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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 14.03.2006, 17:15
Benutzerbild von lago*di*garda
lago*di*garda lago*di*garda ist offline
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Zitat:

Hallo Peter,


....


Ein fremdes ausländisches Fahrzeug darfst du als Inländer zumindest in in D überhaupt nicht fahren. Ein Schweizer Bürger (wohnhaft in der Schweiz!) darf natürlich in D sein schweizerisches Fahrzeug fahren. Eine Ausnahme stellen nur Mietfahrzeuge dar, wenn du einen Vertrag dabei hast.

.

@ sailor0646

NEIN, NEIN, NEIN!

Sicher darfst du in DE ein ausländisches Fahzeug fahren!

Du darfst nur in DE nicht mit einem Auto fahren das AUF DICH SELBST im Ausland zugelassen ist.

Quelle: Ich habe gerade mit dem Zoll telefoniert.
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Ma

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  #27  
Alt 14.03.2006, 17:39
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Oje,
hier purzelt wieder alles durcheinander.

Habe ich einen zweiten Wohnsitz im Ausland,darf das Kfz
auch dort angemeldet werden.
Die Bestimmung sagt aber,daß das Kfz dort angemeldet wird,
wo man sich überwiegend aufhält.Wer will das kontrollieren?

Selbstverständlich darf ich es auch hier fahren.

Beweise erspart mir bitte,hat was mit meiner Ex zu tun.
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  #28  
Alt 14.03.2006, 17:49
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Zitat:
Zitat von Don P
Oje,
hier purzelt wieder alles durcheinander.

Habe ich einen zweiten Wohnsitz im Ausland,darf das Kfz
auch dort angemeldet werden.
Die Bestimmung sagt aber,daß das Kfz dort angemeldet wird,
wo man sich überwiegend aufhält.Wer will das kontrollieren?

Selbstverständlich darf ich es auch hier fahren.

Beweise erspart mir bitte,hat was mit meiner Ex zu tun.
So ist es, allerdings geht der Deutsche Staat davon aus, wenn du als Deutscher einen Wohnsitz in DE hast, dies auch dein Hauptwohnsitz ist.

Ich gebe dir Recht: Beim Auto kräht kein Hahn nach!

Anders allerdings wenn du in beiden Ländern Einkommen hast, dann schaut das Finanzamt ganz genau nach und dann hast DU die Beweislast
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  #29  
Alt 14.03.2006, 18:17
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Beim Einkommen ist das relativ einfach:

Du versteuerst 1 x und auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens dann nicht mehr und du bist reinweiß! Aber dazu gibt es gute Steuerberater...
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  #30  
Alt 15.03.2006, 13:43
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Zitat:
Zitat von lago*di*garda
Zitat:

Hallo Peter,


....


Ein fremdes ausländisches Fahrzeug darfst du als Inländer zumindest in in D überhaupt nicht fahren. Ein Schweizer Bürger (wohnhaft in der Schweiz!) darf natürlich in D sein schweizerisches Fahrzeug fahren. Eine Ausnahme stellen nur Mietfahrzeuge dar, wenn du einen Vertrag dabei hast.

.

@ sailor0646

NEIN, NEIN, NEIN!

Sicher darfst du in DE ein ausländisches Fahzeug fahren!

Du darfst nur in DE nicht mit einem Auto fahren das AUF DICH SELBST im Ausland zugelassen ist.

Quelle: Ich habe gerade mit dem Zoll telefoniert.
Also wenn das so vom Zoll kommt, sollte das wohl stimmen, obwohl...

Ich hatte das Problem vor ein paar Jahren und habe, auch vom Zoll, die Auskunft bekommen, wie ich sie beschrieben habe. Möglicherweise hat sich aber die Gesetzeslage seither geändert. Wenn ich in der Lage wäre, würde ich aber ganz sicher gehen und mit dem für mich zuständigen Zollamt meinen persönlichen Fall ganz eindeutig klären und nicht auf unsere Aussagen im Forum vertrauen.
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Gruß, Alfred

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  #31  
Alt 15.03.2006, 13:46
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Zitat:
Zitat von Peter R
Beim Einkommen ist das relativ einfach:

Du versteuerst 1 x und auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens dann nicht mehr und du bist reinweiß! Aber dazu gibt es gute Steuerberater...
man muss sie nur finden
Ja, ja, aber du musst dort versteuern, wo du nachweislich mehr als 183 Tage verbracht hast. Du kannst Dir das nicht aussuchen. Ihr erinnert euch sicher an den Fall mit dem "Tennisspieler"...
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  #32  
Alt 01.04.2006, 11:52
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von Muckymu
Zitat:
Zitat von lago*di*garda
Das würde ja bedeuten, dass ich in Deutschland kein Schweizer Auto fahren darf
Das ist aber so!
Auch wenn es fett geschrieben ist,ist es nicht so.

Es gibt eine Frist zur Umschreibung,wie bereits oben beschrieben.
Mittlerweile bin ich im Kraftfahrtsteuergesetz §3 fündig geworden.

Zitat:
Steuerbefreit sind:
ausländische Personenkraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
Somit darf ein Deutscher nicht mit einem ausländischen Fahrzeug herumfahren.
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Dominik
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  #33  
Alt 01.04.2006, 19:37
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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... sag ich doch die ganze Zeit ... danke für den Beweis.
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  #34  
Alt 03.04.2006, 23:31
Fritzchen Fritzchen ist offline
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Hallo alle miteinander !
Bin neu hier bzw. schon seit längerer Zeit stiller Leser des Forums mein Kompliment ist eine gelungene Sache !
Aber hier kann ich vielleicht auch etwas Beitragen und zwar bin ich im Sommer 1999 mit dem Boot Richtung Griechenland unterwegs gewesen die Rute war Wien, Triest, Fähre, Igomeniza , Saloniki. In Udine war Pause Auto kaputt obwohl fast neu aber die Elektronik wollte nicht mehr und es wahr Freitag und die Fähre würde auch nicht auf mich warten !
Der Alptraum war Wirklichkeit aber da gab es noch man höre und staune die Italienische Polizei die brachten das Kunststück fertig mir in nicht ganz 2 Stunden eine Werkstatt und einen Leihwagen mit Anhängerkupplung ( Jeep ) zu besorgen . Der hatte natürlich ein italienisches Kennzeichen und der Bootsanhänger ein österreichisches .
Voriges Jahr kaufte ich mir im Herbst in Deutschland ein Boot mit Trailer der hatte ein deutsches Kennzeichen und mein Auto ein österreichisches und damit fuhr ich ohne Probleme von Bremen nach Wien.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt
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  #35  
Alt 05.04.2006, 19:04
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Hallo Fritzchen!


ALS ALLER ERSTES MÖCHTE ICH DICH IM FORUM BEGRÜSSEN!!!!! ('') Ist mir unverständlich warum das keiner bis jetzt getan hat. (ich konnte nicht, da im Ausland....)

Auch ich fahre hier in Italien mit einem ital. KFZ und einem österr. Anhänger herum und meine Freunde bei der Polizia Stradale und bei den Carabinieri wissen auch nicht, ob das rechtens ist... na ja, lassen wir es dabei bewenden, wo kein Kläger, da kein Richter.

Übrigens habe ich in Österreich gefragt: die Polizei hat mich an den Zoll verwiesen und der Zoll an die Polizei - da hat sich die Katze typisch österreichisch in den Schwanz gebissen!

Gruß Peter
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