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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#51
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Kannst Du bitte mal Materialien, Schichtdicken etc benennen?
In unserem alten Büro hatte das eine Fachfirma gemacht und die Besserung war so minimal (gemessen), dass die dafür auch keine Geld bekommen haben. Man hörte z.B. keine Gespräche mehr, aber Körperschall war nur an der Nachweisgrenze weniger Dezibel leiser. Daher wöre ich an Details zu Material, Hersteller, Stärken und Dicken sowie Installationsart (Abhängung in die Decke oder neuen Quertraversen, etc.) sehr interessiert.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#52
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Zitat:
Ich würde dir gerne helfen, aber ich habe die Decken auch durch einen Fachmann machen lassen. Welches Material da genau benutzt wurde weiß ich nicht. Grüne Platten und so eine gelbe Schallschutzwolle ist wohl ein bisschen zu dürftig Ich kann nur eins sagen, ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis. |
#53
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Zitat:
das Abhängen einer Decke, hier offensichtlich ein Holzkonstruktion, sollte nicht ohne einen Statiker und Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Zum anderen ist die Trittschalldämmung die Pflicht des Vermieters, dieser kann aber nur reagieren wenn Ihm das Problem bekannt ist. Daher solltest Du ihm dies anzeigen, ihm eine Frist zur Abstellung des Mangels setzen, und den Lärm protokollieren. Weitere Info's: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerm.htm
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#54
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Steht das nicht in der Rechnung?
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#55
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Es geht um eine Altbauwohnung in Berlin, also bezugsfertig vor 1939. Da hängt die Messlatte der Schalldämmung sehr niedrig.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (25.01.2014 um 08:37 Uhr) Grund: RSF |
#56
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Wegen eines Renovierungsprojektes in einer Jugendstilvilla erhielt ich folgende Informationen von einem Fachmann für Altbausanierung:
Geschossdecken aus bestimmten Jahrzehnten sind mit Schlacke verfüllt und dann mit Holzdielen verschlossen worden. Um negative Auswirkung durch Staubemissionen auszuschließen, sollte man einige Dielenbretter aufnehmen und dann das Füllmaterial zwischen den Deckenbalken testen lassen. Wenn dabei festgestellt wird, daß bedenkliche Stoffe vorhanden sind. sollte man den Vermieter kontaktieren und einen Sanierungsplan erörtern. Das gilt für die eigene Wohnung als auch für die der neuen Mieterin und weitere Geschoßdecken, da man davon ausgehen kann, dass überall die gleichen Materialien verwandt wurden.
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#57
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Zitat:
Habe da mal etwas vom Berliner Mieterverein rausgesucht. Und ein Artikel vom Tagesspiegel: Eine Wohnungstrenndecke hat neben der räumlichen Begrenzung die Aufgabe zu erfüllen, Lärm und Geräusche aus der Nachbarwohnung so abzudämpfen, dass diese in der eigenen Wohnung zwar noch wahrgenommen werden können, aber nicht störend sind. Je nachdem, wann die Konstruktion errichtet wurde, muss die Decke selbst ein Mindestmaß an Luftschall- und Trittschallschutz bieten. Die hierfür maßgebende Norm ist die DIN 4109. Handelt es sich um traditionelle Geschossdecken, die vor der Einführung dieser Norm gebaut wurden und bisher unverändert blieben, sind mindestens übliche Schallschutzwerte für solche Konstruktionen einzuhalten. Traditionelle Holzbalkendecken erfüllen zwar knapp die Anforderungen an den Mindestluftschallschutz der gültigen DIN, sie haben jedoch nahezu kein Trittschalldämpfungsmaß, so dass Schritte auf den Fußbodendielen in der darunterliegenden Wohnung fast immer wahrnehmbar sind: Fehlt die Trittschalldämpfung, wird jede impulsartige Kraft als Körperschall in die Massivbauteile des Gebäudes übertragen. Der Schallschutz einer alten Holzbalkendecke ist technisch allerdings mangelhaft, wenn der Fußbodenaufbau verändert oder gar die normalerweise enthaltene Schlackeschüttung herausgenommen wurde. In diesem Fall verliert die alte Deckenkonstruktion ihren Bestandsschutz. Nach der Bauordnung sind nach der Veränderung dann die Mindestwerte der gültigen Schallschutznorm (DIN 4109) einzuhalten.
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#58
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Zitat:
...und hier liegt des Pudels Kern. Wurde der Aufbau nicht verändert bist du, wie wir sagen, Neese.
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Gruss Vestus |
#59
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Aber die Nutzung wurde verändert, von Wohnung zu Praxis, ergo Publikumsverkehr.
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#60
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hier die Aufarbeitung durch das LG Hamburg, Urteil v. 15.12.2009
Aktenzeichen 316 S 14/09: "Ist ein älteres Haus besonders hellhörig, müssen die Schuhe notfalls an der Wohnungseingangstür ausgezogen werden. Dies gilt besonders bei den Lärm nicht dämpfenden Fußbodenbelägen wie Fliesen oder Laminat, auf den das Gehen mit Schuhen mit harten Absätzen nicht mehr dem "vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung" unterfällt." Da ist doch Hoffnung, auch ohne Umbau zu eigenen Lasten.
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