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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Anhängerbeleuchtung, alle Klarheiten beseitigt
Um mit einem sicheren Gefühl auf Trailerfahrt zu gehen und Rügen der Rennleitung zu vermeiden, habe ich versucht mich mit dem Thema Beleuchtung auseinanderzusetzen.
Leider weicht die Literatur im Internet zum Teil erheblich voneinander ab. Beispiel vorderere Begrenzungsleuchten: hier kann man lesen, sie seien bei jedem Anhänger der breiter als 1,6m ist Pflicht. Hier steht aber, sie sind nur dann Pflicht, wenn der Hänger um mehr als 40cm über das Zugfahrzeug hinausreicht. So sagt es auch die StVZO. Beispiel vordere Rückstrahler: Hier und hier wird behauptet sie müssten bei jedem Anhänger verbaut sein. Die StVZO sagt aber, sie DÜRFEN verbaut sein. Warum sagt der TÜV aber, sie seien Pflicht? Des Rätsels Lösung ist in diesem heiligen Werk zu finden. EG-Richtlinien und StVZO weichen nämlich voneinander ab. Jetzt stelle ich mir als pflichtbewusster Bürger aber die Frage: welche Regel findet denn bei der nächsten HU Anwendung? Der Vorbesitzer hat den Trailer nämlich auch ohne vordere Rückstrahler und Begrenzungsleuchten durch den TÜV bekommen. Kann ich nun darauf hoffen, dass ich dieses Glück haben werde? Gruß PT |
#2
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Servus!
Also ich würd mich da weder auf Angaben eines Lampenherstellers noch auf gut 10 Jahre alte Dokumente von Tüv oder EU verlassen. Ausschließlich die aktuelle STVZO wäre hier maßgeblich, auch weil die Herren der Rennleitung diese im Wagen liegen haben werden bei einer Kontrolle. Und zu ergänzenden Fragen würd ich einfach mal zum Tüvler um die Ecke fahren, die geben ja bereitwillig Auskunft. Schöne Grüße, Jan |
#3
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Hallo,
es ist wohl von der größe des Trailers abhänig. Um was für ein Trailer handelt es sich? Und ich würde einfach mal bei der Prüfstelle den Trailer hinbringen und net fragen ob so alles ok ist.
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Gruss Ralf Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht. In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder. |
#4
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Gibt es Trailer mit vorderen Begrenzungsleuchten bzw. Rückstrahler? Ich habe noch keinen gesehen.
Gruss Andreas |
#5
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Die Begrenzungsleuchten leuchten bei meinem Trailer in weiß nach vorne, ich hab auch so einen Klaufix der hat sogar Rückstrahler nach vorne
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#6
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Moin!
Guckst Du hier: http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34223.htm ---------------- (2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein. --------------- Fazit: Die weißen Rückstrahler sind weder Pflicht noch verboten. Ob Begrenzungsleuchten erforderlich sind, hängt von den Gespann-Abmessungen (Breite) ab. Die Begrenzungsleuchten darf man nicht mit den Spurhalteleuchten verwechseln. Für die gilt: http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34223.htm ------------------ (4) An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein. ------------------ Tipp: Spurhalteleuchten sorgen im Dunkeln für einen "hellen Fleck" im Rückspiegel. Man sieht kaum noch etwas. Ich nehme daher lieber Seitenmarkierungsleuchten und montiere sie so, dass man sie vom Zugfahrzeug aus sehen kann. Das ist blendfrei und leuchtet ganz nebenbei auch noch den Bereich neben dem Anhänger aus. -- siehe Foto -- viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." Geändert von clevertherm (15.05.2013 um 13:23 Uhr) |
#7
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Hey vielen Dank für eure Antworten.
Zufälligerweise hatte ich heute sogar die Möglichkeit einen Juristen zu dem Thema zu befragen. Er meinte, dass in diesem Fall das nationale Recht, sprich die StVZO, Anwendung finden würde. Auf meine Frage, weshalb der TÜV sich denn dann auf die EG-RL berufen würde, fing er an zu räuspern. Ich würde fast meine, ich hätte dabei "die haben halt keine Ahnung" verstanden. Zitat:
Gruß PT Geändert von PrivateTorben (15.05.2013 um 14:03 Uhr) |
#8
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Hi Torben!
Ich kann nur sagen du kannst froh sein, dass du nicht in Österreich bist!!! Habe mir im Herbst in Deutschland ein neues Boot inkl. Habeck 2500 BT aus 2004 gekauft! Habe mittlerweile 8 Lichter umrüsten müssen, muss noch Rückfahrscheinwerfer ( 2 x) einbauen & den Trailer auf 13 poligen Steckern umrüsten, damit ich in Österreich eine Zulassung bekomme! Der Trailer lief jedoch seit 2004 ohne Probleme in Deutschland! Super Zusammenspiel in der EU, oder ??????????????? |
#9
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Servus!
Zitat:
Salopp: Wenn das Gefährt in einem Staat der EU eine "Betriebserlaubnis" erlangt müssen das die anderen Staaten anerkennen. Wissen und willen der Beamten darüber stehen auf einem anderen Blatt Papier. Beispiele: Motorroller mit italienischer Betriebserlaubnis, Positionslichter mit italienischem Prüfzeichen, CE Zertifizierung von Booten. Gerade das mit dem Stecker erscheint mir unsinnig. Falls in Österreich (ich sag mal irgendwas) aufgrund des Gesamtgewichts eine Rückfahrleuchte nachgerüstet werden muss die in Deutschland bei der Gewichtsklasse nicht von Nöten war ist das was anderes. Aber Leuchten austauschen? Das darf eigentlich nicht sein. Schöne Grüße, Jan |
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