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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Zitat:
Siggi
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#27
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Nicht dein ernst, oder? Sag bitte, dass das nicht ernst gemeint war! 😡
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LG Christian
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#28
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Ich war heute mit meinen Trailer beim TÜV, da hat er auch nichts von einer Sicherung gesagt. Allerdings ist mein stützrad um 90 grad klappbar zum fahren. Das geschieht mit einem Federbolzen.
Vor zwei Wochen war ich mit einem großen Kastenanhänger beim TÜV mit normalem Stützrad. Da gab es aber auch keine Nachfrage.
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#29
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Mittlerweile habe ich Antworten auf meine Anfrage vom ADAC erhalten. Ebenso habe ich nochmals persönlich mit dem TÜV-Prüfer meines Trailers gesprochen.
Sowohl der ADAC und auch der TÜV Prüfer beziehen sich auf den § 44 Absatz 2 der StVZO. Dieser sagt eigentlich "nur" aus, dass die Stützeinrichtung unverlierbar untergebracht werden muß. Interessant ist, dass es keine Stützradpflicht gibt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt! Wenn man das Stützrad also vor Prüfung abmontiert, bekommt man die Plakette. Da decken sich die TÜV und ADAC Aussagen. Der TÜV Prüfer erklärte mir, dass aus o. g. Gründen eine Federsicherung bei mir notwendig sei, da mein Trailer neben der Kurbel für die Radhöhenverstellung auch noch einen zusätzlichen Knebel für die Verstellbarkeit des Führungsschaftes hat. Sollte dieser Knebel sich lösen, so sei die Stützeinrichtung nicht mehr "unverlierbar". Mein Fazit: Der § ist unterschiedlich interpretierbar, man hat die Wahl zur Not vorab die Stützradeinrichtung abzubauen, die Federsicherung ist nicht teuer und macht vielleicht u . U. einmal Sinn (15€ im Internet) und der TÜV Prüfer sitzt am längeren Hebel (Aussage ADAC). Habe eben die Sicherung erhalten und werde sie mir morgen einbauen. Denke es muss jeder für sich entscheiden, was für ihn das Beste ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten die Plakette zu erhalten. Das nur einmal zu Eurer Information. Viele Grüße Captain Klausi |
#30
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Zitat:
Da kein Stützrad vorgeschrieben ist, kann man ja während der Prüfung ggf. einfach das Stützrad demontieren. Dann kann der Tüv in Ruhe weiterprüfen. Beste Grüße JohnB (dem noch nie ein Stützrad locker geworden oder verlustig gegangen ist) Geändert von JohnB (12.07.2013 um 18:28 Uhr) |
#31
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Bitte die Bilder nicht vergessen.
W
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: keine Sau |
#32
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Zitat:
§ 44 Stützeinrichtung und Stützlast. (2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein. |
#33
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Zitat:
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Beste Grüße John |
#34
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Zitat:
Die meisten Bootstrailer haben leer auch bauartbedingt den weitaus größten Teil ihres Rahmengewichtes vor der Achse. Geändert von horstj (12.07.2013 um 20:55 Uhr) |
#35
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Zitat:
Zudem ist ein im Kofferraum liegendes Strützrad ja vorhanden. Es ist nur besonders gut "unverlierbar untergebracht" (§44 Abs. 2 Satz 3 StVZO).
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Beste Grüße John |
#36
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2 dürfte nicht ziehen. Der Trailer muss damit ausgerüstet sein.
1 ist klar aber unerheblilch. Es geht um die Annahme, dass die meisten Trailer nicht mit 50kg+ Stützlast fahren. Was m.E. für Trailer mit 100km/h Zulassung meist nicht gelten dürfte. Gleich ob leer oder beladen. Und auch die meisten andeern Hänger bei uns in der Bootshalle hebe ich leer nicht mit einer Hand. |
#37
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Ist er ja. Das Stützrad ist während der Fahrt unverlierbar untergebracht. Es gibt keine Vorschrift, dass das Stützrad auch während der Fahrt angebracht sein muss.
Die STVZO schreib ja ansonsten durchaus klar und deutlich vor, wenn etwas am Anhänger angebracht sein muss (so z.B. bei den Unterlegkeilen; StVZO § 41 Absatz 14 vorletzter Satz). Für das Stützrad sagt sie das gerade nicht.
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Beste Grüße John |
#38
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Sorry. Mein Deutsch geht eindeutig anders. Aber schon witzig, dass da anscheinend auf vielen Seiten so viele Unklarheiten bestehen. Klarer Fall fürs
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#39
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Es blieb bei meinem gestrigen Versuch die Stützradsicherung zu montieren!
Allerdings liegt dies an der Bauweise meines Trailers. Hätte gerne Bilder eingefügt, aber über mein iPad klappt das irgendwie nicht. Werden nachgereicht. Die Feder ist für meinen Tandem-Kott-Trailer zu kurz. Denke bei den meisten Trailern wird diese passen! Die Montage ist super simpel und bedarf keiner Fachkenntnisse. Montagezeit für ungeübte ca. 10 Minuten. Werkzeug wird nicht gebraucht. Da ich mir die Feder gerne montieren möchte, habe ich den Trailerhersteller einmal angeschrieben, ob für meinen speziellen Fall, eine etwas längere Feder zu bekommen ist. Andernfalls muß ich mir etwas einfallen lassen. Z. B. Feder langziehen, verlängern oder ähnliches. Habe dbzgl. noch keine vernünftige Lösung im Kopf. Dies nur einmal als Zwischeninfo. So, jetzt gehts zum Boot. Schönes WE und Grüße Captain Klausi |
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