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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Internetseite auf verlangen löschen.......???
Mal eine Frage an die Experten:
wie und wo kann ich es erreichen, dass eine Internet-Seite gelöscht wird. Hintergrund: Jemand bewirbt auf einer eigens dafür eingerichtete Internetseite ein Objekt, auf das Objekt hat der Betreffende aber keinen Zugriff mehr, läßt aber die Seite weiter im Netz und greift somit weiter Kunden ab. Kann ich verlangen, dass diese Seite aus dem Netz gelöscht wird. Ich wollte mich als 1. mit dem SeitenInhaber in Verbindung setzen, gehe aber davon aus, dass er sich nicht bewegen wird - hat er auf Verlangen anderer auch schon nicht getan - 2. würde ich dann einen Anwalt einschalten. Gibt es darüber hinaus weiter Möglichkeiten, dieses Seite zu löschen? Wäre für ein paar echte Tipps dankbar............ auf sonstige "Argumentations-Verstärker" wird hier kein Wert gelegt........
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#2
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Moin Dirk,
weisst Du denn, wer der Betreiber ist? Ansonsten kannst Du das über eine whois-Abfrage (Denic?) herausfinden - auch den Admin-C, der löschen KÖNNTE.
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Gruß, Philip |
#3
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Zitat:
ja, den Betreiber kenne ich, wohnt bei mir in der Nähe.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#4
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Moin Dirk,
hast du denn die Rechte an allen Bildern auf deiner Homepage? Und alle Sätze darauf wohl überlegt. Nicht dass die "Abmahnung" mittels Anwalt zum Bummerrang (keine Ahnung wie man das schreibt) wird. Für mich ist sowas wie ein gedruckter Prospekt, Referenzliste oder was auch immer in der Werbung: gekreuzte Schneebesen. Manche Werbung kommt halt an bei der Zielgruppe............denk dir doch auch was aus.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#5
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Hallo Dirk,
ich glaube dass es das Beste sein wird, sich bei einem Anwalt beraten zu lassen. Der Anwalt bzw. die Anwältin sollte in diesem Themenbereich sattelfest sein. Alles andere sind meißt nur Vermutungen und Halbwissen was einen, zu einer meißtens falschen, Äusserung oder Handlung verleiten läßt. Mit einem gut formulierten anwaltlichen Schreiben an die Seite gegenüber läßt sich mehr ereichen als wenn man selbst tätig wird. Viele Grüße Uwe
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#6
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es müßte doch reichen, wenn der Eigentümer des Objektes ihm die Werbung mit dem Objekt untersagt,
ich kann doch nicht einfach ein x-beliebiges Objekt als Mietobjekt bewerben, wenn der Eigentümer es nicht will.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#7
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Gib doch einfach jemandem deines Vertrauens die Kontaktdaten und der zeigt Interesse.
Soll es ihm dann vermietet werden erledigt nach einer Betrugsversuchsanzeige die Polizei das für dich.
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#8
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Wer Sachen oder Dienstleistungen bewirbt, die er nicht liefern kann, verstößt gegen geltendes Recht (§ 5 UWG).
Ich würde zunächst den Seitenbetreiber - per Einschreiben - über diesen Sachverhalt in Kenntnis setzen, ihm eine Frist von einer Woche setzen, und ferner darüber unterrichten, dass ich nach Ablauf dieser Frist, sofern bis dahin die Werbung auf seiner Internetseite nicht entfernt wurde, einen Anwalt einschalten werde, und er sich darüber im Klaren sein sollte, dass ihm dann entsprechende Kosten entstehen werden. Gruß Michael
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#9
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Vieleicht kommst Du mit einer Abmahnung weiter.
http://www.e-recht24.de/artikel/haft...-internet.html
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Gruß FriLu Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.
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#10
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Unlauterer Wettbewerb
geh mal zu einem netten "Abmahnanwalt"
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gregor |
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