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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
hab ich was anderes Geschrieben ? dort steht explizit "außer auf dem Rhein" ich denke du hast mich falsch verstanden. Ich meinte er darf überalll mit 15 PS fahren da diese Führerscheinfrei sind ausgenommen Rhein und Bodensee (und eventuell ein paar Landeswasserstrassen).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#52
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Zitat:
Hallo zusammen, hallo Hubert, ich habe es ja schon in #30 geschrieben, Binnen ist nicht gleich See . Was Patente angeht, müssen diese alle gemacht werden, egal auch wenn jemand Kapitän eines 100.000 to- Dampfers mehrere Jahre zu See ist . Vorteil wäre nur eine verkürzte Binnen-Patentausbildung, wo Fahrzeiten anerkannt würden . Aus Interesse habe ich auch nochmals nachgefragt was den SBF-Binnen angeht . Auch dieser muss vollständig gemacht werden . Lediglich die praktische Prüfung würde dann entfallen . Meine Quelle : Sportpatent-Ausbilder Aventura in Mainz und Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest Brucknerstraße 2 55127 Mainz Postfach 31 01 60 55062 Mainz Telefon: 06131 979-0 Telefax: 06131 979-155 E-Mail: wsd-suedwest@wsv.bund.de Abteilung u.a. Prüfungen Patente Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#53
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Zitat:
Gruß Wepi Geändert von Wepi (15.03.2013 um 14:50 Uhr) |
#54
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Hallo,
Zitat:
Der Hauptgrund, warum sich Patentinhaber den SBF ausstellen lassen liegt nicht daran, dass dieser immer für die Sportbootfahrt benötigt wird (ein Rheinpatentinhaber braucht in der Kontrolle auf einem Sportboot Binnen auch nur seine gültige Patentkarte), sondern daran, dass bei Erreichen des entsprechenden Alters keine Tauglichkeitsuntersuchung beim SBF von Nöten ist. Zitat:
Zitat:
Bis dann Dominic
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#55
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Hallo Dominic,
das mit den 100.000 to war nur so ein Beispiel, soweit ja klar . Im Ergebnis müssen halt auch Seeleute mit Patent, Kenntnisse der Binnen-Regeln erwerben u. werden ebenfalls geprüft . Auf See fährt man u.U 1000-e nm ohne ein Schild zu sehen u. deuten zu müssen . Leuchtet folglich ein, auch beim SBF-Binnen dieses Wissen zu erwerben u. nachzuweisen . Grüße : TOMMI
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#56
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Zitat:
Einem See-Patentinhaber kann man vorausschauend unterstellen dass er sich vor Fahrtantritt mit den Gegebenheiten zum Führen eines Sportbootes auf Binnenwasserstrassen vertraut gemacht hat und diese auch begreift. Wenn es dazu einer Prüfung bedarf, landen wir wieder bei der Finanzierung der Verbände....
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Gruss Vestus |
#57
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Zitat:
Es war ja früher auch wohl so, dass (für diese Personen) der SBF Binnen ohne Prüfung ausgestellt wurde. Und für die "Uralt"-Patentinhaber wie mich (Patent vor 1978) gilt auch immer noch der Bestandschutz. (Siehe meine posts #28 und #30). Sonst hätte ich den Schein ja nicht einfach so gekriegt. Aber heute? - Tja, es wird eben immer komplizierter.... Nebenbei: Früher galt das (See-)Patent auf Lebenszeit; heute muss es alle 5 Jahre verlängert werden - geht nur gegen Nachweis einer aktiven Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten in den letzten 5 Jahren. - Ist aber eigentlich auch richtig so!
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#58
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Warum soll ich es Dir übel nehmen ?
Ist halt so mit den Gesetzen u. Verordnungen hier in D u. EU . In anderen Ländern gibt es wieder andere Hindernisse . Außerdem richtig Dein Satz : Einem See-Patentinhaber kann man vorausschauend unterstellen dass er sich vor Fahrtantritt mit den Gegebenheiten zum Führen eines Sportbootes auf Binnenwasserstrassen vertraut gemacht hat und diese auch begreift. kann Ich denke sollte auch so sein, garantieren tue ich es aber bestimmt nicht . Und so will der Gesetzgeber sicher gehen, wie so oft . Wirklich Unfug finde ich nur die Streckenkundepflicht ( Rhein, Teile Donau u.a. ) beim Sportpatent (15-25m ) . Denn ist eine Strecke erlernt u. geprüft, gilt das für immer . D.h., ich könnte erst in z.B. 30 Jahren wieder dort hinfahren, mit der Erwartung, die Strecke zu kennen . Es sind ja keine Mindestfahrten in ??? Jahren gefordert . Kundig machen einer geplanten Reise finde ich grundsätzlich wichtig, auch in vielen Küstengewässern gibt es Untiefen, Strömung, ....... . Grüße : TOMMI
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