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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ibs?
Hallo,
ich möchte in naher Zukunft meine erste kleine Bootstour in Holland (Roermond) machen. Benötige ich dafür den IBS? Der Vorbesitzer hatte das Boot beim WSA Köln angemeldet und ich habe das Boot direkt nach dem Kauf auf mich ummelden lassen. Somit konnte ich mein altes Kennzeichen (K - XX -XX) behalten. Im Internet habe ich gelesen, dass der IBS durch den ADAC, DMYV etc. ausgestellt wird. Muss ich den IBS beantragen? Falls ja, wo soll ich diesen am besten beantragen? Oder reicht die amtliche Anmeldung beim WSA Köln? Gruß Sören |
#2
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Hallo Sören,
die Anmeldung beim WSA reicht aus.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#3
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Für Holland müsste der IBS alle zwei Jahren gebührenpflichtig erneuert werden, das WSA-Kennzeichen ist unbegrenzt gültig.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#4
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Zitat:
Wo liegt der Vorteil des IBS gegenüber dem WSA? Gruß Sören |
#5
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Zitat Dmyv:
Registrierungspflicht für Boote schneller als 20 km/h Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kenn*zeichen (z.B. IBS des Deutschen Motoryachtverbandes) werden in den Niederlanden anerkannt. In diesem Fall ist keine weitere niederländische Registrierung notwendig. Alle so nicht gekennzeichneten "schnellen Fahrzeuge" (auch Was*serjets, Waterbikes u.ä.), müssen eine niederländische Registrierungsnummer führen.
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Schöne Grüße Oliver |
#6
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Zitat:
Mich hat nur folgendes stutzig gemacht: Zusätzlich muss für das Schiff ein Eigentumsnachweis mitgeführt werden. Als Eigentumsnachweis erkennen die niederländischen Behörden dabei den beim Deutschen Motoryachtverband e.V. erhältlichen Internationalen Bootsschein (IBS) an. Er ist im Original während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. (Zitat: DMYV) Es hat sich teils so angehört, dass der IBS gebraucht wird. Und das hat mich gewundert, da der Vorbesitzer das Boot auch nur beim WSA angemeldet hatte und ich es auch nur da umgemeldet habe. |
#7
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Das sagt doch alles
Der DMYV ist ja (wie auch der ADAC) per se nicht schlecht, aber er will halt auch seine amtlich anerkannte Registrierung verkaufen. Die amtliche Registrierung des WSA ist doch ebenso ein Eigentumsnachweis: "Herrn/ Frau Vor- und Zuname geboren am TT/MM/JJJJ Anschrift PLZ Ort Straße Hausnummer ist vorstehendes Kennzeichen für sein/ ihr Kleinfahrzeug ... " Also PA oder Pass dabei und auch Holländer sollten das Eigentumsverhälnis nachvollziehen können. Insbesondere bzgl. Kroatien wird auch hier im zwar oft die Meinung vertreten die WSA-Registrierung könnte Probleme bereiten und nur der IBS ist das einzig Wahre - einen authentischen Fall in dem das so war gibt es aber wohl doch nicht . Gruß Lutz der mit WSA Registrierung zwar noch nicht in Holland war aber in PL, DK und S nie Probleme hatte.
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#8
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Mein Boot ist auch beim WSA registriert und ich hatte noch keine Probleme in Holland
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Schöne Grüße Oliver |
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