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  #1  
Alt 26.04.2013, 20:33
Benutzerbild von Raffy
Raffy Raffy ist offline
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Standard Überladen oder doch nicht? >3,5t<

Diese Frage richtet sich anscheinend an Insider .
Die Örtliche Polizei konnte mir keine Auskunft geben, von zwei verschiedenen Stationen bekam ich "oh das weis ich jetzt auch nicht" . 10% toleranz gibt es hat mir einer verraten.

Ich war heut mit einem Bayliner 255 und BMW X5 auf der Waage und siehe da...
Zusammen: 5960 kg
nur der Anhänger aber angekoppelt: 3480 kg
nur der Anhänger alleine 3640 kg

Die Stützlast des Autos beträgt 150 kg.
So Leute überladen oder doch nicht?

Grüße Ralf
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  #2  
Alt 26.04.2013, 20:40
JohnB JohnB ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Raffy Beitrag anzeigen
Diese Frage richtet sich anscheinend an Insider .
Die Örtliche Polizei konnte mir keine Auskunft geben, von zwei verschiedenen Stationen bekam ich "oh das weis ich jetzt auch nicht" . 10% toleranz gibt es hat mir einer verraten.

Ich war heut mit einem Bayliner 255 und BMW X5 auf der Waage und siehe da...
Zusammen: 5960 kg
nur der Anhänger aber angekoppelt: 3480 kg
nur der Anhänger alleine 3640 kg

Die Stützlast des Autos beträgt 150 kg.
So Leute überladen oder doch nicht?

Grüße Ralf
Überladen, die zuläss. Gesamtgmasse des Anhänger ist überschritten. Details hier: http://www.boote-forum.de/showpost.p...16&postcount=5

Heftige Folgen drohen, da u.a. Fahren ohne Führerschein (keine Toleranz hier).
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 26.04.2013, 20:42
ChKolumbus ChKolumbus ist gerade online
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Standard

Überladen. Der Anhänger darf allein, komplett gewogen nur 3500kg haben. Die Stützlast wird nur abgezogen wenn es um die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs geht.
__________________
Grüße Christoph

------------------------------------------------------
Kleine Fehler mache ich von Hand, für das große Chaos gibt es Computer!
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  #4  
Alt 26.04.2013, 20:43
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Maktum Maktum ist offline
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Hi Ralf,
schöne Frage .

Zuerst würde ich sagen das die Anhängerlast um 10KG überschritten wurde.

Dann würde ich sagen: Anhängerlast ist Anhägerlast - egal was auf der Kupplung für Kräfte wirken.
__________________
es grüßt

derMartin
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  #5  
Alt 26.04.2013, 20:45
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Zitat:
Zitat von Maktum Beitrag anzeigen

Dann würde ich sagen: Anhängerlast ist Anhägerlast - egal was auf der Kupplung für Kräfte wirken.
Dem ist nicht so, siehe Vorschreiber.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #6  
Alt 26.04.2013, 20:47
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Heftige Folgen drohen, da u.a. Fahren ohne Führerschein (keine Toleranz hier).
Beim Führerschein kommt es nur auf die zulässigen Gewichte an, nicht auf die tatsächlichen.
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  #7  
Alt 26.04.2013, 20:47
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Raffy Raffy ist offline
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Danke für die Antworten
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  #8  
Alt 26.04.2013, 20:52
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Beim Führerschein kommt es nur auf die zulässigen Gewichte an, nicht auf die tatsächlichen.
Das stimmt nicht. Mit Kl. 3 oder BE dürfen Pkw-Anhänger bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse gezogen werden. Wer mehr anhängt, fährt ohne FS.

Was Du vielleicht meinst, ist die Obergrenze für Anhänger, die mit B (ohne E) gezogen werden dürfen. Da hilft es nicht, wenn die tatsächliche Anhängermasse noch im erlaubten Bereich läge, die zulässige aber drüber ist. Anderer Fall.
__________________
Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 26.04.2013, 20:57
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Vielleicht schreiben wir aneinander vorbei? Was ich meine ist, dass der Führerschein sich auf das zulässige Gesamtgewicht bezieht, nicht auf das tatsächliche. Wer also einen zulässigen Anhänger überlädt, fährt nicht ohne Führerschein.
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  #10  
Alt 26.04.2013, 21:21
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Maktum Maktum ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Dem ist nicht so, siehe Vorschreiber.
Ok - habe mich vielleicht falsch ausgedrückt.

Die Stützlast wurde um 10KG überschritten und die an-gehängte Last hat ein Gesamtgwicht von 3,64 Tonnen.
__________________
es grüßt

derMartin
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  #11  
Alt 26.04.2013, 21:37
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Vielleicht schreiben wir aneinander vorbei? Was ich meine ist, dass der Führerschein sich auf das zulässige Gesamtgewicht bezieht, nicht auf das tatsächliche. Wer also einen zulässigen Anhänger überlädt, fährt nicht ohne Führerschein.

Habe nachgelesen. "Wer mehr anhängt, fährt ohne FS" gilt wohl nur für Österreich; in DE nicht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 26.04.2013, 22:05
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Wieviel darf der Anhänger wiegen?
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  #13  
Alt 26.04.2013, 22:20
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Und wenn man nun tatsächlich an der Bahn zum mobilen Wiegen rausgezogen wird, wird dann wie gewogen? An- oder abgekuppelt? Wohl eher ersteres, oder? Und mal ehrlich: Wer sich bei 4% Überladung nicht rauswinden kann, solange alle anderen Eckdaten im grünen Bereich sind, sollte dann vielleicht wirklich besser vorher was umladen...

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #14  
Alt 27.04.2013, 01:06
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Habe nachgelesen. "Wer mehr anhängt, fährt ohne FS" gilt wohl nur für Österreich; in DE nicht.

In D ist es eine OWI + die 4 % des TE liegen im Verwarngeld-Bereich.

S. Tabelle für § 34 StVZO.

http://www.neelix.de/tabelle6.html

Wie es in Österreich gehändelt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Kann mir allerdings nicht vorstellen, daß mit 4% Überladung ein Führerschein-Vergehen gegeben ist.
Hast du da was konkretes.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #15  
Alt 27.04.2013, 17:37
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
(..)
in Österreich (..)
Hast du da was konkretes.
Nur denm Bericht eines Bekannten, der einen bedröppelten Anhängerfahrer "ohne Führerschein" bei einer Kontrolle erlebte.
__________________
Beste Grüße

John
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