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  #1  
Alt 18.04.2013, 17:02
Benutzerbild von Udochen
Udochen Udochen ist offline
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Standard Trailer Steuern zahlen ??

Hallo, stimmt es das man wenn man einen Trailer anmeldet keine grüne Nummer mehr bekommt, sodas er kostenfrei ist ? Will mir ein Boot kaufen 4,50 m lang mit Trailer, und der jetzige Besitzer behauptet das das mal vor 2-3 Jahren war mit dem grünen Kennzeichen, das man aber nun für den Trailer bezahlen muß !
Vielen Dank schon mal im Vorraus !!!!!
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  #2  
Alt 18.04.2013, 17:15
JohnB JohnB ist offline
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Es bleibt bei grün und steuerfrei, wenn der Anhänger auch gemäß den Papieren ein Sportgeräteanhänger ist.

In Einzelfällen muss man der Zulassungsstelle ein bisschen Nachhilfe erteilen, da manche Sachbearbeiter das nicht wissen. Das kann auch der Fall sein, wenn der Anhänger derzeit kein grünes Kennzeichen hat.

Wichtig ist, dass er in den Papieren als Sportgeräteanhänger ausgewiesen ist.
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 18.04.2013, 17:18
Benutzerbild von Tobheil
Tobheil Tobheil ist offline
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Hallo,
Stimmt nicht. JohnB hat es ja erklärt.

Mfg
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  #4  
Alt 18.04.2013, 17:39
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Seestern Seestern ist offline
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Dachte ich auch ... aber was lese ich da gerade:
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170044.htm

§18 StvZO regelte die "nicht zulassungspflichtigen Sportgeräteanhänger" -> grünes Kennzeichen, pflichtversicherungsfrei, steuerfrei.
Der ist entfallen.

Die Übergangsregelung liest sich auf den ersten Blick so, dass für ältere Anhänger Bestandsschutz gilt. Eine aktuell gültige Regelung zum grünen Kennzeichen habe ich aber nicht gefunden ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #5  
Alt 18.04.2013, 17:43
Benutzerbild von Udochen
Udochen Udochen ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Dachte ich auch ... aber was lese ich da gerade:
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170044.htm

§18 StvZO regelte die "nicht zulassungspflichtigen Sportgeräteanhänger" -> grünes Kennzeichen, pflichtversicherungsfrei, steuerfrei.
Der ist entfallen.

Die Übergangsregelung liest sich auf den ersten Blick so, dass für ältere Anhänger Bestandsschutz gilt. Eine aktuell gültige Regelung zum grünen Kennzeichen habe ich aber nicht gefunden ...
Da soll mal einer Durchblicken :-(
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  #6  
Alt 18.04.2013, 17:53
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marsvin marsvin ist offline
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Soweit ich das sehe, ist die Zulassungsfreiheit aber im §3, Abs. 1e der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt, was im §18 stand, kann ich nicht finden,
Siggi
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  #7  
Alt 18.04.2013, 17:54
Benutzerbild von Kpt. Blaubär
Kpt. Blaubär Kpt. Blaubär ist offline
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Es ist so wie John und Tobheil geschrieben haben. Ich habe heute für meinen neuen Trailer ein grünes Kennzeichen erteilt bekommen.

Aber: Es scheint so zu sein, dass möglicherweise kein grünes Kennzeichen gibt, wenn für den Trailer eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)existiert. Für meine beiden Trailer gibt es diesen nicht, da sie ein Gutachten (Betriebserlaubnis) nach § 21 StVZO haben. Man bekommt dann ganz normal eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein).
Wenn man eine Versicherungsnummer hat, kann man für den Trailer natürlich auch ein schwarzes Kennzeichen bekommen.

Also im Zweifelsfall hartnäckig bleiben, Alles hinterfragen und auf ein grünes Kennzeichen bestehen.
__________________
Grüße Jens

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  #8  
Alt 18.04.2013, 17:59
JohnB JohnB ist offline
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Macht es Euch doch einfach und bleibt in der FZV beim:
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(..)
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind (..)
2. folgende Arten von Anhängern: (..)
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, (..) wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

Also, keine Zulassungspflicht, sondern, wegen §4 nur Kennzeichenpflicht.
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(..)
(2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen: (..)
3. Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, (..).

Also im Zweifelsfall auf der Zulassungsstelle höflich auf § 3 Abs. 2 Nr. 2 e) und § 4 Abs. 2 Nr. 3 FZV hinweisen.

Die Steuerfreiheit folgt dann aus dem KraftStG:
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;

Somit gibt es eine grüne Nummer wegen § 9 FZV
§ 9 Besondere Kennzeichen
(..)
(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen) (..)

Sooo einfach ist das.

Man sieht, dass der Dreh- und Angelpunkt die Einstufung als "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten" ist. Das muss aus den Papieren hervorgehen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 18.04.2013, 18:02
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Kpt. Blaubär Kpt. Blaubär ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Soweit ich das sehe, ist die Zulassungsfreiheit aber im §3, Abs. 1e der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt, was im §18 stand, kann ich nicht finden,
Siggi
Hab gerade mal nachgeschaut. Das steht in § 18 Abs.6 m StVZO.

Unter g. kann man lesen, dass auch eisenbereifte Möbelwagen vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind !!!
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Grüße Jens

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  #10  
Alt 18.04.2013, 18:06
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Wenn man dies liest:

(1) Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei,

dürfte man ja wohl davon ausgehen das nur Trailer die nach dem 1.März 2007 erstmals in den Verkehr gebracht worden betroffen sind...für alle anderen Trailer bleibt alles wie es war - sprich, es gibt für diese weiterhin grüne Kennzeichen.
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Gruß Frank

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  #11  
Alt 18.04.2013, 18:18
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Hallo,

die Fragen kommen wahrscheinlich daher, dass vor ein paar Jahren für relativ kurze Zeit Steuern bezahlt werden mussten. Durch den Protest der Wassersportler wurde diese Bestimmung wieder aufgehoben und das Finanzamt hat die für diese Jahr(weiss nicht mehr welches, ist aber so lange noch nicht her) erhobenen Steuern zurückgezahlt.
__________________
Viele Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard

__________________________________________________
Alt wird man wohl, wer aber schon klug?
Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat,
aber das Denken anderen überlässt?
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  #12  
Alt 18.04.2013, 19:05
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Ich habe meinen nagelneuen Trailer vor genau 2 Wochen angemeldet.
Ich habe ein grünes Kennzeichen bekommen !!!
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Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #13  
Alt 18.04.2013, 20:10
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Zitat:
Zitat von ErNa Beitrag anzeigen
Hallo,

die Fragen kommen wahrscheinlich daher, dass vor ein paar Jahren für relativ kurze Zeit Steuern bezahlt werden mussten. Durch den Protest der Wassersportler wurde diese Bestimmung wieder aufgehoben und das Finanzamt hat die für diese Jahr(weiss nicht mehr welches, ist aber so lange noch nicht her) erhobenen Steuern zurückgezahlt.

Das ist schon gut 20 Jahre her!

Mein Bootsanhänger hatte daher immer ein schwarzes Kennzeichen, und ich musste nach Mahnung mit Mahngebühr die Steuer zahlen, damit sie mir am nächsten Tag wieder zurück überwiesen werden konnte.
War angeblich Dank Computer nicht anders möglich
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  #14  
Alt 18.04.2013, 22:05
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Macht es Euch doch einfach und bleibt in der FZV beim:
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(..)
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind (..)
2. folgende Arten von Anhängern: (..)
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, (..) wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

Also, keine Zulassungspflicht, sondern, wegen §4 nur Kennzeichenpflicht.
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(..)
(2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen: (..)
3. Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, (..).

Also im Zweifelsfall auf der Zulassungsstelle höflich auf § 3 Abs. 2 Nr. 2 e) und § 4 Abs. 2 Nr. 3 FZV hinweisen.

Die Steuerfreiheit folgt dann aus dem KraftStG:
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;

Somit gibt es eine grüne Nummer wegen § 9 FZV
§ 9 Besondere Kennzeichen
(..)
(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen) (..)

Sooo einfach ist das.

Man sieht, dass der Dreh- und Angelpunkt die Einstufung als "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten" ist. Das muss aus den Papieren hervorgehen.
Danke für's detaillierte Raussuchen - genau den Inhalt des §3, der den alten §18 ersetzt, hatte ich auf Anhieb nicht gefunden.

Nur zur Ergänzung an den Threadowner:
- Ein nach §3 2e steuerbefreiter Anhänger darf ausschließlich für Sportgeräte verwendet werden. Schon den Transport von Urlaubsgepäck oder gar Proviant auf dem Weg in den Urlaub sehen einige Cops eng.
- Freiwillig kann und darf man natürlich auch einen solchen Anhänger mit schwarzem Kennzeichen zulassen, dann ist er aber versicherungs- und steuerpflichtig. Dafür darf man dann auch alles damit transportieren, was man darauf ladungsgesichert kriegt.
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Andreas
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  #15  
Alt 18.04.2013, 22:12
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Es gibt aber auch Zulassungsstellen, die geben einem ein schwarzes Kennzeichen und von dem Finazamt bekommt man ein Schreiben, dass das genannte Fahrzeug Steuerfrei ist,so war es bei mir.
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  #16  
Alt 18.04.2013, 22:18
Pro Pro ist offline
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Also ich habe im November 2012 mein Boot mit Trailer gekauft und den Trailer auch angemeldet (wurde vorher abgemeldet vom Vorbesitzer) und grünes kennzeichen bekommen.
Die Probleme das meine zulassungstelle bhauptet ich hätte einen fahrzeug brief für den trailer is eine andere geschichte .....
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  #17  
Alt 18.04.2013, 22:40
Silbersurver Silbersurver ist offline
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Zitat:
Zitat von Udochen Beitrag anzeigen
Hallo, stimmt es das man wenn man einen Trailer anmeldet keine grüne Nummer mehr bekommt, sodas er kostenfrei ist ? Will mir ein Boot kaufen 4,50 m lang mit Trailer, und der jetzige Besitzer behauptet das das mal vor 2-3 Jahren war mit dem grünen Kennzeichen, das man aber nun für den Trailer bezahlen muß !
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Hallo!
Schau mal hier:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=174556
Da kannst alles lesen!
Habs gerade hinter mir....
Und wenns fragen gibt kannst mich anrufen!

Lg
Johannes
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  #18  
Alt 19.04.2013, 14:52
Cross Cross ist offline
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Hallo,

ich habe auch erst meinen Anhänger angemeldet und wusste nichtmal daß er Versicherungs- und Steuerfrei ist, hab mich dann gefreut und grüne Nummern erhalten.
Läuft als Sportgerät, und man darf Ihn auch nur dafür benutzen. Nichts anderes darf gefahren werden.
Und die Versicherung ist mit beim Zugfahrzeug dabei.
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  #19  
Alt 19.04.2013, 15:37
d.andres d.andres ist offline
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Zitat:
Zitat von Cross Beitrag anzeigen
Und die Versicherung ist mit beim Zugfahrzeug dabei.
...nur wenn der Trailer am Auto hängt! Ansonsten unversichert. Macht sich der einzeln abgestellte Trailer selbständig ist er nicht versichert.

Abhilfe: Haftpflicht für das Boot abschließen. Die beinhaltet auch den Trailer unter allen Umständen.
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  #20  
Alt 19.04.2013, 15:47
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von d.andres Beitrag anzeigen
(..) Abhilfe: Haftpflicht für das Boot abschließen. Die beinhaltet auch den Trailer unter allen Umständen.
... oft, aber nicht immer.
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Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 19.04.2013, 16:47
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Ich kenne keinen Trailer, der sich in der Ebene selbstständig gemacht hat.

Beim Schieben zahlt die persönliche Haftpflicht.
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  #22  
Alt 22.04.2013, 16:43
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Ich kenne keinen Trailer, der sich in der Ebene selbstständig gemacht hat.

Beim Schieben zahlt die persönliche Haftpflicht.
Dann lass mal ein Kind beim Spielen vor Deinen Trailer rennen, während Du die Lichtleiste daneben liegen hast -> keine ordnungsgemäße Sicherung.
Oder irgendein Honk schiebt Deinen Trailer nachts auf die Straße und irgendwer fährt rein - es bleibt Dein Fahrzeug.

Und die Privathaftpflicht will ich sehen, die ohne Zucken zahlt, wenn Du beim Von-Hand-Schieben eines Kfz-Anhängers beim Rangieren eine Delle in ein geparktes Auto schiebst.

Trailer stellen nicht nur in Bewegung eine Gefahr dar. Eine Haftpflicht ist also keine schlechte Idee, und als Bestandteil der ohnehin sehr empfehlenswerten Bootsversicherung echt keine Investition.
__________________
Andreas
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