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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.07.2013, 22:31
Captain 11 Captain 11 ist offline
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Standard Hochrheinzulassung

Hallo zusammen,

Kann man mit einem 2takt Motor die Hochrheinzulassung erhalten?
Es kommt wohl aufs Mischungsverhältnis an? Spricht man auch von Mischungsverhältnis, wenn es fürs Öl einen separaten Tank gibt?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten
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  #2  
Alt 05.07.2013, 23:02
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Hallo,

soweit mir bekannt, brauchs für den Hochrhein keine besondere Bootszulassung, sondern nur einen besonderen Führerschein, den man bei den Landratsämtern des Bodenseekreises alleine oder zusammen mit dem Bodenseeführerschein erwerben kann.

Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #3  
Alt 05.07.2013, 23:08
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Dann müssen wir zuerst definieren was man unter Hochrhein versteht. Gemäss wikipedia ist der Hochrhein der Abschnitt zwischen Ende Bodensee (Untersee) und Basel.
Nur, bis Schaffhausen gilt die BSO, ab Schaffhausen nicht mehr.

Gemäss BSO sind 2-takter nicht möglich, ausser neueste Sondermodelle.

Der besondere Führerschein ist noch eine andere Sache. Für den Bodensee braucht es das Bodensee-Schifferpatent. Für die Strecke Untersee-Schaffhausen (genau ab Strassenbrücke Stein am Rhein) wird noch zusätzlich die Rheinprüfung benötigt.
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Richard

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  #4  
Alt 05.07.2013, 23:12
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Mit Hochrhein meine ich die Strecke zwischen Schaffhausen und Basel
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  #5  
Alt 05.07.2013, 23:16
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Zitat:
Zitat von Captain 11 Beitrag anzeigen
Mit Hochrhein meine ich die Strecke zwischen Schaffhausen und Basel
Ab Schaffhausen gilt die BSO nicht mehr, müsste als gehen.
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Richard

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  #6  
Alt 05.07.2013, 23:27
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Das mit den 2-Taktern weiss ich nicht. Wir hatten zur Einführung der Regelung unser Boot verkauft. Damals war 1:100 Mischung noch möglich. Was es jetzt für Regeln gibt findest Du auf der Seite des Wasserschifffahrtamtes KN.

Der Hochrhein geht bis Rheinfelden und es ist ein TÜV vorgeschrieben. Entweder je 2 x im Jahr bei den Vereinen oder am Bodensee. Die Bodenseezulassung gilt oder wenn nicht dann der Hochrhein-TÜV.

Aber schau mal dort nach.
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  #7  
Alt 05.07.2013, 23:46
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  #8  
Alt 06.07.2013, 05:18
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§ 31 der Verordnung des Verkehrsministeriums über die Schifffahrt auf dem Rhein zwischen Neuhausen und Rheinfelden

Zitat:
(4) Motoren mit Gemischschmierung dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Kraftstoff nicht mehr als ein Volumen-Prozent Öl enthält (Mischungsverhältnis 1 : 100) und wenn keine Kondensate aus dem Kurbelwellengehäuse ins Wasser gelangen können
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Gruß
Wolfgang
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  #9  
Alt 06.07.2013, 08:58
Captain 11 Captain 11 ist offline
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Vielen Dank für eure Antworten...

Wenn der Motor einen Tank für Benzin und einen extra Tank fürs Öl hat, spricht man dann von Mischungsverhältnis?
Oder ist mit Mischungsverhältnis nur gemeint, wenn dann Benzin mit Öl selbst mischt, z. b. Wie bei Motorsägen?
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  #10  
Alt 06.07.2013, 17:12
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Hallo,

das Mischungsverhältnis sagt aus,wieviel Öl in das Benzin muß.
Also zum Beispiel bei 1:100 kommen 100l Benzin auf 1l Öl.

Das was du meinst ist Gemischschmierung, da ist das Öl direkt ins Benzin gemischt

oder

Getrenntschmierung, da wird das Öl aus einem separaten Öltank dem Benzin passend über eine Pumpe beim Ansaugen beigemischt.

Gruß Jürgen
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