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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Erbfrage
Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus :
Die Tante meiner Frau ist 1997 verstorben und hinterließ ihren Mann, sowie zwei Töchter.. Der Mann erbte 50% des Hauses, die Töchter jeweils 1/4 davon. Eine der Töchter verstarb 12/1998 und vererbte ihren Anteil am mütterlichen Erbe (also 1/4) an mein Frau und eine weitere Person jeweils hälftig, also jeweils 1/8. Der noch lebende Onkel kam 12/2012 in ein Altenheim Die monatlichen Kosten kann er (noch) nicht aufbringen - das Haus soll nun verkauft werden. Meine Frau, also die Cousine der verstorbenen Tochter unserer Tante hat nun ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, das für die Kosten des Altenheimes in Vorleistung geht, und möchte nun von den Hausbesitzern, also den Erben, die laufende Kosten für das noch vorhandene Haus haben. Meine Fragen: 1. kann das Sozialamt die Erben der verstorbenen Tochter in Regress nehmen ? 2. kann das Sozialamt nach dem Verkauf des Hauses auf die Anteile der weitervererbten Anteile (zweimal 1/8) zugreifen ?
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#2
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Lieber Fred,
das Sozialamt wird immer versuchen, sich die Kosten wieder zu holen. Ob das allerdings im 2.tren Verwandschaftsgrad gilt, kann dir nur ein Anwalt sagen. Auf der einen Seite "besitzt" deine Frau einen Anteil an einem Haus, wieso soll die Allgemeinheit für die Kosten quasi des "Vermögens" deiner Frau aufkommen? Gruß, Dirk
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...ich finds klasse, Campingtoiletten " Porta Potti" oder "Cactus II" zu nennen... |
#3
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...wenn das Erbe angenommen wurde, ja.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#4
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Zitat:
Wenn das Haus dann erstmal verkauft ist, dann ist ja Geld des Onkels da und da ist dann da auch noch eine Erbin der direkten Linie = Tochter mit 1/4 Anteil..
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#5
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#6
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Du solltest einen VerwaltungsrechtlerIn zu Rate ziehen, der sich in diesem Teil des Sozialrechts auskennt.
Die Frage ist nicht, wer wen beerbt und wofür gerade zu stehen hat, sondern bis wohin das Amt in die Taschen der Angehörigen greifen kann.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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Verwaltungsrecht ist hier nicht gefragt, höchstens Sozialrecht.
Dem Sozialamt geht es wahrscheinlich nur um den Anteil des Opas selbst, den sie selbstverständlich verwerten möchten. Da dieser in der Masse Haus steckt, können die anderen Erben die Versteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft verhindern, indem sie zahlen. Tun sie es nicht, wird das Haus versteigert, mit dem Erlös die Gemeinschaft aufgelöst, also in die entsprechenden Teile zerlegt, dann das Teil des Opas verbraucht. Meist ist das für die Erben ungünstig, also schnell selbst verkaufen. Dies ist meine persönliche Meinung zum Thema, keine Rechtsberatung. Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#8
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Nach meiner laienhaften Meinung gehört Deiner Frau doch schon ein Teil des Hauses. Damit kann sie machen, was sie will, versteigern, behalten, egal.
Die ganz andere Frage ist die Unterhaltspflicht bei sozialer Bedürftigkeit. Wie auch im Hartz-4-Zwangsverbedarfsgemeinschaftsvermutungsrecht fälschlicherweise durch unsere Behörden versucht wird, gibt es eben keine Leistungspflicht bei unverwandten und entfernt verwandten. Diese gibt es m.M. nur in direkter Linie zwischen Eltern und Kindern und das innerhalb einiger Freigrenzen. Ob das Sozialamt den Hausanteil des Bedürftigen versteigert, oder nicht, sich am Einkommen/Vermögen der direkten Kinder bedient, kann Dir egal sein. Auf bereits verteiltes Erbe oder zukünftiges Erbe(sofern dann noch vorhanden) gibts keinen Zugriff, nur auf jetzt verwertbares Eigentum. Ne Ausnahme wäre das vorherige Verschenken um sich arm zu machen. Ein Sozialamt als Verteter des Miteigentümers(=Bedürftiger) ist absolut scheixxe, da keinerlei Kosten übernommen werden, egal wie nötig zur Werterhaltung/Gefahrenabwehr - das ist denen scheixxegal. Beim Verwerten halten die die Hand aber auf! Soweit meine Laienansicht. Gruß Michael Edit: Zitat:
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#9
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#10
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Ich danke Euch für Eure Meinungen !
Mittlerweile habe ich die Antwort eines "Online-Rechsanwaltes" bekommen, die ich Euch nicht vorenthalten will : Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Regress des Sozialamts kommt in zwei Fällen in Betracht. Entweder es handelt sich um eine Schenkung des Unterhaltsbedürftigen an eine Dritte Person (Hier kann das Sozialamt die Verarmung des Schenkers geltend machen oder aber Verwandte in gerader Linie sind nach § 1601 BGB unterhaltspflichtig.Beides haben wir im Falle Ihrer Ehefrau nicht. Unterhaltspflichtig für den Onkel Ihrer Frau wären allein die Ehefrau (Tante) und die beiden Töchter.Allerdings tritt nach § 1922 BGB eine Gesamtrechtsnachfolge bei den Erben ein. Das bedeutet, die Erben treten in sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Allerdings tritt bei Unterhaltspflichten § 1615 BGB ein. Dieser besagt, dass nach dem Tode des Unterhaltspflichtigen (Tochter) auch die Unterhaltspflicht erlischt und nicht auf deren Erben übergeht. Aus diesem Grund kann das Sozialamt allein gegen die Tochter vorgehen, da diese alleine nach § 1601 BGB dem Vater (=Onkel) unterhaltspflichtig ist.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#11
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Hi Fred,
im Regelfall ist es so, dass das Sozialamt an verschenkte Besitztümer einen Anspruch stellt, wenn der Schenkende innerhalb von 10 Jahren in eine Notlage gerät und das Sozialamt einspringen muss. Dies ist z.B. der Fall wenn Heimkosten nicht gedeckt sind. Bei vorweggenommenen Schenkungen kann der Beschenkte wirklich 10 Jahre zittern. Ekelhaft wird es z.B. wenn ein Haus verschenkt wurde und der Beschenkte Kredite für Renovierungen etc. aufnimmt und dann vom Sozialamt auch noch zur Kasse gebeten wird. Hier kann der Beschenkte natürlich eine Gegenrechnung aufmachen und kommt unter Umständen mit einem blauen Auge davon. Die Haftung für Verwandte greift in der Regel nur die direkte Blutlinie also Eltern-Kinder. Der Sprung in einer Linie ist mir unbekannt z.B. Großeltern-Enkel. Wobei lustigerweise das Sozialamt Beerdigungskosten auch von sog. Nebenwerwandten (nächster Angehöriger) eintreiben kann. Ich würde immer zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen wenn das Sozialamt anrückt. Erwiesener Weise sind fast 40 % aller Sozialamtsforderungen erst einmal zu hoch und werden dann nachgeregelt. Dies soll keine Rechtsberatung sein, ich würde dringend empfehlen einen Fachanwalt zu befragen. Beste Grüße vom Mainkilometer 25 Frank
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#12
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Zitat:
Aber sonst haste Recht. Gruß Michael |
#13
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Rat.
Geh zu einem Notar, die wissen am meisten. Ging uns auch so, als einziger hat der Notar alles genau gewusst. Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne. |
#14
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Nee, nee. Fred will möglichst billigen Rechtsrat, sonst hätte er nicht einen Online-Anwalt befragt, bei dem nur das Honorar, nicht aber die Qualität bekannt ist.
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Beste Grüße John |
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