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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Anhängerbetrieb + Führerscheinfrage
Hallo,
Ich habe noch den alten Führerschein Klasse 3 und möchte meinen Anhänger ziehen. Zugfahrzeug: Mercedes w124 E-Klasse Anhängelast 2100kg Leergewicht 1480kg Zuladung 650kg zul. Gesamtgewicht 2130kg Anhänger: zul. Gesamtgewicht 3221kg Leergewicht 590kg Zuladung 2631kg Ich weiss, dass ich nicht mehr als 2100kg+Stützlast zuladen darf...Anhängelast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden... Muss ich sonst noch auf irgendetwas achten. wie z. B zulässige Gesamtmasse des Zugverbandes nicht mehr als 3,5t? MfG Martin |
#2
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habe noch was gelesen, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges überschreiten darf.
Das würde für mich heißen, dass ich meinen Anhänger nicht ziehen darf |
#3
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Der Hänger wird ja wohl auflaufgebremst sein oder?
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#4
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Hallo Martin,
meiner Information nach darfst Du mit Klasse 3 Dein Gespann fahren. Die Einschränkung, dass das Gesamtgewicht des Gespanns unter 3,5t bleiben muss, hast Du nur beim neuen Führerschein klasse B (ohne das E). VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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#5
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du darfst ziehen was in deinen Papieren vom Auto steht.
Da zählt dann nur das tatsächliche Anhängergewicht. Nicht das was er vielleicht kann.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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Also dürfte mein gezogener Anhänger samt Boot und Zubehör nicht schwerer als 2100kg + Stützlast sein oder
nicht schwerer als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs 2130kg sen? Welche Gewichtsangabe ist hier entscheident? |
#7
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Die zulässige anhangelast in den Papieren
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#8
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Okay Vielen Dank
Dann noch eine Frage da ich 2100 kg + Stützlast bsp.75 kg ziehen darf muss ich das Gewicht meines Anhängers 590kg von der zülässigen Anhängelast abziehen, d.h. dann 2175kg -590kg ergibt 1585kg. 1585kg darf mein Boot samt Zubehör wiegen, Richtig so? |
#9
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Bei klasse 3 ist es völlig Latte was du fährst, mußt nur darauf achten was das Zugfahrzeug darf.
Bei klasse B wirds komplizierter! Da darf ich z.B. mit meinem Passat (zul. gesamtgewicht 2240kg) meinen um 40 kg abgelasteten über 7m Trailer mit 1260kg ziehen.(gesammt 3500kg) Aber den kleinen einachsigen Anhänger meines Vaters nicht, denn der ist nur halb so groß aber bis 1600kg zugelasen. Völliger Quatsch die deutschen gesetze! Aber das nur so am Rande.
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Gruß Tobi |
#10
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das ist echt Mies....und jetzt gibt es soviele Regelungen und Führerscheinklassen, da blickt man kaum mehr durch.
Ich hatte noch so ein Glück, dass ich meinen Führerschein im Juni 1998 bekommen habe und irgendwie kurz danach die neuen Regelungen kamen... |
#11
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Zu den FS wurde ja schon alles gesagt, man sollten aber auch aufpassen auf das Zul. Gewicht des Gespanns. Manche Fzge sind da beschränkt. Steht dann in Feld 22 der Zulassundsbesc. Zb.: Zul. Zuggesamtgew. Max. 3200 kg.
Viel Spass Tobias |
#12
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Zitat:
Das ist nicht ganz korrekt. Mit Klasse 3 darfst du nur einachsige Anhänger ziehen, wobei Tandemachsen mit max. 1000mm Radstand als eine Achse gelten. Hänger mit Drehschemellenkung sind mit Klasse 3 tabu.
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Gruß Ewald
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#13
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Wenn Klasse 3 umgeschrieben (C1E) wurde darfste auch
Drehschemel- Anhänger ziehen. Ich vermute mal, dass die meisten inzwischen den neuen FS haben.
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Gruß vom Oberrhein.
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#14
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Wieso sollten die umschreiben lassen?
Gruß Volker |
#15
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ich hab auch noch nicht umgeschrieben.
kann aber mit dem rosanen im Ausland zu problemen kommen, da nur noch der neue anerkannt werden muss.
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#16
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Das ist gerüchteweise zu hören, aber man hört ja auch gerüchteweise, das die Österreicher ein Problem mit der Zulassung und dem Bindestrich haben.
Und letzteres ist ja eindeutig falsch. Gruß Volker |
#17
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Zitat:
Andersherum ist die Achslast interessant: Du darfst einen Anhänger mit zulässiger Achslast von 2025kg auflasten auf 2100 kg zulässige Gesamtmasse und dann die Stützlast ausnutzen. Hatte ich mal im Nebenjob: Marktanhänger mit zulässiger Achslast 1,8t und zulässiger Gesamtmasse 1,9t hinter einem T4 mit 100kg zulässiger Stützlast. Ach ja, wenn du voll beladen und mit Boot am Haken losfährst, achte nicht nur darauf, daß die Gesamtmassen und die Stützlast nicht überschritten sind, achte auch darauf, daß du am Auto die Achslasten (insbesondere an der Hinterachse) nicht überschreitest. Man hat nämlich schnell hinten zu viel Gewicht und die Vorderachse noch längst nicht ausgelastet. Gruß Jan Nachtrag: Nur um das nochmal zu verdeutlichen, bei der maximalen Anhängelast geht es (u.a.) um die Kräfte, die maximal über die Anhängerkupplung in die Karosse eingeleitet werden dürfen, und dafür ist die Gesamtmasse des Anhängers entscheidend, nicht die Gesamtmasse abzüglich Stützlast. Denn die Stützlast schiebt mit. |
#18
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Zitat:
Dad mit dem bindestrich ist ein bekannter hoax
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#19
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Zitat:
Internetseiten, denen ich unterstelle, dass sie mit Informationen vorsichtig umgehen, rechnen die 75 kg in dieser Konstellation der zulässigen Anhängelast hinzu: http://www.cara-vans.de/wohnwagen_un...and_pfalz/faq/ http://www.anhaengerhandel.de/infolast.htm Allerdings bin ich der Meinung, dass es ungeachtet bestehender Vorschriften über die Anhängelast für die Verkehrssicherheit viel mehr darauf ankommt, ob einer den Anhänger richtig belädt und austariert, genügenden Reifendruck auf guten Reifen hat und nicht zuletzt mit dem Anhänger sinnig, d. h. nicht zu schnell fährt. Ein Anhänger, dessen Stützlast zu gering austariert wurde (unfahrbar!) und der vom Herumstehen (ohne Aufbocken) malträtierte Reifen hat, ist viel gefährlicher, als wenn der Themenstarter mit seinem Mercedes (es dürfte ja kein W124, sondern wohl ein S124 sein, also ein T-Modell, von den Daten her beispielsweise ein 220 TE Automatik) die Anhängelast um 10% überschreiten würde. Das soll selbstverständlich nicht als Aufforderung verstanden werden, die Vorschriften zu missachten, sondern vielmehr, das Augenmerk noch mehr auf wichtigere Faktoren zu lenken. Sunbeamer
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#20
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Nach etwas Lektüre muß ich meine Aussage revidieren, danke für den Hinweis, Sunbeamer!
Ein Problem bleibt aber, das in den Abhandlungen nicht behandelt wird: Die im Datenblatt der Anhängerkupplung angegebene maximale Anhängelast darf nicht überschritten werden (genauer: Der D-Wert darf nicht überschritten werden), denn das ist die sich aus der Berechnung des D-Wertes ergebende maximale Gesamtmasse des Anhängers, nicht die sonst als Anhängelast gewertete Summe der Achslasten des Anhängers. Wäre bei meinem Auto kein Problem (Zulässige Anhängelast Zugfahrzeug 1100kg, zulässige Anhängelast Kupplung 1300kg), bei manch anderem jedoch möglicherweise schon. Wobei man auch wieder beachten muß, daß in die Berechnung des D-Wertes die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges einfließt. Wenn das Zugfahrzeug nicht ausgelastet wird, darf die Gesamtmasse des Anhängers deshalb theoretisch wieder höher liegen. Die Frage ist, ob die ganzen Zusammenhänge im Falle eines Falles dem Streifenpolizisten bekannt sind bzw. ein Richter sich davon überzeugen lässt. Aber wahrscheinlicher ist, daß niemand sich um die Grenzen der Anhängerkupplung selbst schert. Vermutlich wird gar nicht drüber nachgedacht, daß es da überhaupt noch eine Grenze gibt. Gruß Jan |
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