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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Anhängelast Österreich
Hallo Forumsmitglieder
Da es mir einigermaßen interessant erscheint habe ich es nochmals zusammengefaßt. Wie die Begriffe : Anhängelast Hängergewicht Zul. ges. Gewicht definiert bzw. ermittelt werden wurde in einen Thema von Vorgestern und Gestern hier bereits ausgehend diskutiert. Als Entscheidungshilfe wenn ihr an die Limits kommt fasse ich hier nochmals zusammen. Habe nochmals mit meinen "Freunden" beim technischen Prüfdienst gesprochen, das sind die blauen Männchen mit Schirmmütze und Kelle. Für Österreich gilt: 1,) Himmelsgucker sind von vorneherein verdächtig 2.) Überschreitung des zulässigen Hängergewichtes (Hänger abgekuppelt), das bedeutet Stützlast wird mit Hänger mitgewogen, Weiterfahrt verboten! 3.) Überschreitung des zul. Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges, Hänger bleibt gekuppelt, wenn innerhalb der zulässigen Werte umgeladen werden kann; umladen; wenn Umladen nicht Möglich, Weiterfahrt verboten. 4.) Überschreitung der zulässigen Anhängelast, in entsprechenden Bereichen tolerierbar, sofern keine Bergstrecken befahren werden. Selbstverständlich ist mit allen Verletzungen der StVo eine entsprechender Beitrag zur Erhaltung der österreichischen Straßen zu entrichten. Da die meisten Kollegen auf ihrem Weg zur Adria durch Österreich unterwegs sind ist dies sicherlich für alle von Interesse. Damit Stützgewicht so klein als möglich um noch eine ruhige Fahrt zu gewährleisten und nicht als Himmelsgucker aufzufallen!! Gruß Hermann |
#2
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Hallo Herman,
danke für die Information, jedoch halte ich die Ansage von möglichst geringer Stützlast für falsch, sogar fast gefährlich. Man soll die Stützlast des Fahrzeuges, bzw. Trailers möglichst komplett ausnutzen, denn nur so bekommt die Fuhre genügend Stabilität und fängt nicht zu schlingern an. Bei meinem Trailer steht es extra als Hinweis im TÜV-Gutachten, das z.B. die 100Km/H-Zulassung nur in Verbindung mit ausgenutzter Stützlast gilt.
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Gruß - Georg Geändert von gbeck (02.02.2013 um 19:14 Uhr)
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#3
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Anhängerlast
Hallo Georg
Du hast natürlich recht. Ich habe auch geschrieben "Anhängelast so wählen, dass eine möglichst ruhige Fahrt sichergestellt ist". Die Werte auf verschiedenen Teststrecken haben lt. Autofahrerclubs ergeben daß 25 % des Hängergewichtes (bei leichten Hängern) jedoch max. 75 kg. ein durchaus ausreichender Wert sind. Tandemhänger mit mehr als 75 kg Stützgewicht zu versehen macht sowieso keinen Sinn da dabei nur die erste Achse sinnlos belastet wird und dabei die Tragfähigkeit der Reifen der ersten Achse mit Sicherheit überschritten wird. Bei Hängern mit 3500 kg Gesamtgewicht, wie bei mir, ist nur mehr wenig Toleranz bei der Tragfähigkeit vorhanden. Achtung! 100km/h bei Hängern über 750 kg gibt es in Österreich überhaupt nicht. Nur die deutsche StVo läßt dies unter bestimmten Voraussetzungen zu. In Österreich gilt als Vmax für Hänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht 80 km/h (ausgenommen Autobahn) auch wenn deutsche Hänger für Deutschland eine 100 km/h Zulassung haben. Gruß Hermann Geändert von yeki put (02.02.2013 um 19:02 Uhr) Grund: Ergänzt |
#4
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Zitat:
Hänger bis 750 kg: 100 km/h Hänger über 750 kg, Gespann insgesamt unter 3,5 t GG: 100 km/h (geht mit Führerschein B) Hänger über 750 kg, Gespann insgesamt über 3,5 t GG: 80 km/h! (braucht B+E) http://www.oeamtc.at/?id=2500,,,1016...UyMTc6MTAwOA==
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#5
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Zitat:
genau so stimmts es gibt aber eh schon genug Beiträge um die Anhängerbestimmungen für Österreich. Alex |
#6
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Zitat:
Auch beim Tandem ist eine möglichst hohe Stützlast vorteilhaft. "Autofahrerclubs" haben zumindest in Form des größten deutschen Clubs vom Anhängerbetrieb keine Ahnung. Der ADAC empfiehlt sogar, dass die Zusatzspiegel so beschaffen sein sollen, dass man einen Punkt, der 50 m hinter dem Fahrzeug liegt, in beiden Spiegel sieht. Das würde bei längeren Gespannen zu einer Spiegelbreite von über 3,2 m führen - Fachleute halt.
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Beste Grüße John
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#7
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Hallo John,
da decken sich unsere "Anhängererfahrungen". Ich nutze auch die volle Stützlast aus weil das Gespann dann wesentlich ruhiger läuft. ich habe echt mal diesen Aufkleber "mehr als 25Kg nicht nötig" ausprobiert und die Stützlast auf 25 kg eingestellt. Beim 2. Parkplatz auf der Autobahn hab ich mich erst mal wieder drangemacht und das Boot nach vorne geholt, das Gespann war viel zu instabil. Und diese Aussage Tandemhänger mit mehr als 75 kg Stützgewicht zu versehen macht sowieso keinen Sinn da dabei nur die erste Achse sinnlos belastet wird und dabei die Tragfähigkeit der Reifen der ersten Achse mit Sicherheit überschritten wird. halte ich für viel zu allgemein da doch die Höhe der angebauten Anhängerkupplung auch eine Rolle spielt. Rein theoretisch kann ich 100 Kg Stützlast haben und die erste Achse hängt in der Luft Heinz-Jürgen
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel Heinz- Jürgen |
#8
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Die erste Achse wird nur mehr belastet wenn das Zugfahrzeug hinten tief liegt. Bei Niveauregulierung vollkommen egal.
Auch ich pack alles was erlaubt ist auf die Stützlast, sonst wackelt es hinten wie Entenarsch. Gruß Tobias
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