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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Überholverbot auch bei 6Km/h - Fahrzeugen ?
Hallo,
wir haben hier gerade eine "Streitfrage" vielleicht könnt ihr helfen, finde auch nix im Netz. Traktoren sind ja manchmal durch besonderen Hinweis ausgenommen und dürfen auch im Überholverbot passiert werden. Wie verhält sich das mit diesen 6 Km/h - führerscheinfreien Autos, die ja nun mal mehrspurig sind? Dürfen die auch bei Überholverbot überholt werden? Und wenn ja machts einen Unterschied ob der Mittelstreifen ein oder zweimal durchgezogen ist oder ob nur das Verbotsschild aufgestellt wurde? Danke! |
#2
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Sind sie zweispurige Kraft-Fahrzeuge? Denn eben die darf man nicht überholen, gilt auch für Motorradgespanne.
Schilder und Streifen müssen beachtet werden. Wenn Streifen, darf der nicht überfahren werden selbst wenn, was ich mal ausschließe, dort steht, "Traktoren dürfen überholt werden". Willy |
#3
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6 km/h ????
Lauf nach vorne, und heb ihn zur seite!!!! Mal im ernst.....reden wir von diesen Führerscheinfreien 400ccm Dieselgeschwüren? (Aixam und co.) Die dürfen doch auch 45km/h fahren, oder ???
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#4
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#5
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Zum Traktorsymbol gilt wohl dieses:
http://www.verkehrsportal.de/board/i...dpost&p=693077 Aber auch diesesbeachten: http://www.verkehrsportal.de/board/i...dpost&p=706833 Bei den Mittelstreifen dieses: http://www.sicherestrassen.de/VKZKat...log/Kat295.htm Wohl analog zu Doppelstreifen... Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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#6
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Danke für die Antworten und Links.
Die Mehrspurigkeit spielt aber demnach beim Üverbot keine Rolle, sondern nur ggf. die maximale bzw. aktuelle Geschwindigkeit. Genau, diese Aixams meine ich. Glaube die sind bei 25 Sachen gedrosselt. Also hinterherzotteln und hoffen dass sie vorschriftsmässig bei Gelegenheit rechts ranfahren, wenn nicht eins der Treckerschilder unterm Üverbot hängt. Dann darf überholt werden. Ausnahme ist immer die durchgezogene Linie. Gilt wohl europaweit gleich, also auch Spanien ? |
#7
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Was ist eigentlich mit den modernen schnellen Traktoren, die mit 60 km/h fahren ? Darf man die überholen, wenn das Zusatzschild (..Traktoren dürfen....) unter dem Überholverbotsschild steht ?
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Grüsse Gebhard www.youtube.com/watch?v=QXbER-JXvlc https://www.youtube.com/watch?v=y870wlSzzWc |
#8
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Zitat:
http://www.verkehrsportal.de/board/i...7&#entry693077 dann nicht, weil der Trecker nur als Synonym für Fahrzeuge bis oder tatsächliche 25 km/h steht.
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#9
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Bei den 60 km/h Traktoren wirst du wahrscheinlich eher von denen überholt.
Wenn bei den 6 km/h Fahrzeugen überholen verboten ist, ist anschieben sicherlich erlaubt
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Gruß Andy - Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 - Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst |
#10
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Ich hab son Ding letztens aus dem Luftfilter von meinem Dodge gepuhlt
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#11
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Zitat:
Sportluftfilter Montieren!!! Dann reicht ein kräftiger Gasstoss, und er wird, Sauber Kompostiert, Auspuffseitig wieder Ausgespuckt
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#12
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Zitat:
(Bild ist geklaut, aber mein Modell) |
#13
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Ein schönes Beispiel für hoffnungslos veraltetete Bestandteile der StVO. Traktoren sind schon vor 40 Jahren 32 km/h gelaufen, der spätere Führerschein Klasse 5 hat dieses ausdrücklich mit eingeschlossen.
Irrwitzigerweise beinhaltete dieser Lappen lediglich eine theoretische Prüfung ähnlich wie beim Mofa, dann durfte man mit zwei Anhängern und etlichen Tonnen zGG auf der Strasse umherkutschen. ( Mit Anhänger allerdings tatsächlich nur 25 km/h ) Wenn der Fahrlehrer gewissenhaft war hat er Einen auch alle LKW-Fragen lernen lassen bevor man zur Prüfung durfte, die waren ja nicht einmal für für Klasse 3 verpflichtend. |
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