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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 22.03.2013, 21:20
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Standard Keine Rückfahrleuchten am Trailer?!

War heute mit dem Trailer beim TÜV ("öhne Mängel" aber das nur nebenbei)

Vor dem TÜV-Termin hab ich noch geprüft, ob alle Lampen leuchten, und in dem Zug ist mir aufgefallen, dass der Trailer gar keine Rückfahrleuchten hat?!
(Also das was am Auto weiß Leuchtet sobald man den Rückwärrsgang einlegt.)

Ist das bei allen Trailern / Anhängern so?
(Mein Trailer ist 4 jahre alt, also sollte eigentlich auf einem technisch aktuellen Stand sein)

Wenn das so ist weis jemand warum das so ist?

Weil wäre ja ganz nett wenn die Personen hinter dem Trailer sehen "Achtung der fährt rückwärts" ....
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Peer

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  #2  
Alt 22.03.2013, 21:23
ribfan ribfan ist offline
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Habe das gefunden

Anbringung: vorgeschrieben für Anhänger >750kg, zulässig für Anhänger <750kg Anzahl: 1 Stück vorgeschrieben, eine 2. zulässig bei Anhängern <6m. 2 Stück bei Anhängern >6m vorgeschrieben und 2 zusätzliche zulässig. Farbe: weiß Anbauhöhe: Min. 250mm, max.1200mm Anbaubreite: keine Vorschrift Sonstige Vorschriften: Der Anbau der zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer ist hinten oder seitlich am Fahrzeug möglich.

Gruß Stefan

Geändert von ribfan (22.03.2013 um 21:29 Uhr)
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  #3  
Alt 22.03.2013, 21:29
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Die Rückfahrscheinwerfer sollen ja den Bereich hinter dem Auto beleuchten, hinder dem Trailer kannst Du eh nix sehen, ich denke, dass es deswegen keine gibt.
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Gruß vom Mario

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  #4  
Alt 22.03.2013, 21:30
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reefernator reefernator ist offline
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Moinsen,
Nebelleuchten sind Pflicht, Rückfahrscheinwerfer nicht ( nice to have ). Da in den alten aber immer noch verbauten 7 pol. Steckdosen kein Anschluss für Rückfs. vorgesehen ist, kann da auch nichts leuchten.....

Jens
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  #5  
Alt 22.03.2013, 21:39
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Liegt es vielleicht an der Verkabelung?
Ich hatte bei meinem Kabel und Stecker von 7-polig auf 13-polig umgerüstet, da ich auch die Rückfahrleuchten vermisst habe.

Hier ist die Belegung übersichtlich dargestellt:
http://www.kochanhaengerwerke.de/sho...erbelegung.jpg

Gruß
Norman
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Name:	Anhänger Belegung.jpg
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  #6  
Alt 22.03.2013, 21:40
belair belair ist offline
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Zitat:
Nebelleuchten sind Pflicht
aber auch nur, wenn das Zugfahrzeug welche hat. Meines hat keine und habe noch nie Probleme beim Tüv gehabt.

Lg. Hans
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  #7  
Alt 22.03.2013, 21:46
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Zitat:
Zitat von belair Beitrag anzeigen
aber auch nur, wenn das Zugfahrzeug welche hat. Meines hat keine und habe noch nie Probleme beim Tüv gehabt.

Lg. Hans

So ein Auto hatte ich auch mal...hatte vorne noch `ne Kurbel dran
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  #8  
Alt 23.03.2013, 15:10
uli07 uli07 ist offline
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Die hintere Beleuchtung eines Fahrzeug muß aus Rücklicht, Bremslicht, Kennzeichenlicht und Blinklicht bestehen. Ab einem bestimmten Baujahr kommt die Nebelschlußleuchte noch dazu. Alles andere ist purer Luxus.

Gruß Uli07
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  #9  
Alt 23.03.2013, 15:47
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Rückfahrscheinwerfer sind erst Pflicht bei Anhängern ab zGG über 3.5 t.
Bei kleineren Anhängern sind sie zulässig, aber eben nicht erforderlich.
Gruß Marc
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  #10  
Alt 23.03.2013, 16:09
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clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

Hier steht´s genau drin:
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34228.htm

§ 52a Rückfahrscheinwerfer

.....
(2) ..... An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig.
.....


viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #11  
Alt 23.03.2013, 16:17
uli07 uli07 ist offline
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Wir sprechen von Anhängern und nicht von Kraftfahrzeugen!

Gruß Uli07
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  #12  
Alt 23.03.2013, 16:27
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clevertherm clevertherm ist offline
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Hier steht´s genau drin:
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34228.htm
An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig.
Zulässig bedeutet, dass sie nicht vorgeschrieben sind.
Wenn sie da sind, ist gut. Wenn sie fehlen, ist auch gut.

Von "vorgeschrieben a
b 3,5 t" steht da nix.

viele Grüße

Arnt

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Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."

Geändert von clevertherm (23.03.2013 um 16:33 Uhr)
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  #13  
Alt 23.03.2013, 16:30
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Zitat:
Zitat von Start_Driver Beitrag anzeigen
...Weil wäre ja ganz nett wenn die Personen hinter dem Trailer sehen "Achtung der fährt rückwärts" ....

Hinter deinem Trailer hat keiner zu stehen, wenn du rückwärts fährst

Wenn da einer steht sollst du doch nicht fahren

Einige bauen sich die Rückfahrleuchten nachträglich dran (dann benötigst du aber einen 13-pol. Stecker, nicht wie viele haben den 7-poligen).

Wenn du "Trailerkapitän" bist, ausschl. trailerst, dann oft im Dunklen nach Hause kommst und rückwärts irgendwo reinfahren musst, macht dies sicherlich Sinn. Wenn man jedoch so wie ich nur einmal im Jahr rein und einmal raus fährt eher nicht.

Die hier im Trööt von anderen Mitgliedern angesprochenen Nebelschlußleuchten sind m. W. seit 1991 für alle NEUZUGELASSENEN Pkw-Anhänger Pflicht. Dies gilt auch für Anhänger, deren Erstzulassungsdatum vor 1991 lag, die jedoch in der Zwischenzeit abgemeldet/stillgelegt waren und dann zur Vollabnahme müssen.

Ist mir so mit einem Trailer aus Österreich gegangen. Der war zwar älter als 91, war aber hier noch nie zugelassen. Daher musste ich ein Gutachten machen lassen und habe dafür extra diese bescheuerte NSL anbauen müssen
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #14  
Alt 23.03.2013, 17:04
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@ clevertherm

Stimmt, hatte nur deinen Link aufgemacht und nicht auf 52a geblättert.

Gruß Uli07
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  #15  
Alt 24.03.2013, 09:24
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Standard Rückfahrscheinwerfer

Hallo,

das Thema mit den Rückfahrscheinwerfern hatte ich vor kurzem gerade durch.
Laut der deutschen Stvzo sind diese nicht erforderlich. Dürfen aber angebracht sein.
Wenn welche angebracht sind sollten diese auch funktionieren.
Wenn ein 7-pol- Stecker am Anhänger verbaut ist kann hinten nichts leuchten. Da fehlt dann ein Kabel.

Anders sieht es nach Europäischen Recht aus. Die ECE-R 48 gibt vor das an einem gebremsten Anhänger mind. ein Rückfahrscheinwerfer verbaut ist.
Wenn dieser länger als 6m ist muss ein zweiter hinzu kommen.
Hier geht es auch nicht darum das man als Fahrzeugführer sieht wo man hinfährt sondern darum das andere Verkehrsteilnehmer erkennen das Rückwärts gefahren wird.

Bei Anhängern die bereits im Verkehr sind ist ein umrüsten nicht erforderlich. Hier gilt sowas wie Bestandsschutz.

Gruß Roland
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