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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.07.2013, 15:02
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MarkMcGuire MarkMcGuire ist offline
Commander
 
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Hallo,

habe gestern ein Boot gekauft (riesenfreu!!!!) näheres dazu dann die Tage im Fiberline Thread, ist ne Fiblerline G16 mit Yamaha 60 PS. Ich habe zwar mächtig gesucht aber keine komplette Aufstellung für das nun kommende Prozedere gefunden.
Daher meine Planung mit der Bitte diese mal zu prüfen und mir Fehler / fehlendes auszeigen (bitte keine Diskussion über Anmeldung WSA / ADAC ).

Vorgaben:
Boot wird Freitag auf mitgekauftem Trailer abgeholt
Trailer hat TÜV bis 06.14
Trailer bleibt für Überführung angemeldet und wird von mir umgemeldet
Verkäufer hat WSA Anmeldung / Bootsschein und Trailer-Papiere
wir nutzen den Mustervertrag von "Boote"

Planung:
- Boot beim WSA Duisburg ummelden (bisher auch dort gemeldet also wohl Übernahme der "Nummern") Unterlagen: Kaufvertrag, bisherige Anmeldung und Personalausweis - kein Versicherungsnachweis erforderlich?!
- Trailer mit (KfZ)-Schein beim Strassenverkehrsamt ummelden - nur alter Brief / Papiere und Kaufvertrag erfordelich oder auch letzte TÜV-Abnahme? - keine Versicherungsunterlagen erforderlich?
- Versicherung mit Norman vom "abkaspern"
- Ausstattung Boot überprüfen und ggf. aktualisieren

Offene Fragen:
- benötigt der Trailer eine "eigene" Versicherung, beim ziehen ist es ja über das Auto mitversichert, aber wenn ein Spassvogel mal die Bremsen löst und der Trailer sich selbstständig macht wie sieht es da aus? Wenn sinnvoll wo bekomme ich diese, am besten als Paket mit KfZ Versicherung?
- Boot hat mit Trailer 3 Mille gekostet, ist da eine Kasko sinnvoll, ich meine eher nicht, oder?

Dann das wichtigste:
Spaasssss haben und Richtung Winter verschönern und optimieren.....

Liebe Grüße
Mark (nicht der echte McGuire)

Geändert von MarkMcGuire (16.07.2013 um 15:13 Uhr)
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  #2  
Alt 16.07.2013, 15:07
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Lieutenant
 
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Solange der Trailer am Auto hängt ist er über das Zugfahrzeug mitversichert.
Wenn er jedoch nicht am Auto hängt und Schäden anrichtet greift die Versicherung des Zugfahrzeuges nicht.
__________________
Schöne Grüße Oliver

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  #3  
Alt 16.07.2013, 15:07
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Captain
 
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Der Trailer ist nur versichert solange er am Auto angekuppelt ist! Wie in deinem Beispiel genannt hättest du Pech !
Versicherung für Trailer kannst du bei Norman auch nachfragen-

Gruss
Christian
__________________
Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #4  
Alt 16.07.2013, 20:13
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BF-Trockendocktor
 
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Ja eine Kasko lohnt sich und bei einer Versicherungssumme von 3K€ ist diese für ganz kleines Geld zu haben.
Lass dein Boot doch mal abbrennen weil das Boot neben dir in Flammen aufgeht. Da muss deine eigene Kasko ran oder wenn dein Boot auf dem Landtransport Schaden erleidet. Es gibt so viele Risiken, dass sich die Kasko immer lohnt.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #5  
Alt 16.07.2013, 21:42
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O.k. danke schon einmal für die Rückmeldungen.

Bei den Planungen für die Anmeldungen ist also alles in Ordnung so, oder?

Liebe Grüße
Mark
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Liebe Grüße
Mark
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  #6  
Alt 16.07.2013, 21:54
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Zitat:
Zitat von MarkMcGuire Beitrag anzeigen
O.k. danke schon einmal für die Rückmeldungen.

Bei den Planungen für die Anmeldungen ist also alles in Ordnung so, oder?

Liebe Grüße
Mark
Nicht ganz. Folgendes zum Trailer:

Den TÜV-Prüfbericht für den Trailer benötigst du auf jeden Fall für die Anmeldung. Ansonsten wird er nicht zugelassen.
Den Kaufvertrag hingegen nicht (wer den Brief hat ist Eigentümer in D).

Ansonsten passt alles
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Viele Grüße
Thomas
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  #7  
Alt 16.07.2013, 22:03
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Nicht ganz. Folgendes zum Trailer:

Den TÜV-Prüfbericht für den Trailer benötigst du auf jeden Fall für die Anmeldung. Ansonsten wird er nicht zugelassen.
Den Kaufvertrag hingegen nicht (wer den Brief hat ist Eigentümer in D).

Ansonsten passt alles
Danke, dachte es ist wie beim Auto wo der Tüv- Vermerk im Fahrzeugschein ist. Bekommt der Verkäufer eine Abmeldebestätigung oder sollte man eine Kopie der Ummeldung zusenden?

Kann eigentlich das alte Trailer-Kennzeichen in den Müll?

Liebe Grüße
Mark
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Liebe Grüße
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  #8  
Alt 16.07.2013, 22:12
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Die An-oder Ummeldung des Bootes geht beim WSA Koblenz auch problemlos online. Alles einscannen und per Mail schicken. Nach drei Tagen hatte ich meine neuen Papiere

Viel Spaß mit dem Neuen
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  #9  
Alt 16.07.2013, 23:16
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Zitat:
Zitat von MarkMcGuire Beitrag anzeigen
Danke, dachte es ist wie beim Auto wo der Tüv- Vermerk im Fahrzeugschein ist. Bekommt der Verkäufer eine Abmeldebestätigung oder sollte man eine Kopie der Ummeldung zusenden?

Kann eigentlich das alte Trailer-Kennzeichen in den Müll?

Liebe Grüße
Mark
Auch das Auto kannst du nicht ohne den TÜV-Bericht anmelden (so steht es zumindest in den Verwaltungsvorschriften). An manchen Zulassungsstellen (z. B. Frankfurt musst du sogar das Auto auf Verlangen vorfahren...).
Der TÜV-Vermerk ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Schein) vom Trailer enthalten.

Der Verkäufer bekommt keine automatisierte Bescheinigung über die Ab- oder Ummeldung. Ob du ihm eine Kopie von deinem neuen Schein zusendest liegt in deinem Ermessen bzw. was du mit ihm diesbezüglich vereinbart hast.

Trailerkennzeichen:

1.) Entweder du behälst dieses Kennzeichen (dann sparst du die Gebühren für ein neues Blechschild) oder

2.) du nimmst eine neue Nummer. Dann kannst du das alte Trailerkennzeichen gleich bei der Zulassungsstelle lassen. Wichtig: Das alte KZ musst du zur Ab-/Ummeldung mitnehmen, damit diese es "entwerten" können (d. h. es wird der TÜV-Stempel und das Landeswappen abgekratzt). Kannst es auch mitnehmen und dir an die Wand hängen oder in den gelben Sack/gelbe Tonne werfen
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Thomas
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  #10  
Alt 16.07.2013, 23:20
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Zitat:
Zitat von runni58 Beitrag anzeigen
Die An-oder Ummeldung des Bootes geht beim WSA Koblenz auch problemlos online. Alles einscannen und per Mail schicken. Nach drei Tagen hatte ich meine neuen Papiere

Viel Spaß mit dem Neuen

Online geht eigentlich überall (WSA, ADAC, DMYV). Im Zweifellsfall einfach vorher beim WSA Duisburg anrufen.

Manche wollen die Bezahlung vorher (DMYV), einige erst hinterher (WSA Bingen z. B.).
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Thomas
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  #11  
Alt 22.07.2013, 13:10
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So, Boot beim WSV Duisburg angemeldet. Typisch Behörde.... aber die 18 € im Nachgang per Überweisung bezahlen.
Stadtverwaltung Trailer anmelden war nen Abenteuer.....bzw. zieht sich noch fort:
- kein KfZ Brief vorhanden, dafür eine ABE (Harbeck von 84)
- im alten Fahrzeugschein waren keine Reifen eingetragen und in der ABE auch nicht...
- Software der Stadtverwaltung "verlangt" aber eine Reifengrösse. Hatte ich natürlich nicht im Kopf. Die Dame wollte erst, dass ich mit dem Trailer zum TÜV fahre, mir die Reifen bescheinigen lasse und dann nochmal vorbeikommen (man hat ja auch sonst nichts zu tun, mit jeweils Wartezeiten....)
Konnte sie dann überzeugen mal mit dem TÜV zu telefonieren. Die haben dann ein paar Reifengrößen genannt und wir kamen weiter.
Jetzt mal nach der echten Reifengröße am Trailer geschaut und wen wunderts, keine von den eingetragenen

Eingetragen sind 155R12, 155R13, 145R12 und 165R13. Drauf sind aber 175R13!! Habe mal mit Harbeck telefoniert, die wollen mir was zusenden......
berichte dann weiter...
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Mark
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  #12  
Alt 26.07.2013, 16:10
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So es geht weiter. Von Harbeck habe ich netterweise ne Reifenbestätigung bekommen (mit 15 Euro sicherlich günstiger als TÜV). Mal schauen was unser Bürger Amt dazu sagt....
Wobei das Boot jetzt in Wasser liegt uns ich den Trailer bis zur Lagerung (und dann auch nur auf dem Hafengelände) nicht mehr bewege.
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Mark
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  #13  
Alt 07.11.2013, 20:53
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So war heute unser neues Auto anmelden und wollte dann den Trailer-Schein ändern lassen. Leider ohne Erfolg :-( Die müssen eine TÜV Abnahme haben.... Mache ich dann aber erst mit der nächsten HU in 08.14...Bis dahin fahre ich maximal 2 x mit dem Trailer und bin dann auf dem Weg zum TÜV wenn ich angehalten werden sollte

Liebe Grüße
Mark (nicht der echte McGuire)
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Mark
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  #14  
Alt 08.11.2013, 10:10
JohnB JohnB ist offline
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Musst Du die wirklich eintragen lassen? Beim PKW wird mittlerweile nur noch die kleinste Größe eingetragen, für andere Reifen reicht eine Freigabe vom Hersteller.
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Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 08.11.2013, 13:49
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Musst Du die wirklich eintragen lassen? Beim PKW wird mittlerweile nur noch die kleinste Größe eingetragen, für andere Reifen reicht eine Freigabe vom Hersteller.
Ja. Eine muss auch in den Schein eingetragen werden. Bei ihm war ja keine im Schein und auch keine in der ABE eingetragen (und da liegt auch das Problem!). Wäre in der ABE eine Größe vorhanden gewesen (wie das üblich ist), dann hätte er den ganzen Aufwand nicht!

Mit der Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II im Oktober 2005 wurde der Umfang der Daten zu der zulässigen Bereifung in den Fahrzeugpapieren stark reduziert. Wo in den "alten" Fahrzeugpapieren noch alle zugelassenen Reifendimensionen zu finden waren, steht in der "Zulassungsbescheinigung Teil I" nur noch eine Reifendimension, die zudem mit der tatsächlich montierten Reifendimension nicht übereinstimmen muss.
Das bedeutet aber nicht, dass man montieren kann was man möchte. Was früher im KFZ-Brief gestanden hat steht seit 2005 in der CoC-Bescheinigung (EC Certification of Conformity, deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung).

Im CoC stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen.

Alternativ gelten natürlich auch weiterhin die Gutachten vom TÜV sowie die ABEs der Felgen- und Reifenhersteller.
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Thomas
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  #16  
Alt 08.11.2013, 14:04
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Zitat von MarkMcGuire Beitrag anzeigen
S...
- kein KfZ Brief vorhanden, dafür eine ABE (Harbeck von 84)
- im alten Fahrzeugschein waren keine Reifen eingetragen und in der ABE auch nicht...
......
Hallo Mark,

du brauchst dich nicht wundern, dass du keinen KFZ-Brief hast. So gut wie alle alten Trailer haben keinen KFZ-Brief sondern das schöne grüne TÜV-Gutachten, welches als ABE anerkannt ist.
Habe gerade wieder so einen schönen grünen Schein von 2001. Die werden erst in die neue Zulassungsbescheinigung umgewandelt, wenn kein Platz mehr für Besitzerwechsel vorhanden sind

Das Problem in deinem Fall ist, dass in deinem grünen Gutachten keine Reifengröße eingetragen ist (was unüblich ist). Entweder haben TÜV-Prüfer und Zulassungsstelle damals "geschlafen" oder man musste dies damals noch nicht eintragen (obwohl es in meinen alten Gutachten -> das älteste ist von 1980) immer drinnen gestanden hat.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #17  
Alt 08.11.2013, 14:55
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Zitat:
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Hallo Mark,

du brauchst dich nicht wundern, dass du keinen KFZ-Brief hast. So gut wie alle alten Trailer haben keinen KFZ-Brief sondern das schöne grüne TÜV-Gutachten, welches als ABE anerkannt ist.
Habe gerade wieder so einen schönen grünen Schein von 2001. Die werden erst in die neue Zulassungsbescheinigung umgewandelt, wenn kein Platz mehr für Besitzerwechsel vorhanden sind

Das Problem in deinem Fall ist, dass in deinem grünen Gutachten keine Reifengröße eingetragen ist (was unüblich ist). Entweder haben TÜV-Prüfer und Zulassungsstelle damals "geschlafen" oder man musste dies damals noch nicht eintragen (obwohl es in meinen alten Gutachten -> das älteste ist von 1980) immer drinnen gestanden hat.
Hallo Thomas,

das "merkwürdige" ist ja auch, dass in dem alten KfZ Schein aus einer anderen Stadt keine Reifengröße eingetragen war... wenn ich bei der Ummeldung einfach meine Größe gewusst hätte (wer hat schon sowas im Kopf?) oder noch mal mit den Daten wiedergekommen wäre (Wartezeit aber immer > 1 Stunde) wäre das alles kein Thema....
So aber dann bei der nächsten HU nen Papier mehr vom TÜV bekommen und dann ist auch alles gut....bis dahin einfach Daumen drücken, wobei ich maximal 1 mal vom Stellplatz nach Hause im Frühjahr (umbauen / verschönern) und dann wieder zur Marina fahre......
__________________
Liebe Grüße
Mark
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