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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wie wird man eigentlich Fahrlehrer?
Hi zusammen,
ist ja wieder Prüfingszeit: Stellt sich mir die Frage, wie wird man eigentlich Fahrlehrer? google spuckt wenig aus,,,welche Befähigungsachweise,Vorgaben,etc. brauchts? Vielleicht liest ja hier ein Bootsfahrschulleher mit und kann mal sagen , wie der Werdegang so läuft? Viele Grüße AllesReparierMann |
#3
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Alternativ biete ich Schulungen an. Dauert ca. 1 WE und kostet um die 1.000 EUR.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#4
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Zitat:
Nee mal im Ernst, das würde mich auch interressieren, ob es da wirklich einen Abschluss gibt, oder ob man sich selber ernennen darf. Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#5
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Hi zusammen,
"Stell' dich vor den Spiegel und sag dreimal "Ich bin Bootsfahrlehrer". Dann bist du es. " ok, nen Spiegel hätte ich, gehts etwas genauer,das kanns doch alles nicht sein,oder? Müsste man zb. Mitglied im DMYV sein? Viele Grüße AllesReparierMann |
#6
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Moin,
für den Seebereich (Binnen keine Ahnung): - Gewerbeanmeldung mit allem was dazu gehört. Die wollen ja schließlich Geld verdienen. - Für die Theorie: Soviel Fachwissen, dass auch die dümmsten Fragen beantwortet werden können. - Für die Praxis: §14 http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html Also, SKS, SSS oder SHS, je nach Fahrt(Ausbildungs)gebiet. In besonderen Fällen langt auch nur der SBF See. - Für das Boot: §15. Für das Boot muss ein Sicherheitszeugnis vorliegen. Jörg |
#7
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Eine Sportbootschule muss nicht unbedingt ein Boot haben.
Hier ist es Usus, dass es Dienstleister gibt, die die parktischen Stunden separat anbieten. Das Boot muss natürlich zugelassen sein. Als Modifikation benötigt das Boot einen Gashebel, der von der Mitte des Bootes erreicht werden kann. Ansonsten bedarf es keiner Qualifikation.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#8
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Hallo,
privat kann jeder... Hier die Vorgaben für Trainer: http://www.dsv.org/index.php?id=11 Da wird dann schon wieder mehr verlangt. Dürften aber die wenigsten "Fahrlehrer" haben.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#9
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Ausbilder für SBF See: muss mind SKS haben
Ausbilder für Binnen: muss SBF Binnen besitzen Das Schiff muss natürlich entsprechend fûr Gewerbe abgenommen und angemeldet sein, insofern gewerbliche Ausbildung besteht. Deshalb eruebrigt sich auch irgendwelche Umbauerei von Gashebeln. Davon habe ich weder gehoert noch es in der Praxis erlebt Diese Verbandsscheine sind nicht vorgeschrieben, um Ausbilder sein zu duerfen. Wer diese Verbandsschiene mag und das als Fortbildungsinstrument sieht, fuer den mags nicht schlecht sein. |
#10
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Wenn jemand z.B. die SBF-See Ausbildung auf einem Binnengewässer durchführt dann brauch er dazu keinen SKS/SSS/SHS ja nicht einmal einen SBF-See, da langt dann auch ein SBF-Binnen und das nur deshalb weil er ja als Bootsführer das Ausbildungsboot führen muss.
Im Moment ist es sogar so, dass rein theoretisch gar nichts erforderlich sein kann, da das Prüfungsboot im Moment nur 5 PS haben muss aber bis 15 PS führerscheinfrei ist. Das ändert sich dann aber am 1.1.2014, dann ist 15 PS für Prüfungsboote vorgeschrieben.
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Liebe Grüße Mattze |
#11
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Wenn jemand praktisch im Bereich See ausbildet (zum Beispiel für eine Sportbootschule), muss er m.E. mindestens den SSS haben, da es eine gewerbliche Tätigkeit ist.
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#12
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Das ist geaendert worden. Mindestens reicht nun SKS fuer die gewerbliche Ausbildung.
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#13
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Zitat:
Mindestens SBF See SeeSpbootV §15 "(1) Wer ein Sportboot zum Zweck der gewerbsmäßigen Nutzung führt, bedarf einer Fahrerlaubnis sowie eines für die Funkstelle ausreichenden gültigen Funkzeugnisses. Wird das Sportboot in den Küstengewässern eingesetzt, ist die Fahrerlaubnis durch Vorlage des Sportküstenschifferscheins im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sportseeschifferscheinverordnung nachzuweisen. Wird das Sportboot in den küstennahen Seegewässern eingesetzt, ist die Fahrerlaubnis durch den Sportseeschifferschein im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Sportseeschifferscheinverordnung nachzuweisen, bei Einsatz des Sportbootes in der weltweiten Fahrt durch den Sporthochseeschifferschein im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Sportseeschifferscheinverordnung. Der Nachweis des für die Funkstelle ausreichenden gültigen Funkzeugnisses richtet sich nach § 1 Absatz 7 der Sportseeschifferscheinverordnung. (1a) Im Einzelfall können die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest jeweils für ihren Bezirk abweichend von Absatz 1 Satz 2 auf Antrag des Sportbootführers oder der Sportbootführerin einen Sportbootführerschein-See im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2003 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. August 2007 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung als ausreichenden Nachweis der Fahrerlaubnis bei Einsatz des Sportbootes bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer anerkennen, wenn die örtlichen Verhältnisse der Gewässer, das zu führende Sportboot und die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt dies gestatten. Hierüber ist eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung ist beim Führen des Sportbootes mitzuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen." Jörg
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#14
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Joerg : hast recht
Ich korrigiere: ausser mit Ausnahmegenehmigung in Einzelfaellen ist fuer gewerbliche Ausbildung mind SKS erforderlich |
#15
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Leute,
wir reden doch hier über die Führerscheine Sportboot Binn und See? Da brauche ich weder für die Theorie, noch für die Praxis eine besondere Befähigung. Ich gehe zum Gewerbeamt, hole mir einen Gewerbeschein, räume meinen Wohnzimmertisch und die Couch frei, und los geht 's. Wenn ich ein Schulungsboot habe, muss das evtl. von der BG, oder was auch immer, abgenommen sein, weil es ja gewerblich genutzt wird. Aber das war es auch schon. Den einzigen Kontakt, den die Fahrschule zur Prüfungskomminission hat, ist die Anmeldung der Prüflinge. Aus diesem Grunde ist der Inhaber der Fahrschule nicht bei der Prüfung anwesend. Höchstens, wenn sein Boot für die Prüfung verwendet wird. Aber auch da nur als Zuschauer.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#16
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Wenn man Fahrlehrer ausschliesslich fuer die Theorie definiert hast Du recht.
Wenns praktisch wird, also man praktische Fahrstunden gibt, siehe entsprechende Verordnungen. Bei der Pruefung ist der "Fahrlehrer" des Fahrschulpruefbootes nicht nur Zuschauer, sondern Schiffsführer... und im besten Fall auch moralische Unterstuetzung fuer die Prueflinge Zitat:
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