|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#51
|
|||
|
|||
Hallo,
na jetzt sind wir aber richtig im Winter angekommen. So ein Mist, es ist zu früh für Bier und Chips, da muss ich wohl auf Kaffee und Brötchen ausweichen!
__________________
Beste Grüße, Jörn Das Leben ist kein Ponyschlecken. |
#52
|
||||
|
||||
Zitat:
Die Sozialgesetzgebung in D ist durchaus besser als in Kamerun, China u.s.w., jedoch für eines der reichsten Länder der Welt skandalös. Wenn Du erst obdachlos und krankenversicherungsfrei sanktioniert wurdest und Dir dann erst dann von genau demselben Peinger die Hand gereicht wird um als Kann-Bestimmung entwürdigende Gutscheine beantragen zu dürfen - ich weiß ja nicht.... Das ist übrigens kein politisches Thema, sondern ein Thema des Umganges miteinander. Genau deshalb habe ich mir Sprüche, wie Sanktionen bei Nichttragen des Sternes verkniffen. Frohe Weihnachten Michael |
#53
|
|||
|
|||
Hallo,
schön jeden Trööt durch Polemik zu zerschießen, aber den Zusammenhang zwischen OWi im Seeschifffahrtsrechts verfolgt durch die WSD und Sanktionieren von Verstößen im Sozialrecht durch die ARGE, erschließt sich mir nicht. Der Ersteller hat gefragt, ob die ihm zur Last gelegte OWi verjährt ist. Dies verneint das entsprechende Bundesgesetz. Soweit ich weiß, sind der Großteil der Gesetzesinhalte bzgl. der Schifffahrt noch aus Kaiserzeiten und nur unter entsprechender Anpassung mit Gründung der BRD ins Bundesrecht eingeflossen. Hier also den großen Skandal zu wittern ist vollkommen verfehlt. Des weiteren steht auf behördlichen Bescheiden ob WSD oder ARGE immer die Belehrung zum Rechtsbehelf. Es steht also jedem Adressaten frei, davon Gebrauch zu machen. Ich denke, dass ist auch in China oder Kamerun anders. Bis dann Dominic |
#54
|
|||
|
|||
Ich kann mich ja irren, aber wenn ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, ist sie verjährt, wenn ich, in einer dafür festgelegten Frist, keine Anzeige, Bescheid oder Strafbefehl bekomme. So sind die Fristen gewahrt. Alles, was danach kommt, ist Verwaltung und, ob der Amtsschimmel sich da hinein reden lässt, steht auf einem anderen Blatt.
|
#55
|
||||
|
||||
Marco,das brauchst Du mir nicht fett machen....
Entscheidend ist das was auf dem Anhörungsbogen/Schreiben steht.... Ist das selbe wie mit Sommerreifen im Winter fahren und die Winterreifen im Kofferraum haben.... Er ist Vermieter,wird auf dem Kicker bei den Kameraden stehen und sicher in Zukunft auch nochmal kontrolliert werden... Auch ist er verantwortlich für die Bootsaustattung und kann nicht drauf hoffen das die Mieter auch den richtigen vorzeigen... Ist ja auch schon 3 mal vorgekommen... Glück Auf! Gunar Geändert von Arzgebirger (22.12.2012 um 16:18 Uhr)
|
#56
|
|||||
|
|||||
Zitat:
|
#57
|
||||
|
||||
@ Superpapa
Hi Michael, wie schön, dass Du Martin Niemöller zitierst. Aber... 1. Ob die 35 € gerchtfertigt sind oder nicht, steht im Mom noch nicht fest. 2. Niemand wird gezwungen, Bootfahren zu seinem Hobby zu machen. 3. Wenn es im Geldbeutel, oder gar unter der Murmel fehlt, sollte man sich schleunigst nach einer anderen Freizeitbeschäftigung umsehen. Weil man 1. bei einem solchen Hobby grundsätzlich mit Folgekosten rechnen muß, und 2., sollte es an allgemeinem Weitblick fehlen, man nicht auch noch zur Gefahr für andere Wassersportbegeisterte wird. In diesem Fall böte sich ein weniger anspruchsvolles Hobby an. Brandungshalma wäre da eine denkbare Alternative. Netten Gruß Robin
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#58
|
||||
|
||||
Auch dir einen schönen Heiligabend....
__________________
gregor |
#59
|
||||
|
||||
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
|
#60
|
||||
|
||||
Owi
Hi,
habe das Thema genüsslich gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Hier ein Fall, der mir in diesem Jahr selbst passiert ist und sich ebenfalls auf zwei Sachen bezieht wie hier auf die Verbandskästen. Ich bin Reisebusfahrer. Auftrag war, eine Schulklasse in die Eifel zu bringen. Am Abfahrtsort angekommen, werde ich von der Polizei in Empfang genommen, weil eine besorgte Mutter wert darauf legte, daß ihr Sohn mit einem vernünftigen und Verkehrssicherem Fahrzeug transportiert werden sollte. Ich habe dafür sehr großes Verständnis, (sollte man mehrfach machen) habe den Bus den Beamten überlassen für die Kontrolle. Sie hatten keine Beanstandung bis plötzlich einem Beamten der Feuerlöscher, der im Eingangsbereich festgemacht war auffiel. Oh je, der Feuerlöscher ist abgelaufen. Ja jetzt hatten sie was gefunden. Aber meine Herren sagte ich, wie viele Feuerlöscher muß mein Bus denn haben.? Einstimmige Antwort, nur einen. Meine Herren Beamten wo muß der denn im Bus angebracht sein? Vielleicht in der ersten Reihe unter dem Sitz? Alle sahen sich an! Meine Herren, kommen sie mit rein und was ist jetzt zu sehen? Ein Feuerlöscher der sogar ein Prüfsiegel mit der nächsten Wiederholungsprüfung aufweisen konnte. Und jetzt meine Herren???? Antwort war nur von den Herren: Dann ist ja alles in Ordnung wir können nichts beanstanden. Nur auf meinen Hinweis auf den abgelaufenen Feuerlöscher, daß der im Wagen ist wenn man nach Polen unterwegs ist und da ein zweiter drinn zu sein hat, bekam ich nur den Rat an meinen Chef zu appellieren auch diesen Feuerlöscher evtl. besser abnehmen zu lassen. Und gut war es. Deshalb auch hier in diesem Fall bin ich der Meinung daß hier noch nicht einmal eine Ordnungswiedrigkeit vorliegt und somit die Sache von vornherein hätte sich nicht aufzuschaukeln brauchen. Schlechte Beamten kann ich nur sagen. Amigo
__________________
Zeit ist das, was man an der Uhr abliest.
|
#61
|
||||
|
||||
Hallo,
ich wäre mir noch nichtmal sicher, dass der abgelaufene Feuerlöscher im Bus nicht durchaus auch als OWi geahndet werden kann. Im Straßen- und auch Schiffsverkehr ist es nunmal so, das sicherheitsrelevante Ausrüstungsgegenstände den Vorschriften entsprechen müssen, auch wenn diese Überbedarf an Bord sind. Dies macht gerade in dem von dir beschriebenen Fall auch Sinn, da davon ausgegangen werden kann, dass auch Dritte (Fahrgäste) im Schadensfall auf diese Ausrüstung zurückgreifen müssen, z.B. wenn der "kundige" Fahrer, selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Welchen Feuerlöscher wird sich der Unkundige wohl im Streß greifen; den der offen im Eingang für jeden sichtbar ist, oder den unterm Sitz verbauten? Wer sowas in Ordnung findet und sich noch wie der große Oberlehrer aufführt, hat den Sinn und Zweck dieser Ausrüstung noch nicht ausreichend verinnerlicht. In dem Fall der dem Tröt vorausgeht, vermietet jmd. als Eigner und Ausrüster sein Boot, war also selbst nicht als Kundiger an Bord. Der unkundige Mieter hat bei der Kontrolle wohl auch nur den Verbandkasten vorgelegt, der als erstes zur Hand war. Dieser war nunmal abgelaufen. Die kontrollierenden Beamten waren nicht verpflichtet, jetzt noch von sich aus nach zusätzlichen regelkonformen Verbandkästen zu suchen. Nachträglich ist es aber durch den Eigner auch kaum zu beweisen, dass sich ein regulärer Verbandkasten zusätzlich an Bord befunden hat. Bis dann Dominic
|
#62
|
||||
|
||||
Hallo zusammen
seht es mir nach wenn ich nicht alle Seiten gelesen habe. Vielleicht lag hier auch schon eine andere Vermutung!? Ich bin seit 8 Jahren im Online Handel Selbstständig. Ich habe auch schon ein paar Schreiben gesehen. Aber... Könnte der Gedanke aufkommen, das dieses Schreiben ein " Fake " ist? Mann könnte ja mal dort anrufen und nach dem AKZ Fragen. Ich habe eine Aufforderung von dem "Bundes Register für Gewerbetreibende" erhalten in dem ich aufgefordert worden bin Summe X an Y zu zahlen. Das Ding hatte wirklich "Amts-Charackter " . Ich habe es nicht bezahlt und fest gestellt das es das überhaupt nicht in der Form gibt. Also. Wenn das was öffentliches ist, dann muss es bei der zuständigen Beörde ein Aktenzeichen oder Tagebuch Nummer geben. Diese bekommt man in jedem Fall. Auch ohne ANwalt Gruss aus Neuss
|
#63
|
|||
|
|||
Zitat:
Absolut korrekt. Gruß Atze |
Themen-Optionen | |
|
|