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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Traileranmeldung - TÜV schon notwendig?
Ich möchte einen Bootstrailer bei der Zulassungsstelle anmelden. Muss ich da zur Zulassung bereits den Abnahmebericht des Trailers mitnehmen oder kann die Abnahme (TÜV) erst nach erfolgter Anmeldung gemacht werden ...!???
Kann ich das alte Kennzeichen des Trailers, den ich abmelde, beim neuen Trailer wieder verwenden? Wie ist das geregelt? Vielen Dank. Wolfgang PS: Vielleicht sehr simple Fragen, aber bitte versucht sie trotzdem zu beantworten ... |
#2
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Ohne TÜV gibts keine Zulassung.
Das Kennzeichen kannst normalerweise behalten, wenn der Trailer im selben Zulassungsbezirk (wieder) zugelassen wird.
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#3
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Norbert, vielen Dank für die schnelle Antwort .
Wolfgang |
#4
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Lies Dir mal § 10 FZV durch, hier vielleicht insbesondere Abs. 4: Fahren mit ungestempeltem Kennzeichen zur Durchführung der HU
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php Gruß Manfred
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#5
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Zulassung geht nur mit Nachweis, das der Tüv Uberwachungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, z.B. Tüv fällig jetzt 01/2113, geht noch, 12/2012 geht nicht mehr, da gibts auch keine Überziehungsfristen oder ähnliches, damit erübrigt sich die Geschichte mit ungestempelten Kennzeichen, selbst dafür muss das Fahrzeug erst mal ne Zulassung und Versicherung haben,
gruss dieter
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#6
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, nee ich sag nix. Zum Kennzeichen: das will der TO nicht am selben Trailer verwenden, sondern am Neuen. Das sollte aber heute tatsächlich gehen, auch wenn manche Zulassungsbedienstete das nicht wissen (wollen).
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gregor
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#7
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#8
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Zitat:
Dieser Teil wurde in der Regel nicht genehmigt da man ja nie weiß wann das Ding mal durch den Tüv ist und derjenige eventuell nun ungestempelt tagelang durch die Gegend fährt, (auch wenn er es nicht darf, aber manche sind nun mal so) zumindest meine Erfahrung hier in K da auch jahrelang mit der Zulassungsstelle zu tun gehabt, ist aber schon was länger her, vielleicht machen die heute alles ( gegen entsprechende Gebühr), gruss dieter
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#9
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Danke für die Antworten. Also ziehe ich für mich folgendes Fazit:
1. Erst TÜV ... dann Zulassung. 2. Bei Zulassungsstelle auf die Übernahme des alten KZ für den neuen Trailer bestehen. Wolfgang |
#10
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Zitat:
Ich fand ein neues Kennzeichen, für nur 1,40€ mehr, besser aussehend
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MfG Frank Ich glaub ich habe Tinitus im Auge....ich seh nur noch Pfeifen....
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