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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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ok, ich hab´so begriffen ---> Folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Schiffsregister Binnen (geführt bei div. Amtsgerichten) - Messbrief erst bei mehr als 10 t- Verdrängung notwendig, also Eintragung unter 10 t nicht vorgeschrieben, über 10 t unabhängig von Länge (z.B. mehr als 15 m) ein Muss. Seeschiffahrtsregister (ebenfalls bei div. Amtsgerichten )- Alle Schiffe, länger als 15 m (unabhängig von der Verdrängung) auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen müssen eingetragen werden. Das Flaggenzertifikat (vom BSH) für Boote unter 15 m Länge erscheint mir das einfachste,da hier wohl die Tonnage nicht von Bedeutung ist und ein Messbrief nicht erforderlich ist. Übrigens, ist die Wahl Binnenschiff oder Seeschiff von irgendwelchen besonderen Kriterien abhängig (z.B. Liegeplatz in einem Seehafen o.ä.)?? |
#27
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Mag sein, hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun.
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#28
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Hallo zusammen,
ich habe meinen Stahlverdränger mit 11,5 t als Seeschiff unter 15m angemeldet und führe ein Flaggenzertifikat. Es ist ausdrücklich ausgeschlossen, dass man gleichzeitig ins Binnenregister eingetragen sein muß. Ich muß aber gestehen, dass ich noch nicht kontrolliert wurde und daher die Auslegung der WSP nicht kenne.
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Grüße vom Niederrhein Dirk |
#29
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Zitat:
Amtliches Kennzeichen musst du nur bei der Anmeldung mit ankreuzen. Ich hatte meinen Liegplatz in der Nähe von Karlsruhe und trotzdem ein Flaggenzertifikat
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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