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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#26
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Zitat:
Der Vermieter, der ohne Genehmigung und "schwarz" Ferienwohnungen o. ä. vermietet bekommt Ärger, muss Steuern und ggf. Strafe zahlen. Nicht der Mieter. Wenn man verbotenerweise ausserhalb von Campingplätzen campt, dann kann einem eine Strafe auferlegt werden. Das hat nix mit Steuern zu tun, und dabei ist es erst mal egal ob der Wohnwagen einem gehört oder gemietet wurde. Wenn der Mieter darlegen kann das er den Wohnwagen gutgläubig gemietet hat und er davon ausgehen konnte, das alles rechtens ist, wird er verm. straffrei ausgehen. W ----------------------------------------------------- Die Inspektoren haben mit Kontrollen begonnen - Das Ende für Schwarzvermietungen Der Süden Istriens, von Barbariga bis Premantura und Marčana ist ein fruchtbarer Boden für diejenigen, die ihre Appartements schwarz vermieten und für diejenigen, die auf privaten oder landwirtschaftlichen Parzellen an Straßen wild campen. Eben diese Kontrollen, mit denen Anfang Juli begonnen wurde, wurden zum Anlaß genommen, ein Gespräch mit der ersten Person des staatlichen Inspektorates in Pula , Herrn Slavoje Brozić, zu führen. Die Schwarzvermietung von Appartements und Zimmern, das wilde Campen auf privaten und öffentlichen Parzellen stehen auch in diesem Jahr an erster Stelle unserer Überprüfungen. Ältere Objekte sind im allgemeinen alle legalisiert und die Besitzer wollen nicht mit dem Gesetz spielen. Allerdings gibt es neu erbaute Objekte, die nicht über die erforderlichen Papiere zur Betreibung eines touristischen Gewerbes verfügen. Dieses Jahr werden wir stärker als im letzten Jahr Zimmer und Appartements kontrollieren. Im letzten Jahr waren wir mehr damit beschäftigt, Camper auf privaten Parzellen zu kontrollieren, da sich das Gesetz in diesem Bereich geändert hatte und es den Inspektoren die Möglichkeit gab, die Campingmobile still zu legen, sagte Brozić. Die staatlichen Inspektoren haben viele Ermächtigungen, unter anderem muß auch Einlaß in eine Wohnhaus und eine Besichtigung der Appartements gewährt werden ohne eine dafür erforderliche Bevollmächtigung oder ein Gerichtsbeschluß. Slavoj Brozić sagt, daß mit Inkraftsetzung des neuen Gesetzes im touristischen Bereich, letztes Jahr, das Inspektorat noch eine weitere Vollmacht erhalten hat- die Versiegelung von Campingwagen. Da zukünftig das Campen nach dem Gesetz ausschließlich auf dafür vorgesehenen Campingplätzen erlaubt ist, haben Campingwagen und Camper nichts auf landwirtschaftlichen oder anderen Parzellen zu suchen, sei es ein Privatgrundstück oder eine öffentliche Parzelle. Diese Wohnwagen oder Wohnmobile werden versiegelt und dem Eigentümer wird eine Strafe von 2.000 bis 15.000 Kuna auferlegt. Die meisten illegalen Camper, wie jedes Jahr, finden die Inspektoren um Umkreis von Peroj und Barbariga sowie Medulin und Banjole vor. In Marčana, genauer gesagt in der Duga Uvala treffen sie eher auf illegal erbaute Objekte, für die sie keine Befugnis haben. Jede Person, die in einem Wohnwagen, Zelt oder Wohnmobil, außerhalb eines Campingplatzes, vorgefunden wird, muß eine Geldstrafe zwischen zwei und fünfzehntausend Kuna bezahlen. Die Schwarzvermietung von Appartements wird mit einer Strafe von drei bis zu fünfzehntausend Kuna geahndet, sagte uns Herr Brozić. Veröffentlicht 07.2010 Glas-Istre
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