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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Beleuchtung
Moin Moin aus Bremen,
ich habe ein eine Frage zur Beleuchtung. Mein Boot ist 3,50 lang und 1,20 breit, welche Beleuchtung ist zwingend notwendig für mein Boot wenn ich auf der Weser in Binnengewässer fahren möchte. Ich habe mich durch so viele Seiten gelesen aber bin nicht wirklich weitergekommen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke ^^ |
#2
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Wenn Du nicht bei Nacht oder sehr schlechter Sicht (Nebel, Schneefall oder Starkregen) unterwegs bist, brauchst Du keine Lichter zu führen.
Wenn Dein Boot nicht schneller als 6 kn fährt, reicht für die vorgenannten Bedingungen ein weißes Rundumlicht.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#3
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Also lese ich jetzt heraus das ich eine weiße Rundumleuchte brauche? Und wird dann hinten am Heck befestigt?
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#4
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Zitat:
Gruss Sascha |
#5
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Also die Weser unterliegt im Bereich von Bremen der BinSchStrO (siehe Karte: blau = BinSchStrO, rot = SeeSchStrO).
Meines Wissens gibt es in der BinSchStrO jedoch keine "6-kn-Regel", wie sie von huebi und sanicoe genannt wird. Ich kenne nur die "7-kn-Regel", welche sich jedoch in der SeeSchStrO findet. Laut BinSchStrO darf ein Kleinfahrzeug jedoch nur ein weißes Rundumlicht führen, wenn es weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt (oder geschleppt wird). D.h. es ist zusätzlich zu dem weißen Rundumlicht noch ein rotes und ein grünes Seitenlicht (2-Farben-Laterne oder getrennt) erforderlich.
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#6
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Servus Willi |
#7
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Salve Zander, wie auch immer?
Ganz einfach.... Nimm doch mal die Unterlagen aus deinem Bootskurs.... ich gehe mal einfach davon aus, dass du den Bootschein hast.... Da gibt es die Kapitel Lichterführung. Einschlägig und mit Rechtssicherheit erklärt. LG Time4boat |
#8
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Zitat:
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Gruß Sascha |
#9
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Steht alles in den BSH Link
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Servus Willi |
#10
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Maschinenfahrzeug weniger 20m:
Ist das Schiff weniger als 20 m lang, dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse geführt werden. Ist das Schiff weniger als 12 m lang, dürfen Topplicht und Hecklicht in einem Rundumlicht zusammengefasst sein. Maschinenfahrzeug weniger 7m: Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen. Die natürlich in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bzw. schlechten Sichtverhältnissen.
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Schöne Grüße Oliver |
#11
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Zitat:
Deshalb steht auf der verlinkten Info vom BSH übrigens auf Seite 1 ziemlich groß: "Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt" @ zander91 Falls Du bei Dunkelheit fahren möchtest, baust Du dir am einfachsten einen Steckmast mit einer rot/grünen Doppelleuchte und einen Meter darüber eine weiße Rundumleuchte. Beide mit BSH-Zulassung. Diese Lichteranordnung ist für Binnen und für See zulässig.
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Viele Grüße aus Köln Thomas
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