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  #51  
Alt 15.03.2013, 07:11
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Bevor sich der Unsinn bei anderen einprägt: Gerade auf dem Rhein gilt die neue 15-PS-Grenze für das Fahren ohne Führerschein nicht. Hier gilt weiter die alte 5-PS-Grenze!
Gruß
Wepi

hab ich was anderes Geschrieben ?

dort steht explizit "außer auf dem Rhein"

ich denke du hast mich falsch verstanden. Ich meinte er darf überalll mit 15 PS fahren da diese Führerscheinfrei sind ausgenommen Rhein und Bodensee (und eventuell ein paar Landeswasserstrassen).
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  #52  
Alt 15.03.2013, 12:39
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
eben das ist die aktuelle Frage für mich. Bekommt er mit seinem Patent auch ohne Schulung/Prüfung den Sportboot - Binnen - Schein ? Oder gar ein Binnenpatent für Gewerbliche Nutzung ?





Hallo zusammen,

hallo Hubert,
ich habe es ja schon in #30 geschrieben, Binnen ist nicht gleich See .


Was Patente angeht, müssen diese alle gemacht werden,
egal auch wenn jemand Kapitän eines 100.000 to- Dampfers mehrere Jahre zu See ist .

Vorteil wäre nur eine verkürzte Binnen-Patentausbildung,
wo Fahrzeiten anerkannt würden .


Aus Interesse habe ich auch nochmals nachgefragt was den SBF-Binnen angeht .

Auch dieser muss vollständig gemacht werden .
Lediglich die praktische Prüfung würde dann entfallen .


Meine Quelle :

Sportpatent-Ausbilder Aventura in Mainz

und

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Abteilung u.a. Prüfungen Patente



Grüße : TOMMI
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  #53  
Alt 15.03.2013, 14:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hab ich was anderes Geschrieben ?

dort steht explizit "außer auf dem Rhein"

ich denke du hast mich falsch verstanden. Ich meinte er darf überalll mit 15 PS fahren da diese Führerscheinfrei sind ausgenommen Rhein und Bodensee (und eventuell ein paar Landeswasserstrassen).
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, das "außer" hatte ich aus unerklärlichen Gründen tatsächlich übersehen bzw. als "auch" gelesen. Ist wohl leider die erste üble Alterserscheinung (AMD)
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (15.03.2013 um 14:50 Uhr)
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  #54  
Alt 15.03.2013, 22:05
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Hallo,
Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen
hallo Hubert,
ich habe es ja schon in #30 geschrieben, Binnen ist nicht gleich See .
und SBF ist nicht Patent, deswegen auch getrennte Vorschriften und noch mehr undurchsichtige Regelungen.
Der Hauptgrund, warum sich Patentinhaber den SBF ausstellen lassen liegt nicht daran, dass dieser immer für die Sportbootfahrt benötigt wird (ein Rheinpatentinhaber braucht in der Kontrolle auf einem Sportboot Binnen auch nur seine gültige Patentkarte), sondern daran, dass bei Erreichen des entsprechenden Alters keine Tauglichkeitsuntersuchung beim SBF von Nöten ist.

Zitat:
Was Patente angeht, müssen diese alle gemacht werden,
egal auch wenn jemand Kapitän eines 100.000 to- Dampfers mehrere Jahre zu See ist .
Hier ist die Größe wohl auch nicht entscheidend. Ein Schiffsführer mit Rheinpatent eines Sechserverbandes, darf sich ja auch nicht Kapitän zur See nennen, auch wenn die Größe und Ladekapazität dieser Kombination vielen Seeschiffen kaum nachsteht. See- und Binnenfahrt sind halt unterschiedliche Gewerke, die nur ein vergleichbares Medium nutzen. Auf dem Rhein und einigen anderen Teilstücken von Binnenwasserstraßen muss ja auch die Streckenkenntnis für jedes Teilstück einzeln per Streckenkundeprüfung nachgewiesen werden.

Zitat:
Vorteil wäre nur eine verkürzte Binnen-Patentausbildung,
wo Fahrzeiten anerkannt würden .
Genua auf diese Regelung habe ich mich in meinem letzten Beitrag bezogen. Es war meiner Erinnerung nach, mal möglich, Fahrzeiten See, ins Schifferdienstbuch Binnen anrechnen zu lassen, um den Eintrag als Matrose oder sogar Bootsmann zu erhalten. Auf dem Wege hätte man sich auch den SBF Binnen ausstellen lassen können. Diese Erleichterung scheint aber gestrichen worden zu sein, zumindest finde ich da nix mehr in den Vorschriften zu.

Bis dann

Dominic
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Alt 16.03.2013, 09:24
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Hallo Dominic,

das mit den 100.000 to war nur so ein Beispiel, soweit ja klar .


Im Ergebnis müssen halt auch Seeleute mit Patent,
Kenntnisse der Binnen-Regeln erwerben u. werden ebenfalls geprüft .
Auf See fährt man u.U 1000-e nm ohne ein Schild zu sehen u. deuten zu müssen .

Leuchtet folglich ein, auch beim SBF-Binnen dieses Wissen zu erwerben u. nachzuweisen .



Grüße : TOMMI
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  #56  
Alt 16.03.2013, 12:44
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen


Im Ergebnis müssen halt auch Seeleute mit Patent,
Kenntnisse der Binnen-Regeln erwerben u. werden ebenfalls geprüft .
Auf See fährt man u.U 1000-e nm ohne ein Schild zu sehen u. deuten zu müssen .

Leuchtet folglich ein, auch beim SBF-Binnen dieses Wissen zu erwerben u. nachzuweisen .


Nimm es mir nicht übel, aber so einen Blödsinn gibt es nur in Deutschland.

Einem See-Patentinhaber kann man vorausschauend unterstellen dass er sich vor Fahrtantritt mit den Gegebenheiten zum Führen eines Sportbootes auf Binnenwasserstrassen vertraut gemacht hat und diese auch begreift.

Wenn es dazu einer Prüfung bedarf, landen wir wieder bei der Finanzierung der Verbände....
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Gruss Vestus
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  #57  
Alt 16.03.2013, 13:15
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Zitat:
Zitat von vestus
Einem See-Patentinhaber kann man vorausschauend unterstellen dass er sich vor Fahrtantritt mit den Gegebenheiten zum Führen eines Sportbootes auf Binnenwasserstrassen vertraut gemacht hat und diese auch begreift.
Finde ich ja gut, dass du so eine hohe Meinung von (uns) Patentinhabern hast.
Es war ja früher auch wohl so, dass (für diese Personen) der SBF Binnen ohne Prüfung ausgestellt wurde.
Und für die "Uralt"-Patentinhaber wie mich (Patent vor 1978) gilt auch immer noch der Bestandschutz. (Siehe meine posts #28 und #30).
Sonst hätte ich den Schein ja nicht einfach so gekriegt.

Aber heute? - Tja, es wird eben immer komplizierter....

Nebenbei:
Früher galt das (See-)Patent auf Lebenszeit; heute muss es alle 5 Jahre verlängert werden - geht nur gegen Nachweis einer aktiven Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten in den letzten 5 Jahren. - Ist aber eigentlich auch richtig so!
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  #58  
Alt 16.03.2013, 13:33
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Warum soll ich es Dir übel nehmen ?

Ist halt so mit den Gesetzen u. Verordnungen hier in D u. EU .

In anderen Ländern gibt es wieder andere Hindernisse .


Außerdem richtig Dein Satz :

Einem See-Patentinhaber kann man vorausschauend unterstellen dass er sich vor Fahrtantritt mit den Gegebenheiten
zum Führen eines Sportbootes auf Binnenwasserstrassen vertraut gemacht hat und diese auch begreift.


kann


Ich denke sollte auch so sein, garantieren tue ich es aber bestimmt nicht .


Und so will der Gesetzgeber sicher gehen, wie so oft .




Wirklich Unfug finde ich nur die Streckenkundepflicht ( Rhein, Teile Donau u.a. ) beim Sportpatent (15-25m ) .

Denn ist eine Strecke erlernt u. geprüft, gilt das für immer .
D.h., ich könnte erst in z.B. 30 Jahren wieder dort hinfahren,
mit der Erwartung, die Strecke zu kennen .

Es sind ja keine Mindestfahrten in ??? Jahren gefordert .


Kundig machen einer geplanten Reise finde ich grundsätzlich wichtig,
auch in vielen Küstengewässern gibt es Untiefen, Strömung, ....... .



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