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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootsverkauf Ummeldung??
Hallo zusammen,
ich besitze ein Schlauchboot Bombard Typhoon 335A und einen Mercury 15MH. Dies möchte ich jetzt verkaufen,... Den Kaufvertrag etc habe ich alles schon geschrieben. Mein ehemaliger Bootsverkäufer sagte ich soll beim WSA ein Fax einreichen das, dass Boot verkauft ist und nicht mehr mein Eigentum ist. Jetzt rief ich gerade beim WSA an und fragte nach,... die Dame da sagte mir ich soll es nur im Kaufvertrag hinterlegen das sich der Käufer ummelden muss. Und das ich mein Ausweis vom Boot und Motor dem Käufer mitgeben soll zwecks der Ummeldung. Ist das so korrekt da ja mein Name im Ausweis steht und ich dachte man könne das Boot einfach mit dem Kaufvertrag ummelden...? Wie soll ich das denn Handhaben? lg und danke Twentyfour |
#2
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Wir haben das Thema gerade letzte Woche durch.
Haben unser RIB verkauft, welches beim WSA Duisburg Meiderich registriert war. Wir haben den Bootsschein genommen, zusammen mit einem Anschreiben zur gewünschten Abmeldung (wg Verkauf) und einem Rückumschlag an das WSA gesendet. Nach 2 Tagen war eine Abmeldebestätigung des WSA im Briefkasten. Dem Käufer haben wir nur den Kaufvertrag mitgegeben. Sache für uns erledigt. |
#3
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Das ist richtig so, Kaufvertrag + Ausweis, ab bestimmten Bj auch noch die CE für das Boot, der wird dann vernichtet und der neue Eigner bekommt einen neuen Ausweis.
Habe eben grade mein Boot umgemeldet.
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gruß Markus Der Vater furzt, die Kinder lachen, so kann man billig freude machen |
#4
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gut also brauch ich das nicht erst abmelden. und gebe dem Käufer den Ausweis mit.
Und wer haftet dann wenn was ist. Mein Name steht doch noch im Ausweis...? |
#5
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Im Zweifel, also wenn der Käufer nicht ummeldet, stehen die blauen Jungs bei dir vor der Tür.
Wie wenn du ein angemeldetes Auto verkaufst und der Käufer mit deinem Kennzeichen Unfug treibt. Besser Schein selber zurückschicken und Nummer abnehmen.
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Gruss Robert |
#6
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Am besten du kopierst dir den WSA Ausweis.
Dann alles mit dem Kaufvertrag mitgeben und in diesen eine Frist für die Ummeldung/Abmeldung eintragen. Übergabezeit und Ort mit Unterschrift bestätigen lassen. Nach verstreichen der Frist kannst du ja telefonisch beim WSA anfragen ob die Ummeldung/Abmeldung geschehen ist. Wenn ja alles klar. Wenn nicht kannst du das Boot mit dem Kaufvertrag abmelden. Sollten die Blauen böse Post schreiben kannst du anhand des Kaufvertrages Nachweisen, das du zum Zeitpunkt der Tat nicht mehr Eigner warst. Somit bist du immer sauber raus. Ich hate beim kauf meines Bootes auch noch die ANmeldung des Voreigners zum Heimfahren. War kein Problem. ein Vereinskamerad der sein Boot verkauft hat wurde die Abmledung nicht fristgerecht gemacht. er hat dann das Boot beim WSA abmelden lassen und die haben die Polizei beim neuen eigner vorbeigeschickt, damit das boot bis zu neuanmeldung erst mal an die Kette kommt, und nicht mehr damit gefahren wird. Der Neue Eigner bekam noch nen Knollen und gut war.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Das breaucht ihn nicht zu kümmern. Mit dem Kaufvertrag weist er nach, das er nicht mehr Halter ist und im Kaufvertrag steht auch der neue Besitzer. Die Blauen notieren sich diesen und stehen dann bei diesem vor der Tür.
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