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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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CE-Certifizierung erforderlich?
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Ich denke,ich warte dann mal ab,ob da was auf mich zukommt. Im schlimmsten Falle,müsste ich mich halt dann ggf.an den Hersteller,oder an den Importeur wenden. Es stellt sich mir interessehalber auch die Frage,sollte ich mein Boot irgendwann mal verkaufen,man weiß ja nie, z.B.an einen deutschen Staatsbürger,welcher das Boot dann in Deutschland wieder zulassen will,bräuchte dieser dann eine CE-Certifizierung? Wenn nach dem EU Beitritt von Kroatien,das Boot nach Deutschland verkauft werden würde,dann müssten doch trotzdem die Mehrwertsteuer,bemessen nach dem zum Verkaufszeitpunkt bestehenden Wert des Bootes, nachentrichtet werden? Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler? Danke. Gruß Waterfriend |
#77
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Zitat:
Mit Mehrwertsteuer hast du auch nichts mehr zu tun, s.o..
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Gruss Vestus
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#78
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Zitat:
Allerdings gelingt es tatsächlich hin und wieder, Boote, die z.B. irgendwie in NL eine Zulassung bekommen hatten, auch hier zuzulassen. Ist aber Glücksache. Und bei einem späteren Weiterverkauf fangen dann die Probleme von vorne an. Ich finde es ziemlich dubios, dass ein Händler ein Boot vo 2002 ohne CE anbietet. Das dürfte r eigentlich gar nicht. Wieso hat dieses Boot keine CE? Wie ist es in die EU gelangt? Und war es wirklich in NL zugelassen? Denn Boote unter 15m und einer geringeren Maximalgeschwindifkeit als 20 km/h benötigen in NL keine Zulassung. Also Vorsicht! Ich würde die Finger vom Kauf lassen oder vom Händler verlangen, dass er das Boot zuvor nachträglich zertifizieren läßt. Gruß Wepi |
#79
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Immer wieder herrscht hier ja die Meinung man bräuchte die CE wegen der Registrierung. Das ist nur ein Nebeneffekt.
siehe hier:www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gpsgv_10/gesamt.pdf Dort sieht man auch dass eben auch Teile für Eigenbauten gewisser CE-Richtlinienkennzeichnung unterliegen.
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Michael wer Fehler findet, darf sie behalten |
#80
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Zitat:
Gruß Wepi |
#81
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Zitat:
404 - Not Found Aber ich glaube ich weiß worauf du hinaus willst. Allerdings gilt dies mW nur für Werften die Bausätze für Selbstbauer vertreiben. Diese Bausätze müssen ganz oder teilweise CE-Zertifiziert sein. Der Passus der Eigenbauten von der CE ausnimmt ist ursprünglich auch eher für Regattaboote/Prototypen gedacht gewesen. Bei diesen macht eine CE-Zertifizierung auch wenig Sinn. |
#82
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gregor
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#83
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Internationaler Bootsbrief und CE-Bescheinigung beschaffen...
Moin Moin!
Falls es euch interessiert, teile ich euch mal hier meine Erfahrung/Geschichte mit, wie ich mein erstes und bis jetzt einziges Boot gekauft habe und ohne CE-Bescheinigung die Zulassung beim WSA und den internationalen Bootschein bekommen habe. Ich hatte letztes Jahr mein Boot auch hier über das Forum gekauft, wobei der Besitzer sagte, dass das Boot CE hat, aber keine Bescheinigung mehr vorliegt sondern nur die Plakette im Boot als Nachweis dient. Also mehrmals mit unserem WSA telefoniert und den Sachverhalt erklärt und geklärt. Freudestrahlend ging es dann nach Österreich, Boot aufgeladen und wieder ab nach Hause. Da die Abmeldung/Löschungsbescheid aus Österreich noch nicht wieder da war, musste die Zulassung noch warten. Nachdem alle Klotten zusammen waren, ging es dann mit Bildern des Bootes unter anderem die Plakette zum WSA (natürlich immer mit ein bißchen Bammel ob alles auch so klappt wie besprochen). Die nette Dame fragte dann auch prompt nach der nicht vorhandenen CE. Aufregung machte sich breit, war doch alles anders besprochen Ich zeigte ihr die Bilder und die Unterlagen mit der erloschenen Zulassung aus Österreich und die Plakette. Antwort: die hätte ich ja auch selbst annieten können. Sie guckte sich das nochmal alles an und ich bekam trotzdem meine Zulassung (egal, hauptsache zugelassen, dachte ich) Doch die ganze Sache ließ mir keine Ruhe, erst recht nicht, nachdem ich hier die Threads mit MwSt. Kroatien und Eigentumsnachweis etc. gelesen hatte. Also beim ADAC angerufen und nach Ausstellung des Internationalen Bootsschein gefragt. Antwort: ohne CE keinen Schein Was nun? Wieder das nach anderen Behörden durchsucht und da bin ich dann auf den DMYV gestoßen. In der Zwischenzeit auch den Händler aus Österreich, sowie durch die Hilfe meines Verkäufers den Namen des Erstbesitzers in Erfahrung gebracht. Leider alles ohne Erfolg... Nach einem sehr netten Telefonat in Duisburg, den Antrag ausgefüllt und mit allen Klotten (Kaufvertrag, Kopie der Zulassung durch das WSA) jedoch ohne CE nach Duisburg geschickt. Drei Tage später hatte ich meinen Internationalen Bootsschein im Briefkasten (besser gings nicht) Auch da wieder in der Zwischenzeit irgendwie versucht eine CE zu bekommen... Durch die Info des Händlers aus Österreich, wußte ich das Maxum derzeit nicht produziert wird, aber über die Brunswickgroup abgewickeltt/betreut wird. Nach Kontakt über E-Mail in Belgien, wurde mir sehr schnell und nett mitgeteilt, dass meine Anfrage nach Amerika weitergeleitet wurde (da dachte ich: das wird doch nie was) Ich wurde eines Besseren belehrt. Eine Antwort kam sehr schnell. Ich sollte nachweisen, dass ich der Eigentümer bin, was ich natürlich auch auf der Stelle tat. Kurze Verwirrung machte sich noch breit, als sie mich fragte ob ich das DOC Certificate meinte, ich ihr dann mit meinem tollen Englisch die CE erklärte und in der nächsten Mail sie nun auch endlich in meinen Händen hielt. Fazit: mit viel Freundlichkeit, Hilfe und sicherlich auch Glück, alle Unterlagen im Nachhinein komplett. Vielleicht hilft das ja dem Einen oder Anderen hier... Gruß Alex
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#84
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Nochmal eineFrage an die CE Spezialisten!
Wie steht es mit einem Boot was 1998 gebaut wurde! Der Stichtag liegt ja Mitte des Jahres 98 aber am Boot ist das genau ja nicht nachzuvollziehen! Nur das es 1998 gebaut wurde laut eingeprägter Rumpfnummer! Das Boot ist schon in D zugelassen aber weitere Papiere gibt es nicht mehr. Bin jetzt absolut im Unklaren!Kann mir wer helfen?? Mfg Michael |
#85
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Zitat:
In diesem Thread und in einigen hundert anderen steht explizit, dass das Baujahr nur mittelbar eine Rolle spielt. Es geht um die INVERKEHRBRINGUNG im EU-Wirtschaftsraum. Wenn Du nachweisen kannst, dass das Boot zum Stichtag bereits in der EU zugelassen war - bspw. Datum der Ausstellung der ersten Papiere, erster Kaufvertrag, ... - ist es nicht CE-pflichtig. Die WSAs beziehen gerne das Baujahr mit ein, weil bei Baujahren ab 1999 irgendwie logisch ist, dass die Inverkehrbringung nach dem Stichtag erfolgte. Der Umkehrschluss ist nicht zulässig.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#86
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Zitat:
diese endet z.B. mit K596 dann ist das Boot gebaut im November 95 und ist ein Modeljahr 96. K = November A= Januar usw. wenn also Stichtag Mai 98 ist (ich hab jetztn icht den genauen Termin im Kopf) dann muss ddas Ende der rumpfnummer min E898 lauten
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#87
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Hallo
Danke! Das man das Datum noch genauer eingrenzen kann wußte ich garnicht! Leider gibts von damals keine Unterlagen mehr! Ist immerhin 15 jahre her und das Boot hatte schon etliche Besitzer! Werd mir die Nummer mal genauer ansehen! Wo kann man die Auflistung der Buchstaben/Monate finden? Sobald das Boot von vor 98 war wollten sie nie eine CE haben.Und die sind schon pingelig hier! Wollten mir beim WSA nichtmal ein Boot ohne CE Bescheinigung anmelden das noch wenige Monate vorher bei Ihnen zugelassen war und dann kurze Zeit bei einem anderem WSA! Mfg Michael Geändert von michael.b (21.02.2013 um 20:00 Uhr) |
#88
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wie schon erwähnt ist das Baujahr nur Zweitrangig.
Wenn man ein Boot Baujahr 54 erstmals innerhalb der EU in verkehr bringt benötigt das ding CE. Es geht rein um die Inverkehrbringung.
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#89
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Das hab ich schon verstanden! Natürlich war das Boot schon immer hier und sobald das vor dem Termin gebaut ist wird das hier auch nicht gefordert mit der Bescheinigung!
Mfg Michael |
#90
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So,Rumpfnummer endet
I798 Also wird das schon 1997 gefertig worden sein! Wofür steht das I?? Mfg Michael |
#91
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Das alphabet kennst du doch oder ?
I = der 9. Buchstabe im Alphabet = der 9. Monat des Jahres = September. Dein Boot wurde also im September 97 gebaut und ist ein Modelljahr 98. Wenn es also immer in Deutschland war besteht theoretisch keine CE-Pflicht.
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#92
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Danke!
Hatte das nicht direkt verstanden! Passiert nicht wieder! Mfg Michael |
#93
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Zitat:
Wie ich immer sage: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, nur aus allen Wolken übrigens ist in der Rumpfnummer noch mehr drinnen. die erstn 3 buchstaben sind der Code der Werft. wurde hier schonmal erklärt aber ich find den Threat grad net.
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#94
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Hallo,
wollte hier kurz meine Erfahrungen zur Bootregistrieung mitteilen. Boot Mariah SX 18, BJ 2005. Aktuelle Registrieung in den Niederlanden OHNE CE Konformitätserklärung. Nach heutiger Aussage des Mariah Generalimporteurs kann man in Deutschland nur Boote anmelden, welche auch eine CE Konformitätserklärung haben (BJ. nach 1998). So eine Konformitätserklärung könnte er mir für Euro 550 besorgen. Danach mit dem WSA gesprochen und die NL Registrierung hingefaxt. Man rief mich zurück und teilte mir mit, dass eine BRG Registrierung kein Problem sei, da das Boot ja schon in der EU registriert was (also genau nach Gesetzestext). Fazit: Anmeldung in der BRD von NL Booten mit gültiger Registrierung kein Problem. Sollte es doch zu Problemen kommen wäre auch eine Registrierung beim NL Postkontor möglich. Vielleicht ist das o.a. hilfreich. Gruss Race
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#95
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Zitat:
Genau so habe ich letztes Jahr auch zwei NL Boote angemeldet. Erste WSA hat es nicht ohne CE Bescheinigung zugelassen,bin dann zum nächsten WSA ( 10 KM) weiter gefahren. Zulassung kein Problem hery
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#96
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Hi Hery,
stimmt! Ansich sollten alle Maschinen und Gerät die in der EU betrieben werden, eine CE Zertifizierung haben. Ist das Boot in den Niederlanden zugelassen gewesen, dann lag auch dort schon eine CE Zertifizierung vor. Somit ist die Zulassung kein Problem. In dem Regelwerk der WSA ist es auch genauso geschrieben. (ungefähr..."bei der Erstzulassung in der EU ist ein CE Nachweis erforderlich"). Race |
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