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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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#1
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BSH Liste für Führerscheinfreie Motoren
Hallo, ein bekannter möchte sich einen 6PS Johnson Motor zulegen . Aber da bei uns auf dem Rhein die Grenze nicht auf 15PS angehoben wurde, bräuchte ich eure Hilfe . Auf der Homepage des BSH wurde die Liste gelöscht ,wegen der Anhebung auf 15PS . Nun kann ich natürlich nicht die Freiheit dieses Modells überprüfen . Hat eventuell jemand von euch noch dieses PDF Dokument und kann es mir schicken?
Gruß simmi |
#2
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Hallo simmi321,
ich habe die Liste noch mit Stand 2003
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#3
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Ich habe eine neuere von 2010!
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Grüße Thomas Geändert von T.R. (09.02.2015 um 17:11 Uhr)
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#4
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Vielen dank ! Für eure Hilfe
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#5
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Durch die neue 15 PS Regelung wurde die Freiliste eingestellt:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...rtbootmotoren/ Zitat: "Die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich wurde mit der Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich vom 02.10.2012, (BGBl. I, S. 2102), in Kraft ab 17.10.2012, von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Zudem kann nun zur Beurteilung der Führerscheinfreiheit eines Motors auf die Angaben des Herstellers zurückgegriffen werden. Daher ist die Führung der "Freiliste" entbehrlich. Das BSH stellt daher die Führung der bisherigen „Freiliste“ ein."
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Gruß Jens Wasserfuhrpark---> Boote: Fletcher Arrowflyte 14 + Lodestar NSA 290 + Quicksilver 450 R Motoren: Suzuki DT65 + Yamaha 5BS + Yamaha 6DMH + Yamaha 50 DEOL Trailer: Neptun Navy, Wick Trailer |
#6
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Ja habe ich auch auf der HP gelesen , aber auf dem Rhein gelten noch 5 PS . Deshalb habe ich sie gesucht .
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#7
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das heißt, der Rhein hat da eine Sonderregelung ??
ist ja sonst auch ein Binnengewässer oder??? gibt es da nen Link zu wo das steht ?? oder nur aussage der waspo. danke michael
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www.fehmarn-angler.net |
#8
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität |
#9
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Danke maribde
ist ja aber eigentlich voller blödsinn woher soll jemand OHNE Schein das Wissen Man denkt doch ist auf 15PS raufgesetzt mal davon abgesehen, hat der Rhein ja auch nee Ordentliche Stömung oder und wäre da ja eher sinnvoll. naja was solls michael
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#10
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Zitat:
Grüße Hik
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#11
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Weils ne ordntliche Ströung hat solls leute ohne FS davon abhalten lange strecken untermotorisiert zu fahren
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar. Dirk |
#12
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Man könnte es ja Bundeseinheitlich regeln.
Dazu sind die Minister aber zu dämlich gewesen. Warum auch einfach, wenn es auch kompliziert geht. Dann könnte man doch nicht die Unwissenheit ausnutzen und kriminell abkassieren.... Grüße, der Frank |
#13
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Zitat:
Siehe hier: https://www.elwis.de/Aktuelles/index.html Zitat: "Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann." Was das auch immer für internationale Vorgaben sind.
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Gruß Jens Wasserfuhrpark---> Boote: Fletcher Arrowflyte 14 + Lodestar NSA 290 + Quicksilver 450 R Motoren: Suzuki DT65 + Yamaha 5BS + Yamaha 6DMH + Yamaha 50 DEOL Trailer: Neptun Navy, Wick Trailer |
#14
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Da der Rhein kein rein deutsches Gewässer ist, wie z. B. auch der Bodensee, kann Deutschland das nicht mit nationalen Vorgaben regeln.
Grüße Hik
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#15
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Die Elbe kommt auch aus Tschechien und ein großer Abschnitt des Rheins fließt ja nur durch D, darum finde ich das in der Tat etwas merkwürdig,..
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Gruß Jens Wasserfuhrpark---> Boote: Fletcher Arrowflyte 14 + Lodestar NSA 290 + Quicksilver 450 R Motoren: Suzuki DT65 + Yamaha 5BS + Yamaha 6DMH + Yamaha 50 DEOL Trailer: Neptun Navy, Wick Trailer |
#16
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Zitat:
Ich denke darin sind die Sonderstellung und die diversen Sonderregelungen für den Rhein begründet. Insofern passt der Vergleich mit dem Bodensee schon ganz gut, meine ich.
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Gruß Hendrik
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#17
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Zitat:
Ausgenommen sind übrigens auch alle Landeswasserstraßen - die 15PS gelten erstmal nur auf Bundeswasserstraßen. NRW regelt bspw. für die Ruhr ab Mülheim an der Ruhr in der Ruhrschiffahrtsverordnung weiterhin 5PS als FS-Grenze, und das wird auch erstmal so bleiben. Ein 8PS-Boot wird also an der Schlossbrücke in MH fs-pflichtig. Hier der Originalantrag im Bundestag: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707937.pdf Und hier ein offizielles Merkblatt zu den Neuerungen: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/cont...chifffahrt.pdf Nur weil die Presse verallgemeinernd schreibt "aus 5 PS werden 15 PS", entbindet das niemanden davon, die FS-Pflicht einer spezifischen Boot-Revier-Skipper-Kombination zu prüfen und einzuhalten.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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