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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Trailer Steuern zahlen ??
Hallo, stimmt es das man wenn man einen Trailer anmeldet keine grüne Nummer mehr bekommt, sodas er kostenfrei ist ? Will mir ein Boot kaufen 4,50 m lang mit Trailer, und der jetzige Besitzer behauptet das das mal vor 2-3 Jahren war mit dem grünen Kennzeichen, das man aber nun für den Trailer bezahlen muß !
Vielen Dank schon mal im Vorraus !!!!! |
#2
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Es bleibt bei grün und steuerfrei, wenn der Anhänger auch gemäß den Papieren ein Sportgeräteanhänger ist.
In Einzelfällen muss man der Zulassungsstelle ein bisschen Nachhilfe erteilen, da manche Sachbearbeiter das nicht wissen. Das kann auch der Fall sein, wenn der Anhänger derzeit kein grünes Kennzeichen hat. Wichtig ist, dass er in den Papieren als Sportgeräteanhänger ausgewiesen ist.
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Beste Grüße John |
#3
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Hallo,
Stimmt nicht. JohnB hat es ja erklärt. Mfg |
#4
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Dachte ich auch ... aber was lese ich da gerade:
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170044.htm §18 StvZO regelte die "nicht zulassungspflichtigen Sportgeräteanhänger" -> grünes Kennzeichen, pflichtversicherungsfrei, steuerfrei. Der ist entfallen. Die Übergangsregelung liest sich auf den ersten Blick so, dass für ältere Anhänger Bestandsschutz gilt. Eine aktuell gültige Regelung zum grünen Kennzeichen habe ich aber nicht gefunden ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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Zitat:
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#6
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Soweit ich das sehe, ist die Zulassungsfreiheit aber im §3, Abs. 1e der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt, was im §18 stand, kann ich nicht finden,
Siggi |
#7
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Es ist so wie John und Tobheil geschrieben haben. Ich habe heute für meinen neuen Trailer ein grünes Kennzeichen erteilt bekommen.
Aber: Es scheint so zu sein, dass möglicherweise kein grünes Kennzeichen gibt, wenn für den Trailer eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)existiert. Für meine beiden Trailer gibt es diesen nicht, da sie ein Gutachten (Betriebserlaubnis) nach § 21 StVZO haben. Man bekommt dann ganz normal eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein). Wenn man eine Versicherungsnummer hat, kann man für den Trailer natürlich auch ein schwarzes Kennzeichen bekommen. Also im Zweifelsfall hartnäckig bleiben, Alles hinterfragen und auf ein grünes Kennzeichen bestehen.
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Grüße Jens
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#8
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Macht es Euch doch einfach und bleibt in der FZV beim:
§ 3 Notwendigkeit einer ZulassungAlso, keine Zulassungspflicht, sondern, wegen §4 nur Kennzeichenpflicht. § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier FahrzeugeAlso im Zweifelsfall auf der Zulassungsstelle höflich auf § 3 Abs. 2 Nr. 2 e) und § 4 Abs. 2 Nr. 3 FZV hinweisen. Die Steuerfreiheit folgt dann aus dem KraftStG: § 3 Ausnahmen von der BesteuerungSomit gibt es eine grüne Nummer wegen § 9 FZV § 9 Besondere KennzeichenSooo einfach ist das. Man sieht, dass der Dreh- und Angelpunkt die Einstufung als "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten" ist. Das muss aus den Papieren hervorgehen.
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Beste Grüße John |
#9
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Zitat:
Unter g. kann man lesen, dass auch eisenbereifte Möbelwagen vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind !!!
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Grüße Jens |
#10
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Wenn man dies liest:
(1) Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, dürfte man ja wohl davon ausgehen das nur Trailer die nach dem 1.März 2007 erstmals in den Verkehr gebracht worden betroffen sind...für alle anderen Trailer bleibt alles wie es war - sprich, es gibt für diese weiterhin grüne Kennzeichen. |
#11
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Hallo,
die Fragen kommen wahrscheinlich daher, dass vor ein paar Jahren für relativ kurze Zeit Steuern bezahlt werden mussten. Durch den Protest der Wassersportler wurde diese Bestimmung wieder aufgehoben und das Finanzamt hat die für diese Jahr(weiss nicht mehr welches, ist aber so lange noch nicht her) erhobenen Steuern zurückgezahlt.
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Viele Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard __________________________________________________ Alt wird man wohl, wer aber schon klug? Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?
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#12
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Ich habe meinen nagelneuen Trailer vor genau 2 Wochen angemeldet.
Ich habe ein grünes Kennzeichen bekommen !!!
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#13
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Zitat:
Das ist schon gut 20 Jahre her! Mein Bootsanhänger hatte daher immer ein schwarzes Kennzeichen, und ich musste nach Mahnung mit Mahngebühr die Steuer zahlen, damit sie mir am nächsten Tag wieder zurück überwiesen werden konnte. War angeblich Dank Computer nicht anders möglich |
#14
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Zitat:
Nur zur Ergänzung an den Threadowner: - Ein nach §3 2e steuerbefreiter Anhänger darf ausschließlich für Sportgeräte verwendet werden. Schon den Transport von Urlaubsgepäck oder gar Proviant auf dem Weg in den Urlaub sehen einige Cops eng. - Freiwillig kann und darf man natürlich auch einen solchen Anhänger mit schwarzem Kennzeichen zulassen, dann ist er aber versicherungs- und steuerpflichtig. Dafür darf man dann auch alles damit transportieren, was man darauf ladungsgesichert kriegt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#15
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Es gibt aber auch Zulassungsstellen, die geben einem ein schwarzes Kennzeichen und von dem Finazamt bekommt man ein Schreiben, dass das genannte Fahrzeug Steuerfrei ist,so war es bei mir.
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#16
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Also ich habe im November 2012 mein Boot mit Trailer gekauft und den Trailer auch angemeldet (wurde vorher abgemeldet vom Vorbesitzer) und grünes kennzeichen bekommen.
Die Probleme das meine zulassungstelle bhauptet ich hätte einen fahrzeug brief für den trailer is eine andere geschichte ..... |
#17
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Zitat:
Schau mal hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=174556 Da kannst alles lesen! Habs gerade hinter mir.... Und wenns fragen gibt kannst mich anrufen! Lg Johannes |
#18
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Hallo,
ich habe auch erst meinen Anhänger angemeldet und wusste nichtmal daß er Versicherungs- und Steuerfrei ist, hab mich dann gefreut und grüne Nummern erhalten. Läuft als Sportgerät, und man darf Ihn auch nur dafür benutzen. Nichts anderes darf gefahren werden. Und die Versicherung ist mit beim Zugfahrzeug dabei. |
#19
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...nur wenn der Trailer am Auto hängt! Ansonsten unversichert. Macht sich der einzeln abgestellte Trailer selbständig ist er nicht versichert.
Abhilfe: Haftpflicht für das Boot abschließen. Die beinhaltet auch den Trailer unter allen Umständen. |
#20
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... oft, aber nicht immer.
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Beste Grüße John
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#21
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Ich kenne keinen Trailer, der sich in der Ebene selbstständig gemacht hat.
Beim Schieben zahlt die persönliche Haftpflicht. |
#22
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Zitat:
Oder irgendein Honk schiebt Deinen Trailer nachts auf die Straße und irgendwer fährt rein - es bleibt Dein Fahrzeug. Und die Privathaftpflicht will ich sehen, die ohne Zucken zahlt, wenn Du beim Von-Hand-Schieben eines Kfz-Anhängers beim Rangieren eine Delle in ein geparktes Auto schiebst. Trailer stellen nicht nur in Bewegung eine Gefahr dar. Eine Haftpflicht ist also keine schlechte Idee, und als Bestandteil der ohnehin sehr empfehlenswerten Bootsversicherung echt keine Investition.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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