boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 24.07.2013, 19:33
Benutzerbild von Emotion1
Emotion1 Emotion1 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 20.09.2011
Ort: Tullnerbach
Beiträge: 251
Boot: Doral Monticello
201 Danke in 95 Beiträgen
Standard Bootsschein und Yachtregister Kroatien

Sea Help hat in seinem letzten Newsletter veröffentlicht, dass Boote unter kroatischer Flagge einen Bootsschein und ein Yachtregister mitführen müssen.
Ich habe nur ein zweimal gefaltetes brieftaschenfreundliches Dokument.
Kann mir bitte wer sagen was der Bootsschein ist und was das Yachtregister?
Oder hat Sea Help wieder einmal daneben geschossen?
Mit freundlichen Grüßen
Rudi
__________________
Besser im Schiff zu schlafen als im Schlaf zu schiffen (Konfuzius)
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 24.07.2013, 19:56
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2004
Beiträge: 7.988
12.568 Danke in 8.247 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Sea Help hat in seinem letzten Newsletter veröffentlicht, dass Boote unter kroatischer Flagge einen Bootsschein und ein Yachtregister mitführen müssen.
Ich habe nur ein zweimal gefaltetes brieftaschenfreundliches Dokument.
Kann mir bitte wer sagen was der Bootsschein ist und was das Yachtregister?
Oder hat Sea Help wieder einmal daneben geschossen?
Mit freundlichen Grüßen
Rudi

Vielleicht so:

>12m Registrierung
<12m Bootsschein
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 24.07.2013, 20:10
sailorbrand sailorbrand ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: BW
Beiträge: 49
70 Danke in 34 Beiträgen
Standard

Grundsätzlich ist das Papier vom WSA der "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" (Bootsausweis) im Ausland auch gültig.

Der "Internationale Bootsschein" (vom ADAC, DSV, DMYV) kurz Bootsschein, ist nix anderes. Nur dass der Name in Kombination mit der gelogenen Werbung des ADAC dass man den im Ausland bräuchte, recht verbreitet ist. Ab und zu glaubt sogar so ein kroatischer Hafenkapitän, dass der für uns im Ausland pflicht wär...

Es wurde solange gelogen, bis das zur Wahrheit wird....

Tatsache: in D ist beides gleichwertig und nur Binnen vorgeschrieben. Nach deutschem Recht reicht auf See sogar ein Name und ein Heimathafen. Das müssten sogar die Kroaten akzeptieren. Verstehen die aber nicht. Deshalb: eins von beiden reicht.


(irgendwann wird es Leute geben die auch glauben dass man mit dem Auto nicht ins Ausland darf, wenn man kein ADAC-Mitglied ist)
__________________
Michael

wer Fehler findet, darf sie behalten
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 24.07.2013, 20:18
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2004
Beiträge: 7.988
12.568 Danke in 8.247 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Boote unter kroatischer Flagge
Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ist das Papier vom WSA der "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" (Bootsausweis) im Ausland auch gültig.

Der "Internationale Bootsschein" (vom ADAC, DSV, DMYV) kurz Bootsschein, ist nix anderes. Nur dass der Name in Kombination mit der gelogenen Werbung des ADAC dass man den im Ausland bräuchte, recht verbreitet ist. Ab und zu glaubt sogar so ein kroatischer Hafenkapitän, dass der für uns im Ausland pflicht wär...

Es wurde solange gelogen, bis das zur Wahrheit wird....

Tatsache: in D ist beides gleichwertig und nur Binnen vorgeschrieben. Nach deutschem Recht reicht auf See sogar ein Name und ein Heimathafen. Das müssten sogar die Kroaten akzeptieren. Verstehen die aber nicht. Deshalb: eins von beiden reicht.


(irgendwann wird es Leute geben die auch glauben dass man mit dem Auto nicht ins Ausland darf, wenn man kein ADAC-Mitglied ist)

Rudi sein Boot hat Krota-Papiere,
ansonsten stimme ich deinem Text voll zu
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 25.07.2013, 08:41
sailorbrand sailorbrand ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: BW
Beiträge: 49
70 Danke in 34 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Rudi sein Boot hat Krota-Papiere,
ansonsten stimme ich deinem Text voll zu
Ok, hab ich übersehen. Dann muss er ja nur die dazu gehörigen Papiere mitführen, denke ich.
__________________
Michael

wer Fehler findet, darf sie behalten

Geändert von sailorbrand (25.07.2013 um 14:22 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 25.07.2013, 08:59
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.287
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.238 Danke in 20.754 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen

(irgendwann wird es Leute geben die auch glauben dass man mit dem Auto nicht ins Ausland darf, wenn man kein ADAC-Mitglied ist)
Dieses Märchen hält sich ja schon lange wegen dem IBS
Obwohl nur das WSA- Kennzeichen ein amtliches Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland ist.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 25.07.2013, 17:51
XXXXXXX
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Sea Help hat in seinem letzten Newsletter veröffentlicht, dass Boote unter kroatischer Flagge einen Bootsschein und ein Yachtregister mitführen müssen.
Ich habe nur ein zweimal gefaltetes brieftaschenfreundliches Dokument.
Kann mir bitte wer sagen was der Bootsschein ist und was das Yachtregister?
Oder hat Sea Help wieder einmal daneben geschossen?
Mit freundlichen Grüßen
Rudi
Mitzuführen ist der kroatische Bootsschein, bis 12m, die Haftpflichtvers Urkunde und die Fahrerlaubnis (Küstenpatent)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 25.07.2013, 19:19
Benutzerbild von jubilee
jubilee jubilee ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 06.06.2011
Beiträge: 230
Boot: Sunbeam 34 und eine halbe Rascal
465 Danke in 121 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Mitzuführen ist der kroatische Bootsschein, bis 12m, die Haftpflichtvers Urkunde und die Fahrerlaubnis (Küstenpatent)
Das hat uns der Hafenkapitän von Punat auch so erklärt. Unter Kroatische Flagge und >12m ist mitzuführen:
- Bootsschein
- Führerschein (die Klasse (Küste, Hochsee,...) ist im Bootsschein vermerkt)
- Haftpflicht (Blaue Karte)
- Vignette / dazugehörige Urkunde

Mit dem kroatischen Bootsschein werden NICHT benötigt:
- Crewliste
- Permit

Den kroatischen Bootsschein zu erlangen ist eine aufwändige, aber nicht teure Sache. Davon werde ich aber separat mal berichten, wenn wir die Bürokratie endlich abgeschlossen haben...
__________________
Viele Grüsse, Oliver

There is no reward in next life for not building a boat in this one! - Ken Bassett

www.saint-monday.ch
Mit Zitat antworten top
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:33 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.