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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Schön wäre es von der Corneliusbrücke aus zu beobachten wenn sich Stern-und Kreis und Riedel begegnen und Papi dazwischendrin am Vatertag mit seinem Schlauchi mit der Bierkiste im Schlepp durch die Gegend gurkt.
Schade, schade, dafür hätte ich mir glatt einen Tag Urlaub genommen.
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Gruss Vestus |
#52
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...siehe auch diesen (meinen) Beitrag: http://www.boote-forum.de/showpost.p...3&postcount=17
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#53
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#54
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Also, ich verstehe das so, dass die Einbahnstraßenregelung nun tatsächlich aufgehoben ist.
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#55
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Falsch verstanden!
Ja, es stimmt offenbar: die Nachricht 100/2010 ist aufgehoben. Es gibt eine neue Nachricht: 1082/2012 mit der schifffahrtspolizeilichen Anordnung 115/2013 - Ratet mal, was darin steht.... Zitat:
Es bleibt also wie gehabt. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. Geändert von Superpapa (29.05.2013 um 16:31 Uhr) |
#56
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Alle irre. Die beiden Anordnungen unterscheiden sich immerhin in zwei Punkten: Die Beschränkung des Tiefgangs auf 1,40 m ist aufgehoben - und, ganz wichtig: Die neue Sperre gilt ab km 10,73. Die alte galt ab km 10,72. Damit ist jetzt ein Zentimeter mehr gesperrt!
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#57
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Denkste - der Tiefgang heißt jetzt Abladetiefe und ist im §21.02 BinSchStrO im Punkt 1.1.10 geregelt. Es bleibt bei 1,40m.
Ist das nicht ein herrliches Bürokratenbeschäftigungsprogramm? Übrigens ist bei der Sperrlänge nicht gekleckert, sondern geklotzt worden! 10 cm !!!! Gruß Michael Edit sagt: 100cm geklotzt! Edit #2 sagt, Rechnen müsste man können: 1000cm oder 10 Meter - mannomann, welch brutale Klotzerei
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. Geändert von Superpapa (30.05.2013 um 11:57 Uhr) Grund: Rechenfehler |
#59
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Absolut Richtig.
Zitat:
Sozusagen 1 kcm Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#60
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Zitat:
Übersetzung: Bergfahrt ist für alle untersagt, Talfahrt ist für alle erlaubt mit Ausnahme muskelbetrieben oder < 3,69 KW oder Abladetiefe < 1,4m.
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Gruss Vestus |
#61
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Nee, Vestus,
Du bist kein Bürokrat! Genau falsch interpretiert. Talfahrt ist für alle erlaubt. (=von Ost nach West) Bergfahrt ist für alle oberhalb 5 PS verboten. Die Abladetiefe gilt für alle, ein Kielkreuzer mit mehr als 1,40 Tiefgang darf trotz 2-PS-Motörchen garnicht durch, unter 1,40 Tiefgang in alle Richtungen. Alle Klarheiten beseitigt? 500PS in eine Richtung in Ordnung, 5,1 PS in die andere Richtung=Gefahr!!! Gruß Michael |
#62
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#63
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naja, dann bin ich eben der dritte, der da nicht richtig aufgepasst hat kcm gefällt mir ...
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#64
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So kann man selbst mit kleinen Sachen, ... Freude machen! (Heinz Erhardt)
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#65
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Hallo zusammen
Könntet ihr Das Alles mal Zusammenfassen?. Verstehe nur stop tuuuut pieeeep Darf ich mit einer Hille Delfin 350 und 7,5 ps, nun durch Berlin oder nicht?? lg |
#66
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Zitat:
Innenstadtspree: nur mit Führerschein und nur ab 5 PS, tagsüber nur mit Funk. Landwehrkanal: von Ost nach West uneingeschränkt, von West nach Ost max. mit 5 PS. Tiefgang max. 1,40 m. Tinnitus beseitigt? daisyduke darf mit FS morgens und abends die Spree in alle Richtungen, generell den Landwehrkanal von Ost nach West, ohne FS muss er (wegen >5PS) von West nach Ost übern Teltowkanal, von Ost nach West geht nur Landwehr- und Teltowkanal. Gruß Michael PS: @Lutz: "Der Vater furzt, die Kinder lachen, man kann auch mit kleinen Sachen große Freude machen"
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. Geändert von Superpapa (31.05.2013 um 09:11 Uhr) |
#67
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Es gibt schon wieder Neuigkeiten.
Ich weiß zwar nicht, welche, aber in der Schiffahrtspolizeilichen Abordnung 60/2012 wurde eine Änderung mit der Nachricht 0658/2012(Änderungsnummer 2) bekanntgegeben. Was wurde geändert? Wer hat den Original-Text gespeichert? Ich vermute, dass sich böse Terroristen mit einer nichtzugelassenen, unangemeldeten oder nicht betriebsbereiten Funke dort durchgemogelt haben. Ohne Zulassung gab es da natürlich Mord und Totschlag und kein Raubkopiermord-Schwarzfunker hat an die armen Kinder gedacht.... Gruß Michael |
#68
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In der ersten Anordnung hieß es nur mit Funk, dann wurde in der ersten Änderung auf die ordnungsgemäß angemeltete Funke hingewiesen Da waren dann doch zuviele mit Handsprechgeräten oder geborgten Funkgeräten dabei.
Das mit den angemelteten Funken hat den Hintergrund, das diese Geräte nach dem Loslassen der Sprechtaste eine individuelle Kennung (ATIS) aussenden. Der Sender kann mit seinem Rufzeichen direkt angesprochen werden. Mord und Totschlag gabs vor der ATIS Einführung nicht, jedoch recht üble Beleidigungen, die nun zurückverfolgt werden können und für mehr Funkdisziplin sorgt. Der ware Grund wird auch nicht die Baustelle sein, sondern, das die Spree in der Berliner Innenstadt die am dichtesten befahrenen Binnenwasserstraße Deutschlands ist, sondern um vor allem die Führerscheinfreien 15 PS er, Charteschiffe und viele andere aus der Stoßzeit rauszuhalten. Bei Leuten mit Funkzeugnis und zugelassenen Geräten geht man davon aus, das sie mehr Erfahrung mit den Verkehrsregeln haben als andere und somit die Unfallgefahr geringer ist. Von mir aus kann die Regel bleiben, ich finde es seit dem gut zu wissen, das ich z.B. ich die fette Pedro, die mich (mit einem recht keinen Boot) mal überholte und abdrängte drauf hinweisen kann dass sie nicht allein ist. Auch von manchen Schiffsführern der Ausflugsdampfer wurde ich inzwischen direkt angesprochen und aktiv mit einbezogen, was wesentlich entspannter ist als vorher.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk
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#69
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.... und schon wieder geändert #3
Die Notwendigkeit kann ich trotz sicherlich zuweilen fehlender Funkdisziplin nicht nachvollziehen. Müssen jetzt alle in Watte gepackt werden?? Dafür bezahle ich gern meine Steuern, um mich dann gängeln zu lassen, dafür bleibt jemanden 10 Minuten dämliches Gequatsche erspart und ich darf über Teltow fahren Gruß Michael |
#70
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In der neuen Ändereung bezieht sich das jetzt explizit auf Kleinfahrzeuge und Sportboote.
und michael, du musst nicht über Teltow, in der einen Richtung gibts den Landwehr und in der anderen Richtung kannste zwischen 19 und 9 Uhr rumgondeln wie du willst. Andere Option: UBI -Prüfung (mit oder ohne Kurs nach belieben, Prüfungsgebühr ca 80,-€), Funke mit Antenne (ca 200,-€) und Anmeldung bei der Natzagentur da hab ichs nicht genau parat aber auch so um die 80 € und dann hast du keine Probleme damit duch die Stadt zu fahren wenn du die Mehrwert- und Energiesteuer für den Sprit bezahlt hast. Übrigends die Schleusengebühren hat auch schon dein Verein bezahlt. Die Berufsschiffahrt zahlt jedes mal pro Schleusung und bringt warscheinlich Mehr Geld durch die Nutzung der Wasserstraße als du
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk
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#71
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...und ja, zwischen 9 und 19:00 Uhr muss ich von West nach Ost über Teltow gondeln weil ich wegen des schmalen LWK-Fahrwassers 10 PS zuviel habe.
(fahre Benzin, da bezahle ich die Energiesteuer in PL) Dafür kommt unser PRISM-Obama am 19.6.2013 und da nutzt selbst das beste und bürokratischte Hochsicherheits-Funknetz trotz Frequenzzuteilungsurkunde, Spezial-Sprechfunkzeugnis und Terroristenidentifikationsaussendung nichts, da ist alles dicht. Die werden sich bestimmt nicht trauen, da ne Sperrpause einzulegen(das bestimmen eh andere "Freunde") Gruß Michael |
#72
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#73
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Und das ist es, was mich abhält: Prüfung + billige Funke + Zuteilung ~410€, wenn ich auf einen Kurs verzichte. Dafür, dass ich dann auch tagsüber vor'm Kanzleramt ausspucken darf? Kann und will ich mir nicht leisten.
Ich weiß, dass das nicht nur im Regierungsviertel benutzbar ist, aber ich brauche es sonst einfach nie ...
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#74
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Zitat:
und Iregendwie sehe ich da einen kleinen Widerspruch in deinen beiden Aussagen. Welche Steuer meinst du? Wenn du sowas wie KFZ - Steuer fürs Boot bezahlst hat dich jemand böse reingelegt.
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk |
#75
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Zitat:
Ist es nicht sowieso verboten, mit nichtzugelassenem Funkgerät ohne Spezialausbildung und ohne Spezial-Frequenzzuteilungsurkunde zu funken? Warum dann die 3 Änderungen? Genauso wie das KFZ-Kennzeichen-Entstempeln: Es ist verboten, ohne Haftpflicht, TÜV, Steuern das Auto zu bewegen. Dann rennt einer los und kratzt die Plakette ab(=beamtendeutsch: entstempeln) und jetzt isses richtig verboten.... Für solchen Quatsch keinen Cent! Dann lieber die Regelsätze erhöhen und die Hungerfolter abschaffen. Gruß Michael |
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