5. Führerscheinvorschriften und Funkzeugnisse Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten für Bootstouristen folgende Führerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Für das Fahren von Booten über 40 PS muss der Bootsführer das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen vom Heimatland gültigen Sportbootführerschein besitzen. Bootsführer ab dem 16. Lebensjahr dürfen mit einem gültigen Sportbootführerschein Boote unter 40 PS nur in Begleitung eines Volljährigen, der auch einen Sportbootführerschein besitzt, fahren. Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes: Küstengewässer und Binnengewässer Zum Führen von Booten mit Motoren über 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-See bzw. Binnen erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter. Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatische Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht. Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in denen eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen möglicherweise nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche Deckungszusage geben lassen.
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Grüße
Florian
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