild im Ausland gültig ist!
Auf der Rückseite unter dem Vermerk "ACHTUNG WICHTIG" steht mal nichts von "nur in Deutschland gültig" Am Telefon hat man mir da was anderes erzählt."Sie brauchen ein englisches Exportkennzeichen".....ist aber viel zu kompliziert, wenn überhaupt verfügbar!

Aber egal, mit einem offiziellen Schild am Hänger fühl ich mich viel sicherer. Hab schnell noch die Autoversicherung informiert, daß ich einen Hänger ziehen werde. Die haben das in ihren Unterlagen vermerkt.

Jetzt muß ich nur noch die Reise antreten und das gute Stück über den Teich bringen.

Ich werde euch weiter informieren wie es mit dem "Engländer" hier in Deutschland weitergeht.

Nochmals BESTEN DANK an ALLE die mich motiviert haben nicht aufzugeben.


Bis die Tage

Grüße

Stephan
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  #34  
Alt 16.03.2009, 11:27
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dann viel erfolg - hoffen wir mal das die sich nicht anhalten (nur in D gültig ?).
der rosa blanko schein ist normal - hatte ich auch vor kurzem als ich so meinen wohnwagen geholt habe.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #35  
Alt 16.03.2009, 12:27
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Kurzzeitkennzeichen hab ich leider mehrfach benötigt.
In Frankfurt a Main geholt.: Kosten Zulassungsstelle 10,20 €

Das war easy.
Nichts stand da drauf von nur in der BRD gültig. Und eine grüne Deckungskarte für Auslandfahrten hätte der netter Schildermacher für 5,-- auch noch mitgegeben.

In Hamburg :Kosten Zulassungsstelle 10,50€
Das war auch easy.
Auf dem roten Schein (der wie in Frankfurt als Fahrzeugpapier zum selbst ausfüllen mitgegeben wird ) steht unten ein
EINDEUTIGER Hinweis das keine Gültigkeit im Ausland besteht.(Formulierung sinngemäß)
Und nun kommt Ihr.
Mit dem Hamburger Papier in England rumkutschen ist mehr als blölde falls was schiefläuft.
Mit dem Frankfurter total OK. ( egal ob mit oder ohne extra Versicherung und ob mit oder ohne grüne Deckung)
So verwirrt sehe ich das.
Gruß
erhard
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  #36  
Alt 16.03.2009, 14:03
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Moin Zusammen,
ich habe das auch kürzlich hinter mir,
habe mir ein Boot in COwes gekauft und dann mit englischem Trailer nach Deutschland überführt.

In england haben Anhänger keine eigenen Papiere und auch keine Nummernschilder. Auf Anfrage bei der DVLA (engl. zulassungsbehörde) wurde mir das auch so bestätigt. Anhänger führen das Kennzeichen des Zugfahrzeuges. Wird der Anhänger durch ein Ausländisches Fahrzeug gezogen würde er konsequenterweise das Folgekennzeichen des Zugfahrzeuges führen.

In England ein Kurzzeitkennzeichen dranzuschrauben ist nicht erlaubt, die Zulassung ist ein Nationaler Verwaltungsakt und deswegen gilt das Kennzeichen im Ausland nicht(so die Auskunft des LBV in Hamburg).

Ich habe also im Ausland ein Folgekennzeichen des Zugfahrzeuges am Hänger gehabt. Ich habe mir vom Verkäufer noch bescheinigen lassen dass der Hänger ein englischer Angänger ist und bis zur Zulassung in D ein englischer Anhänger bleibt und daher auch die englischen Bestimmungen hinschichtlich folgekennzeichen gelten.


Ich habe mich in der Angelegenheit vom ADAC beraten lassen, hier mal die Antwort aus der Rechtsabteilung wie man vorgehen sollte:

Zitat:
Zitat von ADAC
Aus unserer Sicht wäre im vorliegenden Fall folgende Lösung denkbar: Der britische Anhänger wird mit einem deutschen Wiederholungskennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs versehen. Nach § 21 Abs.1 Satz 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) müssen in einem anderen Staat zugelassene Anhänger an der Rückseite ihr heimisches Kennzeichen oder, wenn - wie in Ihrem Fall - ein solches nicht zugeteilt oder ausgegeben ist, das Kennzeichen des ziehenden Kraftfahrzeuges führen. Wenn also der betreffende ausländische Anhänger in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen wird, muss er also das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs an der Rückseite führen, sofern er im Ausland, hier also England, kein eigenes Kennzeichen erhalten hat. In Anwendung des Gedankens, dass Wiederholungskennzeichen nicht von der Zulassungsbehörde gestempelt werden müssen (§ 10 Abs.8 Halbsatz 2 und § 10 Abs. 9 Satz 2 FZV) kann in diesem Fall auf eine Abstempelung des Kennzeichens verzichtet werden.

Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind. Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).

§ 21 FZV Kennzeichen und Unterscheidungszeichen

(1) 1In einem anderen Staat zugelassene Kraftfahrzeuge müssen an der Vorder- und Rückseite ihre heimischen Kennzeichen führen, die Artikel 36 und Anhang 2 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr, soweit dieses Abkommen anwendbar ist, sonst Artikel 3 Abschnitt II Nr. 1 des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr entsprechen müssen. 2Krafträder benötigen nur ein Kennzeichen an der Rückseite. 3In einem anderen Staat zugelassene Anhänger müssen an der Rückseite ihr heimisches Kennzeichen nach Satz 1 oder, wenn ein solches nicht zugeteilt oder ausgegeben ist, das Kennzeichen des ziehenden Kraftfahrzeugs führen.

(2) 1In einem anderen Staat zugelassene Fahrzeuge müssen außerdem das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, das Artikel 5 und Anlage C des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr oder Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr entsprechen muss. 2Bei Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind und entsprechend Artikel 3 in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 über die Anerkennung des Unterscheidungszeichens des Zulassungsmitgliedstaats von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr (ABl. EG Nr. L 299 S. 1) am linken Rand des Kennzeichens das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, ist die Anbringung eines Unterscheidungszeichens nach Satz 1 nicht erforderlich.



Für die Spätere Zulassung in D braucht man übrigens einen Kaufvertrag für den Anhänger (ich hatte nur einen fürs Boot mit Hänger ), den Hängervertrag hat mir der Käufer dann noch per Post geschickt. Zusammen mit der TÜV Vollabnahme nach der Montage von einigen Seitenmarkierungsleuchten, neuen Reifen, neuer Auflaufeinrichtung , dem Aufschweißen eines kleinen "angstbleches" , Bremsenberechnung, Bescheinigung vom KBA dass das Fzg nicht gestohlen ist etc etc konnte der Hänger "Problemlos" in Deutschland angemeldet werden. In der Summe wäre ein neuer Trailer dann aber doch billiger gewesen Aber so hat man halt wieder ein Behördenabenteuer mehr zu erzählen
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  #37  
Alt 16.03.2009, 14:10
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Zitat:
Zitat von accu305 Beitrag anzeigen
Hi Norbert,

ich habe bei der Zulassungstelle angerufen.
Die haben mir gesagt ich braüchte "Englische Exportschilder".

Die kennen sich halt nicht mit dem englischen Zulassungsrecht aus.
Es gibt in England keine Nummernschilder und auch keine Zulassung für Anhänger. Und auch keine Exportkennzeichen für Anhänger weil die haben ja garkeine eigenen Papiere
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  #38  
Alt 16.03.2009, 14:23
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TIP bei Verkehrskontrollen mit dem britischen Anhänger

Die Beiträge aus dem Forum ausdrucken und ggfls die sich nicht widersprechenden bei einer deutschen Polizeikontrolle als unterstützende Argumentationshilfe vorlegen.

Bitte dann ein Video von DER Kontrolle einstellen.
Gruß
der Holzwurm
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  #39  
Alt 16.03.2009, 14:40
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Haha Holzwurm,
der war gut... Aber hast du ne bessere Idee?
Außerdem soll man ja immer die Originalquellen zitieren
Ich habe mir deswegen die Fahrzeugzulassungsverodnung ausgedruckt und die entsprechenden Stellen angemarkert. Bin zwar nicht kontrolliert worden aber ich bin mir sicher dass ich damit um Welten besser informiert war als die meisten Streifenhörnchen auf deutschen Straßen
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  #40  
Alt 16.03.2009, 14:41
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in deutschland hat er ja kein problem, da hat er ja die kurzzeitkennzeichen -die gelten ja nun wirklich hier.
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  #41  
Alt 07.05.2009, 13:20
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Hallo Leute,

ich habe meinen Engländer heute mal beim TÜV vorgefahren.

Folgendes wurde bemängelt:

1. Nebelschlussleuchte auf der Lichterleiste muss von rechts nach links umgebaut werden
2. Bremsberechnung muss vorgelegt werden
Der Trailer ist mit einem Anhängesytem der Firma Bradley(UK) ausgestattet und hat ein Al-Ko Fahrwerk aus Deutschland. Also Al-Ko kontaktiert mit dem Hinweis, daß so eine Bremsberechnung nur der Hersteller von der Anhängevorrichtung ausstellen kann. Die habe ich mal angemailt. Bin gespannt ob die helfen können.
3. Positionslichter
Der TÜV Mensch wollte doch echt von mir verlangen dass ich an dem Hänger(3500 kg) Positionslicher anbringe und zwar 3 auf jeder Seite.

Hat schion mal jemand Hänger mit solchen Lichtern gesehen?
Selbst neue Hänger haben keine solchen Lampen!!!!!!!
Kann ich kaum glauben!
Die gehen doch beim slippen baden.........

Melde mich wieder wenn ich weitere Infos habe.

Liebe Grüße

Stephan
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  #42  
Alt 07.05.2009, 13:37
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von accu305 Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich habe meinen Engländer heute mal beim TÜV vorgefahren.

Folgendes wurde bemängelt:

1. Nebelschlussleuchte auf der Lichterleiste muss von rechts nach links umgebaut werden
2. Bremsberechnung muss vorgelegt werden
Der Trailer ist mit einem Anhängesytem der Firma Bradley(UK) ausgestattet und hat ein Al-Ko Fahrwerk aus Deutschland. Also Al-Ko kontaktiert mit dem Hinweis, daß so eine Bremsberechnung nur der Hersteller von der Anhängevorrichtung ausstellen kann. Die habe ich mal angemailt. Bin gespannt ob die helfen können.
3. Positionslichter
Der TÜV Mensch wollte doch echt von mir verlangen dass ich an dem Hänger(3500 kg) Positionslicher anbringe und zwar 3 auf jeder Seite.

Hat schion mal jemand Hänger mit solchen Lichtern gesehen?
Selbst neue Hänger haben keine solchen Lampen!!!!!!!
Kann ich kaum glauben!
Die gehen doch beim slippen baden.........

Melde mich wieder wenn ich weitere Infos habe.

Liebe Grüße

Stephan

Doch stephan, die Positionslichter an der Seite sind ab einer gewissen Länge bindend.....und neue Trailer haben diese auch, mein 3,5t Trailer ist aus 2006, und auch der hat die seitlichen Posilampen serienmässig verbaut!

Stefan
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  #43  
Alt 07.05.2009, 16:39
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Doch stephan, die Positionslichter an der Seite sind ab einer gewissen Länge bindend.....und neue Trailer haben diese auch, mein 3,5t Trailer ist aus 2006, und auch der hat die seitlichen Posilampen serienmässig verbaut!

Stefan
Na so ein Misst. Das sieht nach Arbeit aus. Die Engländer haben gerade eine Bremsberechung gemailt - das ging ja super flux...hoffe das Papier in Deutsch und Englisch wird vom TÜV akzeptiert.

Schönen Tag noch

Grüße aus Saarbrücken

Stephan
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  #44  
Alt 16.09.2012, 00:25
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Hallo Stefan,

Ich Grab deinen alten Thread mal aus!
Wie ist's denn schlussendlich beim TÜV gelaufen?


Gruß
Dirk
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  #45  
Alt 16.09.2012, 09:02
Bergsteiger82 Bergsteiger82 ist offline
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Wenn wir schonmal dabei sind:
Ich habe vor einen 3 Jahre alten 1300er Trailer aus Dänemark zu kaufen.
Muss an diesem Trailer irgendwas geändert werden oder haben die ähnliche Regeln/Zustände, wie wir hier in D?

Grüße, Christian
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