|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Männers ,
sind wir hier im Kindergarten ? um Bootfahren in HR - Bootsregistrierung WSA ,ADAC,IBS - Sportbootführerschein See oder HR Küstenpatent - Haftpflichversicherung - Permit beim Kapitanja holen und natürlich einen vollen Tank Kaufvertrag oder INF 3 für Trailerboote no Gruß Uwe
|
#27
|
|||
|
|||
Servus!
Und warum nicht? Er fährt nach EU-Beitritt... Jan |
#28
|
|||
|
|||
Sag mir einen Fall wo bei Trailerboote danach kontrolliert wurden, habe aber erst 15Jr. HR Erfahrung. Lasse mich gerne eines besseres belehren. Muß ich jetzt noch Kaufvertrag und Mehrwertsteuernachweis für Auto und Wohnwagen mitführen? Gruß Uwe |
#29
|
|||
|
|||
Servus!
Zitat:
In der EU brauchst du wohl einen Nachweis, siehe auch die Berichte deutscher Bootseigner über Kontrollen in NL. Und ja, durch den EU Beitritt ändert sich halt was. Die Frage ist nur wie es in HR durchgesetzt wird... Schöne Grüße, Jan PS.: Autos und Anhänger sind halt anders geregelt... |
#30
|
||||
|
||||
... na dann... du bist ja auch mit deinen 15 Jahren HR Erfahrung noch nie über eine Grenze Slo/Hr gefahren, die plötzlich in der EU ist....
und da die Grenze auch nach dem 1. Juli noch existiert, ich will es einfach mal so formulieren: Was machst du, wenn der slow. Zöllner zu dir sagt: ich vermute, Boot war länger als 3 Jahre außerhalb der EU ... bitte zeigen Sie mir einen Nachweis! Als erstes, würde ich dann an einen User im Forum names Indra denken, und mir überlegen, was ich ihn antue, weil er aufgrund seiner Erfahrung mir einen falschen Tipp gegeben hat ? Wenn du den dazu langen und ausführlichen Thread gelesen(und verstanden) hättest, dann ist ein Kaufvertrag über den Erstkauf, eine Orig. Rechnung oder das INF3 die beste Versicherung, hier ohne große Diskussionen, ohne großen Zeitverlust die vorhandene Grenze zu passieren..... U.a. fällt so einem Zollbeamten da noch ganz anderes ein .. man weiß ja nie. Und jetzt sagt mir einen driftigen Grund, warum man einen Nachweis, der vor allem nichts kostet, nicht vorsichtshalber dabei haben kann/sollte.....
__________________
servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
|
#31
|
|||
|
|||
Zitat:
werde deinem Rat befolgen und dieses Jahr alle Dokumente mitnehmen. Aber wir reden hier von einem Trailerboot was in DE registriert ist. Und Ich habe alle Beiträge gelesen und verstanden-meiner Meinung nach alles zu viel Panikmache. Gruß Uwe |
#32
|
||||
|
||||
in Deutschland registriere ich alle Boote die ich möchte... die Registrierung in D ist kein Nachweis....denn es prüft niemand nach, wo das Boot sich befindet..
und auch die TÜV Plakette am Trailer ist ein Nachweis, denn der könnte ja ohne Boot zum Tüv vorgefahren werden, aber das haben wir ja alles schon mehrfach durchgekaut und diskutiert... dass es ich um ein Trailerboot handelt, ist wohl klar, denn sonst würde ich dann gerne sehen, wie man ein INF3 für ein Boot bekommst, das nicht auf dem Trailer steht und in HR stationiert ist und nicht auf dem Zollhof vorgeführt wurde
__________________
servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#33
|
||||
|
||||
Servus!
Schau mal hier, Uwe: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...uern_node.html (rechts unten Rückwaren) Streng genommen hätte das schon die letzten Jahre passieren können, denn weder die gesetzliche Vorschrift noch das INF 3 sind neu. Neu ist lediglich, daß slovenische und nach dem Beitritt auch kroatische Zöllner dies als einfache Geldquelle entdecken könnten. An der Grenze gibts ja dann mit freiem Warenverkehr nicht mehr viel zu tun für die Herrschaften... Könnten versteht sich. Es ist Spekulation, klar. Kann auch sein daß gar nix ist. Aber wenn der slovenische Zöllner bei der Rückreise draufkommt und man hat keinen Nachweis hat innerhalb der letzten 3 Jahre in der EU gewesen zu sein zahlt man halt. Ohne wenn und aber. Die Nachweispflicht liegt beim Bootseigner, nicht beim Zöllner. Jeder muß für sich selbst entscheiden ob er das Risiko eingehen will oder nicht. Mit dem kostenlosen INF 3 ist das Risiko = 0. Schöne Grüße, Jan
|
Themen-Optionen | |
|
|