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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Sigma-Trailer ST-3650 ultralight
Hallo
Beim stöbern im I-Net bin ich auf folgenden Trailer gestossen; http://www.boot24.com/trailer/tandem...ralight-s.html Zulässiges Gesamtgewicht 3650 kg, wie kann das sein? Dachte bis jetzt immer, dass bei 3500 kg Schluss ist, also der Anhänger nicht mehr wie 3,5 Tonnen wiegen darf laut StVO. Klar die 150 kg könnten als Deichsellast dem Zugfahrzeug hinzugerechnet werden, aber welches Zugfahrzeug darf mehr wie 3,5 Tonnen ziehen? Die klassischen Geländewagen/SUV wie x5 x6 oder ML düfen meines Wissens nicht mehr wie 3,5 Tonnen ziehen. Man wäre dann also mit mind. 4% überladen, oder wie sieht Ihr das?
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck Andreas |
#2
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Länge: 8.00 m
Breite: 2.50 m Material: Aluminium Baujahr: 2013 Leergewicht: 456 kg Nutzlast: 3194 kg Max. Stützlast hinzurechnen. Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#3
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Verstehe ich gerade nicht, was du mir da sagen willst und hat nichts mit meiner Frage zu tun.
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck Andreas |
#4
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Zitat:
ist in der STVzO geregelt: §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen ...darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) .....in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.....
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#5
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Quelle Offshoreonly!!!
§42: Hierbei ist zu beachten, dass beim Pkw u beim Anh weder das zul Gesamtgewicht noch die zul Achslasten überschritten werden dürfen. – Die Formeln lassen erkennen, dass das zul Gesamtgewicht des Anh nur im abgekuppelten Zustand überprüft werden kann. 2 Werden nun Pkw u Anh zu einem Zug vereinigt, so ergibt sich folgendes Ersatzmodell (siehe Bild 2): Bild 2 Es ergibt sich folgende Beziehung: Pkw: Gzul ≦ G + Z = PH + PV Da der Anh in angekuppeltem Zustand den Pkw belastet, muss die Stützlast beim zul Gesamtgewicht berücksichtigt werden; hat nun der Pkw für sich (also ohne angekuppelten Anh) bereits das zul Gesamtgewicht erreicht u soll noch ein Anh mitgeführt werden, so muss die Beladung des ZugFz um den Betrag der Stützlast vermindert werden. – Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich auch, dass das zul Gesamtgewicht des ZugFz am zweckmäßigsten mit angekuppeltem Anh gemessen wird, wobei die Stützlast auf das ZugFz drückt u es somit belastet. – Das zul Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung, der zul Achslasten u der in § 34 Abs 5 festgelegten Höchstlasten sowie der sonstigen in § 34 Abs 2 genannten Bestimmungen nicht überschritten werden darf. Das vom Hersteller festgelegte zul Gesamtgewicht für ZugFz bzw Anh aufgrund der Werkstoffbeanspruchung, Bremsfähigkeit uÄ darf keinesfalls überschritten werden. – Die oben gemachten Darlegungen zu 1 und 2 lassen auch erkennen, dass die Stützlast sowohl beim ziehenden Fz (nämlich im angekuppelten Zustand) als auch beim Anh (im abgekuppelten Zustand) zu berücksichtigen ist, da jeweils der ungünstigste Fall zu berücksichtigen ist. 3 Von dem zul Gesamtgewicht ist die Anhängelast zu unterscheiden. Letztere ergibt sich aus dem tatsächlichen Gewicht des Anh abzüglich der Stützlast. Die Stützlast belastet ja das ZugFz u muss daher bei der Berechnung der Anhängelast abgezogen werden. – Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen, wobei von einem gebremsten Anh ausgegangen wird: Zul Gesamtgewicht des ZugFz 2 000 kg Zul Anhängelast lt FzSchein 1 500 kg tatsächliche Stützlast 75 kg tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg Aus diesen Werten ergibt sich die Anhängelast: tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg abzüglich Stützlast – 75 kg Anhängelast 1 500 kg Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anh darf damit 1 575 kg betragen, wobei die zul Anhängelast von 1 500 kg lt FzSchein nicht überschritten wird. |
#6
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Zitat:
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck Andreas |
#7
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Das erscheint mir eine sehr "freie" Interpretation des §42 STVZO zu sein.
Dieser besagt eindeutig... Zitat:
Irreführung sehen.
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Gruß vom Oberrhein. |
#9
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Du kannst bis 7 oder 8 to trailern.
Bekannter von uns hat seinen RR Druckluftanlage, anders Zugmaul und natürlich entsprechenden Trailer dazu zum Trailern gehabt Diese Woche habe ich einen Trailer im Netz gesehen, neu zum Verkauf, glaube auch 7 oder 8 To. Nur mit Kugel ist bei 3500kg Schluß
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#10
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Also hat sich nichts geändert und ich habe es richtig im Kopf.
Dann ist dieses Angebot von Sigma nicht seriös. Bauernfängerei nenne ich sowas. Es steht ganz klar in der Anzeige: "ST-3650 für PKW/SUV mit 3.500 kg zulässiger Anhängerlast und Kugelkupplung. Keine Druckluftbremsanlage am Zugfahrzeug erforderlich"
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck Andreas |
#11
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Ab 3500 kg Zugmaul erforderlich, bei geeignetem Zugfahrzeug mit entsprechend hoher Anhängelast.
Zulässiges Gesamtgewicht des Gespannes beachten (mit altem Führerschein Kl.3 geht das)! MfG Peter Geändert von fiske (14.01.2013 um 11:03 Uhr) |
#12
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Aber wenn der Anhänger nun mal für 3650Kg abgenommen ist ist er damit abgenommen.
Das ich in Deutschland nur 3500Kg hinter ein Auto / Suv hängen darf steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Gruß Uli07 |
#13
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Zitat:
Man kann auch einen Anhänger mit 4,0 Tonnen Gesamtgewicht zulassen, aber ohne technische Änderungen gleichwohl nur 3,5 Tonnen Gesamtgewicht damit ziehen.
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck Andreas
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#14
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Ich DENKE, das kann man so stehen lassen...,
Gruß Hans
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Wer Montag-Früh GUT aus sieht... hatte ein schlechtes " Wochenende" |
#15
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Schöne Grüsse vom Dreiländereck Andreas |
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