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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Also- es geht nach dem OwiG!!!
Zu dessen Fristen hat JohnB ja schon was geschrieben.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#27
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Warum nicht einfach den Absender anrufen und hoeflich um Aufklaerung bitten. Sind zwar Beamte, aber dahinter auch Menschen, mit denen kann man auch reden. Da muss man doch nicht gleich zum Anwalt seines Vertrauens rennen, nur weil vielleicht der Rechtschutz sowieso zahlt...
Gruss Norbert |
#28
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#29
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Hallo,
ich würde behaupten, da eine OWi nach §15 (1) Nr.2 Seeaufgabengesetz bis zu 50.000€ hergibt beträgt die Verfolgungsverjährung nach dem OWiG drei Jahre. Also entweder Rechtanwalt wegen möglichen Einspruch, oder bezahlen und Fröhlich sein. Zur Datenspeicherung bei OWi im Binnenbereich. Die Daten sind zu löschen, sofern keine Verfolgung erfolgt, oder nach Ende der Vollstreckungsverjährung nach den Fristen gem. §34OWiG zwischen 3 und 5 Jahren nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Bis dann Dominic |
#30
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Interessant ist ja, das sich im Bescheid auf Paragraphen-Änderungen bezogen wird, die zum Zeitpunkt des Verstoss noch gar nicht in Kraft waren.
Ob das so ganz korrekt ist?
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Gruß Christoph |
#31
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#32
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Booaahh...
Du warst Vermieter...hast den Kasten nicht auf dem neuesten vorgeschiebenen Stand gehabt...Leute damit losgeschickt...also zahl die paar Mäuse und gut... Glück Auf! Gunar |
#33
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Zitat:
Es gab einen neuen Kasten. Und einen alten zum Aufbrauchen.
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Gruß Christoph |
#34
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Hallo,
ist halt ein Standard-Schreiben, wo immer nur einzelne Punkte in eine Vorlage eingefügt werden. Bei Angebot des Verwarngeldes kann man sich aber wohl noch nicht auf Formfehler berufen, im Gegensatz zum Bußgeldbescheid. Zitat:
Bis dann Dominic |
#35
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[QUOTE=ChrisCraft;2926596]Lies doch mal richtig, bevor Du hier so ein Bullshit ablässt.
Ruhig Preuse....die Irene hatte laut Schreiben und vorheriger Kontrolle einen abgelaufenen...! Also....wer schreibt hier Bullshit.....?! Glück Auf! Gunar Geändert von Arzgebirger (21.12.2012 um 01:06 Uhr) |
#36
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Zitat:
na du ich habe dir die entscheidene Stelle mal fett gemacht Zitat:
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#37
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Naja da hat Jan wohl seine Mieter nicht richtig informiert und die haben aus versehen den falschen vorgezeigt. oder wollten ihn ärgern und haben absichtlich den falschen vorgezeigt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#38
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Zitat:
Im untersten Absatz ist als benannte Rechtsnorm (die er auf den Fall anwenden will) das OwiG benannt. http://dejure.org/gesetze/OWiG/56.html Da steht nix mehr von wegen i.V.m §soundso Binnenschifffahrtsordnung/ BinSchAufgG... Davon mal ganz abgesehen- Ein Tatvorwurf hat von seiner Ausgestaltung her KONKRET zu sein- laut Verfahrensordnung VwVfG- Dazu gehört auch eine sog. Paragraphenkette, wie sie fast schon jeder von Euch mal in nem Anhörungsbogen von der Polizei lesen durfte
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#39
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Morgen Gemeinschaft schön das ihr so rege an der Diskussion teilnehmt
Zitat:
Mit diesem Beitrag wollte ich nur mal eure Meinung zu diesem Thema hören und ob es öfters schon vorgekommen ist. übrigens Zitat:
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#40
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Naja ich würd bei der Behörde mal Anrufen und fragen ob das normal ist das der Zeitraum so lange ist.
du kannst ja sagen das du die Strafe bezahlst aber nur mal so nachfragen wolltest.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#41
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Irgend wie kristallisiert sich wohl keine eindeutige Antwort aus.
Nächste Frage: Ab wann wäre eine Antwort zum Thema eigentlich eine unzulässige Rechtsberatung? Also... Anwalt fragen, da gibt es eindeutige Antworten und alles wird gut. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#42
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Zitat:
Das gilt ja nur , wenn keiner den Fall angerührt hat. Sollte ein Behördenvertreter sich das einmal alle 12 Wochen im Computer anschaut haben, reicht das. Die Frist läuft dann wieder 12 Wochen . Melden muss die Behörde das dem Betroffen nicht. Und wenn es aus dem Ausland kommt sind es bis zu 24 Monate. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (21.12.2012 um 16:28 Uhr) |
#43
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Wenn ich so ein Pillepalle-Ticket bekomme, mache ich die Gegenrechnung auf: wie oft wurde ich nicht erwischt.
Sehe es als mildtätige Spende.
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Gruss Vestus |
#44
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Hallo,
Zitat:
Es steht dem Beschuldigten ja frei, sich noch einmal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, oder bei der WSD nachzufragen. Da er dies aber anscheinend nicht möchte, sollte er zahlen. Ansonsten kommt der Bußgeldbescheid bestimmt. Bis dann Dominic |
#45
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Richtig. So einen Aufstand für 35 Euro? Lächerlich.
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#46
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Schimi du hast nicht alles gelesen was ich geschrieben habe oder ?
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#47
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Also ehrlich, wenn jeder so argumentieren und auch handeln würde, haben die vollziehenden Organe Narrenfreiheit.
Auch diese müssen sich noch mehr, als der Beschuldigte, an bestehende Gesetze halten. Der Sinn des Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist eine (kindergartenähnliche) Erziehung mit dem Ziel, zukünftige Rechtsverstöße zu vermeiden. Ob nach einer gewissen Zeit oder wegen Pillepalle überhaupt ein Erziehungseffekt erwartbar ist, wage ich zu bezweifeln. Offenbar stehen monetäre Interessen im Vordergrund. Dazu dürfen Ordnungsgelder aber nicht verkommen. Wehret den Anfängen! (Ich vermute, über das Stadium sind wir schon hinaus) Es ist die Pflicht eines jeden, für Recht und Ordnung einzutreten. Unberechtigte Ordungsgelder nur aus Faulheit zu akzeptieren ist ein Pflichtverstoß. Gruß Michael |
#48
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Zitat:
Jaa Nee is klar. Ich würde mir für 35 Euro keinen Kopf machen. Aber jeder so wie er meint. |
#49
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Zitat:
Zitat:
Es kann sich nicht jeder leisten gegen unberechtigte 35,- vorzugehen. Einige sind finanziell nicht in der Lage, andere raffen es aus anderen Gründen nicht. Gruß Michael |
#50
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Zitat:
1. der Kollege vermietet sein Boot und hat selbst geschrieben, dass die 35,- für ihn nicht existenzbedrohend sind 2. Die Sozialgesetzgebung in Deutschland gibt Leuten Geld, die es brauchen. Leute, die auch selbst arbeiten könnten, aber Angebote ablehnen, bekommen weniger. Das als "Zwangsarbeit" und "Aberkennung von Grundrechten" zu bezeichnen und dann noch in die Nähe von Diktaturen zu rücken, ist soweit daneben, dass hier völlig der Bezug zur Realität verloren zu gehen scheint.
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Viele Grüße, Marco
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