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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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2,75m breites Boot von Schottland nach D
Hallo zusammen!
Mir wurde in Schottland (Edingurgh) ein ca. 2,75m breites und ca. 8,60m langes Boot inkl. Trailer angeboten. Den Zustand des Trailers kenne ich noch nicht. Wie transportiert man solch ein Boot (Jeep mit 3,5T Zuglast ist vorhanden) nach D. Kann mir jemand mit Erfahrung Tipps geben? Viele Grüße Ralph |
#2
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Ich fange Mal an, der Jeep darf 3,5 Tonnen ziehen. Reicht das für das Boot mit Trailer aus?
Google mal ;; Trailergenehmigung 2,55 bis 3,0 Meter. Dort solltest du fündig werden.
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Andree Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren!
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#3
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Hallo Andree,
das Boot inkl. Trailer soll 3,2t wiegen. |
#4
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Stell deinen Transport doch mal da ein.
Die Transporter von der Insel machen oft günstige Angebote. Allerdings kann ich die Gewichtsangabe anhand der Bootsgröße nicht so recht glauben. Gib doch mal nähere Infos.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#5
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Zitat:
ich kann Dir leider nur nach deutschen Erkenntnissen antworten. Danach wäre der Transport in Deutschland kein Problem. Du bräuchtest nur eine entsprechende Transportgenehmigung durch das Straßenverkehramt. In Deutschland bräuchtest Du auch keine Transportbegleitung zur zusätzlichen Absicherung bei dieser Breite. Über schottländische Verhältnisse/Anforderungen kann ich Dir aber nichts sagen. Da musst Du Dich bei den örtlichen Behörden erkundigen. Gruß Walter |
#6
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In GB muss ich ein Folgekennzeichen nutzen.
Dort sind Anhänger zulassungsfrei. Bzgl de Breite ist es in GB kein Problem. Bekomme ich aber in D für einen Trailer KZK eine Transportgenehmigung? Hat jemand damit Erfahrungen? |
#7
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Zitat:
In welchem Zustand ist das Boot ?? Bringe es doch auf eigenem Kiel in den neuen " Heimathafen"!
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Gruß von der Weser Jörg
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#8
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Anruf bei deinem Straßenverkehrsamt und du musst nicht mit Vermutungen planen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#9
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Zitat:
bei den Spritkosten bin ich dann bankrott Viele Grüße Ralph PS ... und das Trailerproblem ist auch noch nicht gelöst |
#10
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Ich sehe da kein Problem. 2,75 ist ja nicht die Welt. Bin die Strecke mit (kleinerem) Anhänger noch im August gefahren. Ich würde die Fähre Calais-Dover nehmen und die Ostroute über Leeds udn Cambridge fahren. Die Landstrassen sind so gut ausgebaut, wie die Autobahnen. Alles ganz easy.
Die Fähre könnte ein Problem werden, obwohl ich das nicht so eng auf den Decks enpfunden habe. Die Fragen ja eher nach der Höhe, als nach der Breite. Gemessen wurden wir nicht. Ich würde es einfach riskieren und ein paar Karenztage einplanen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#11
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Zitat:
Ich berichte dann! |
#12
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Zitat:
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Das wäre die bessere Lösung, aber ob es bezahlbar ist, wäre fraglich.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#14
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Hull-Rotterdam hab ich schonn benutzt das sollte klappen und war damals für 4 Mopeds nicht sooo teuer
Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#15
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Hallo Ralph,
mal abgesehen davon, daß das Gewicht des Bootes höchstwahrscheinlich nicht stimmig ist (Ich tippe da eher auf gute 4 Tonne incl. Trailer), mit deutschem Kurzzeitkennzeichen darfst Du im Ausland nicht fahren. Ich habe gerade ein Auto aus Holland überführt, habe also diesen Umstand vor kurzem erst erfahren dürfen. Der ADAC und ein Verkehrsrechtsanwalt haben diese Aussage jedenfalls ganz klar bestätigt. Auch die von deutschen Händlern genutzten roten Kennzeichen gelten im Ausland nicht....Man will damit offenbar den privaten "Fahrzeugschiebern" das Leben schwer machen. Es bleibt Dir also nur, in GB ein Ausfuhrkennzeichen zu besorgen. Da es dieses für Anhänger dort wohl nicht gibt, musst Du Dich trotzdem mit den dortigen Behörden rumschlagen, denn ich glaube nicht, daß dort die für einheimische Fahrzeuge gültigen Regeln (Folgekennzeichen)auch für Dich dort gelten. Falls doch, wäre dann nur noch das Problem durch Holland zu klären. Trotdem wünsche ich Dir viel Erfolg. Beste Grüße
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Manfred
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#16
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Einfach das Kennzeichen vom Zugfahrzeug dranhängen und fertig. Eventuell noch eine Haftpflichtvers. abschließen und wegen Breite beim STRVA. nachfragen.
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#17
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Auf der 2. Seite steht was von 2,75 m. https://www.rlp-buergerservice.de/bi...196&_type=file
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#19
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Wieder ein Stück weiter:
Diesen Text zum KZK habe ich vom Straßenverkehrsamt: Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
Die Grobplanung (falls wir das Boot letztendlich kaufen; Mittwoch werden wir nach Edinburgh fliegen) sieht wie folgt aus: - In England dürfen wir mit deutschem Folgekennzeichen den Trailer fahren - Frachtfähre Edinburgh - Rotterdam ca. € 500,-- - ab NL mit KZK - ab D mit KZK und Transportgenehmigung Ich werde weiter berichten! |
#20
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Zitat:
Das ist ja alles gut und schön. Ein KZK brauch man für ein kennzeichen-anmeldepflichtiges Fahrzeug. Du sagtest anfangs, in Schottland wird kein Hänger angemeldet und wie wir alle wissen in NL auch nicht. Nach der 24 oder 27 Ausnahmegenehmigung (Gemischtes Doppel) werden in der EU diese Fahrzeuge wie in ihrem Heimatland behandelt, also ohne eigenes Kennzeichen. Hat man zB. einen niederländischen oder schottischen WW oder Trailer, kann man sich damit in der EU, mit em Kennzeichen des Zugfahrzeuges bewegen. Momentan finde ich den Text der ADAC Verkehrs Rechtsabteilung nicht (ist auf dem alten Rechner), war aber, glaube ich, schon mal ein Beitrag von mir. |
#21
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#22
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Kurzes Update:
Heute Rückruf vom Straßenverkehrsamt: Transporterlaubnis gibt es auch mit einem KZK Ich berichte weiter! PS. Morgen fliegen wir nach Edinburgh um das Boot zu besichtigen!
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#23
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Kennzeichen kaufen, Gebühren zahlen, Disput wegen Versicherungsbefreiung könnte man sich ersparen. Den Zettel vom ADAC ausdrucken Schildchen malen, dran und fertig. Wünsche Dir aber so oder so gutes Gelingen.
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#24
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Zitat:
Nun los Ralph, Bericht + Bilder, bitte.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#25
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Bin gerade in Andalusien. Hier besichtigen wir auch ein sehr interessantes Boot. Leider ohne Trailer.
3,5t Trailer kostet aber nur € 100,00 am Tag. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, gibt´s ein Update! |
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