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Bodenseezulassung Jolle, Schlauchboot, Motor
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Bodenseezulassung, vllt. kennt sich hier ja jemand aus... ich blicke durch die Bestimmungen nicht ganz durch: Ich habe eine Rügenjolle - mit Bodenseekennzeichen - ein Schlauchboot unter 2,5m und einen Außenborder mit 2,5 PS (auch Bodensee-zugelassen). Nun möchte ich diese 3 Spielzeuge am Bodensee betreiben. Die Jolle ist bisher ohne Motor zugelassen. Den Außenborder möchte ich wahlweise an der Jolle (als Flautenschieber) und am Schlauchboot betreiben... Muss ich Jolle und Schlauchboot zur Zulassung vorführen? Brauche ich für das Schlauchboot (obwohl unter 2,5m) auch eine Zulassung, wenn ich es mit Motor betreibe? LG, Chris |
#2
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Hallo Chris,
am besten rufst Du bei Deinem zuständigen Schifffahrtsamt am. Die helfen gerne und kompetent. Prinzipiell musst Du jedes Boot mit Motor anmelden. Bei kleinen Schlauchbooten gibt es eventuell Mindestgrößen für den Betrieb mit Motor.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
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