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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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CE und der Begriff "Küstennahe Gewässer" ?
Es ist mal wieder das geballte Forumsfachwissen gefordert.
Wir haben gestern in der Diskussion versucht zu klären was mit dem Begriff "Küstennahe Gewässer" laut CE-Einstufung "C" wirklich gemeint ist:
Jetzt seid ihr gefordert! Schon mal vorab Danke.
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau)
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#2
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http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Seet...eitseinstufung
Max. 6 Windstärken und 2 m Welle Meilen sind irrelevant.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#3
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Meiner Interpretation nach bezieht sich C auf die auftretenden Bedingungen. Soweit ich mich erinnere, bei C bis Windstärke 6 und 2m Wellenhöhe.
Das ist natürlich von Revier zu Revier unterschiedlich, daher gibt es auch keine sm-Grenze. Edit: Ghaffy war schneller
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Freude ist nur ein Mangel an Information. Geändert von QuickNick (07.09.2014 um 19:14 Uhr) |
#4
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Das Thema gibt es bereits im Forum ...
Leider habe ich es mit den Verlinkungen nicht so 17.06.2011, 12:32 twitchin Cadet Registriert seit: 05.06.2011 Beiträge: 16 0 Danke in 0 Beiträgen Frage zu Ce kategorie C hallo zusammen hab mal wieder ne frage ... also Ce kategorie C wird ja eigentlich im netz gut erklärt, aber der begriff Küsten nahe Gewässer,,, was bedeutet der genau? wie weit draussen ist noch küsten nah zb. in der ostsee oder nordsee? gibt es da ne bestimmte entfernung vom ufer bzw. hafeh oder strand aus? |
#5
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Im Prinzip läuft es wohl darauf hinaus, dass man in Küstengewässern noch nach dem Wetterbericht entscheidet (entscheiden kann / sollte), ob man aufs Wasser geht oder nicht bzw. bei Verschlechterung in der Regel recht bald einen Hafen erreichen kann. Wo das nicht mehr gegeben ist - braucht man dann ein Boot, dass wirklich schweres Wetter abkann.
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#6
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Besten Dank für die schnelle Unterstützung.
@Flecher 147: Das ist wohl der Thread. Aber der beantwortet meine Frage auch nicht. http://www.boote-forum.de/showthread...ahe+Gew%E4sser oder der Link ? http://www.boote-forum.de/showthread...ahe+Gew%E4sser Zitat:
Hier gibt es eine Seite die die Theorie von QuickNick stützt: http://www.kuestenfahrer.de/gewusst-...ot-gebaut.html Aber nirgendwo eine "offizielle Quelle" ... Zitat:
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#7
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warum ist diese Frage so wichtig ??
Würdet ihr wegen einer CE Einstufung euer Revier eingrenzen ..... Oder diese Norm so auslegen dass man nicht fahren darf wenn die CE Vorgaben nicht erfüllt sind ?? Dan wären aber sehr viele Weltumsegler die nur kleine Boote benutzt haben ( u.a. Willi Erdmann und andere ) richtige Schwerverbrecher..... Ich wähl Revier udn Fahrzeiten danach wie es die Wetterlage zulässt bzw was ich meiner Crew zumuten möchte denn die Boote vertagen eh mehr als die meisten Mesnchen an Bord....
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Gruß Olli
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#8
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Zitat:
Aber wenn es in einer "Verordnung", einer "EU-Richtline" oder einem "Gesetz" den Begriff "Küstennahe Gewässer" gibt, dann fragt sich der interessierte Leser doch: "Wat issn damit gemeint?"
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau)
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#9
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Doch, doch, Klaus. Offizielle Quelle gibt es natürlich. Die ist als EU-Verordnung schon längst in die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten eingeflossen. Da ist nicht zu rütteln und zu deuteln:
Du fragst in deine Post #1 nach der Bedeutung von "küstennahe" im Sinne der sog. (CE-) "Sportbooteverordnung". Die ist völlig korrekt im Wiki-Artikel zitiert. Das Original hiezu http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...18:0035:DE:PDF Dass es auch in anderen Normen den Begriff "küstennah" oder "Küstengewässer" gibt, und dass der Begriff dort anders definiert ist, tut überhaupt nichts zur Sache. Bei Seerechtsgrenzen ist dafür wiederum die Wellenhöhe und das Wetter wieder völlig egal. Da gehört eine bestimmter Bereich dann eben zu Norwegen oder Deutschland oder England, egal ob Ententeich oder Kaventsmänner. So weit es die CE-Kategorien betrifft, ist da nichts unklar und vom Gesetzgeber schön einheitlich und verbindlich festgelegt. Wenn du mit einem CE-Kat. "C" Boot bei drei Meter Wellenhöhe unterwegs bist, aber bloß 200 Meter vor der Küste (Brandung), bist du mit Kat. "C" schon in der "falschen" Gegend, weswegen dir aber keiner Schwierigkeiten machen kann.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#10
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Vielleicht helfen ja die Bezeichnungen in den " Internationale Befähigungszertifikate für Sportbootführer".
da steht: Direkter Küstenbereich: Sportbootführerschein See gültig für Sportboote auf Seeschifffahrtsstraßen (bis 3 sm Abstand von der Festlandküste) Küstengewässer: Sportküstenschifferschein gültig für Sportboote im Küstenbereich (bis 12 sm Abstand von der Festlandküste) Küstennahe Gewässer: Sportseeschifferschein gültig für Sportboote im küstennahen Seebereich (bis 30 sm Abstand von der Festlandküste) und Randmeeren (z. B. ganze Nordsee, ganze Ostsee, ganzes Mittelmeer) Alles darüber ist Hochsee - Kat C für Küstennahe Gewässer wäre somit der Bereich bis 30 SM Wobei wohl der "normale" Menschenverstand gebietet, nur soweit raus zu fahren um je nach Wetterlage (die natürlich der Kat C entsprechen sollte)... und über die man sich vorher informiert haben sollte...rechtzeitig einen Schutzhafen zu erreichen. ....dann sollte es auch mit einem langen und erfüllten Leben klappen das nicht jäh vorzeitig und nass endet....ich weiss, ziemlich viel sollte in den letzten beiden Sätzen
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____________ Gruß der Maik
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#11
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ausserhalb der Seeschiffahrtsstrassen gibt es keine Scheinpflicht ....
SKS und Co sind freiwillige Zusatzqualifikationen ....
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Gruß Olli
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#12
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Zitat:
Wegen der Unklarheiten hat man in der Neufassung der Sportbootrichtlinie (2013/53/EU) die Bezeichnung der Fahrtgebiete weggelassen. Die Entwurfskategorien für Wasserfahrzeuge werden nun so beschrieben: A. Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie Sturm, schwerer Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen. B. Ein Sportboot der Entwurfskategorie B gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 8 und signifikante Wellenhöhe bis einschließlich 4 m ausgelegt. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0090:0131E:PDF
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Gruß Wolfgang |
#13
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Es ging mir nicht um welchen Schein für was sondern um die Definition "Küstennahe Gewässer" und eine SM-Angabe dazu, von Scheinen hat hier keiner Gesprochen.....
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____________ Gruß der Maik
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#14
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Wenn ich mir das kleine Boot ansehe welches vor der Garage steht, dann die angefügte Grafik betrachte und zu verstehen versuche, wird mir klar, das mein Boot viel mehr ab kann als ich ausprobieren möchte Quelle: Wikipedia |
#15
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Bei deiner Grafik werde ich nun doch verunsichert.
Ich weiss jetzt nicht, was mit dem Begriff "signifikante Wellenhöhe" ausgerichtet werden soll, aber bis jetzt meinte ich immer, die "Wellenhöhe" ist der Wert vom Wellental bis zum Wellenberg, und darauf würden sich auch die Werte von CE beziehen... |
#16
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Es gibt ja keine zwei Wellen, die gleich hoch wären.
Also beschreibt der Ausdruck "signifikante Wellenhöhe" eine Art "Durchschnittswert", auch wenn praktisch alle Wellen, die dann auftreten genaugenommen entweder höher oder niedrigen ausfallen. Würde es heißen "derzeit beträgt die Wellenhöhe in diesem Gebiet 1 m", dann kommen da auch Wellen vor mit 0,3 m oder 1,8 m, meinetwegen. Aber der "Durschnitt" ist eben zB 1 m. Die signifikante Wellenhöhe kann von einzelnen Wellen auch DEUTLICH überschritten werden. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Signifi...ellenh%C3%B6he
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#17
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danke, jetzt kapier ich das auch...
Ich nehm mal an, für uns praktische Seefahrer spielt die signifikante Wellenhöhe wohl keine Rolle. Es nützt ja wohl nichts, wenn ich weiss, dass 95% der Wellen nicht höher als x sind, und x schaft mein Boot, aber 5% sind doppelt so hoch, und das schafft mein Boot nicht mehr... Die 95% sind ja schnell vorbei Ich nehme mal an, CE bezieht sich auf maximale Wellenhöhen, wenn auch die Designer bei den Booten wohl noch Spielraum einbauen, die meisten CE-"C"-Boote werden wohl auch eine 2.5m hohe Welle überleben, so sie dann nicht brechend und quer kommt... |
#18
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95% der Boote schaffen auch das - wenn unfähige Skipper die Dinger nicht zum sinken zwingen würden.
Hat aber nix mit dem Thread zu tun..
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Grüße HansH ......full throttle ahead! |
#19
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Die aktuell gültige Richtlinie (2003/44/EG) verweist leider auf diese unglücklichen Bezeichnungen, diese ist aber ohnehin nur mehr bis zum 17.01.2016 gültig, aber 18.01.2016 tritt 2013/53/EU inkraft.
Dann lauten gibt es zwar nach wie vor A, B, C und D, aber es werden nur noch die max. Windstärken und signifikanten Wellenhöhen als Referenz herangezogen. Richtlinie aktuell: http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...3L0044&from=DE Richtlinie neu: http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...3L0053&from=DE
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#20
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Super, Leute!
Dann haben wir es mal wieder geschafft in weniger als 24 Stunden so ne Fragestellung/Problem zu lösen. Und das Ganze ohne Stänkerei! Ich danke vorallem ghaffy/Andreas für seine fundierten und aufklärenden Antworten. Fazit: Nicht die Entfernung zum Land zählt, sondern die Bedingungen (6 bft Wind, 2 m Welle) grenzen "Küstennahe Gewässer" im Sinne der CE-Verordnungen ein.
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau)
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#21
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Zitat:
Im übrigen: Deutsche Verordnungen (hier Sportseeschifferscheinverordnung) kann man in Bezug auf die Definition einer EU Richtlinie sicher nicht so ohne weiteres heranziehen.
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Liebe Grüße Mattze |
#22
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Nein die CE bezieht sich auf die signifikante Wellenhöhe, d.h. es wird der Mittelwert der 33.3% der höchsten Wellen angegeben. Es können als durchaus einzelne erheblich höhere Wellen auftreten.
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Liebe Grüße Mattze
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#23
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Wobei ich mich frage: Wurde nur die Formulierung geändert, oder hat sich an den dahinterstehenden technischen Gegebenheiten auch was verändert? Also ich meine: Wenn mein Boot aus dem Jahre 1999 damals eine B-Einstufung erhalten hat, würde es diese heute auch noch bekommen? Mal abgesehen davon, dass ich weder bei Windstärke 8 fahren möchte, noch mich einer signifikanten Wellenhöhe von vier Metern aussetzen will, mir reichen schon die Gleiter auf der Havel...
Matthias |
#24
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Soweit das ersichtlich ist hat sich bei den techn. Voraussetzungen nichts gravierendes verändert, aber nachdem ich die aktuelle und die zukünftige Richtlinie verlinkt habe kannst du es -im Fall von sehr viel Freizeit- nachlesen.
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#25
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Moin, bei meiner Internetrecherche bin ich auf diesen alten Thread gestossen.
Eine kurze Ergänzung meinerseits. Wenn man ein Boot der Entwurfskategorie C (wie oben genannt mit 6 Bft und 2m Wellenhöhe) vermietet, erteilt das Wasser- Schifffahrtsamt ein Bootszeugnis mit einem Fahrgebiet von max 3 Seemeilen Entfernung zur Basislinie. Benötigt man als Charterer oder Vercharterer eine größere Entfernung von der Küste, dann muss das Boot (egal ob Segel oder Motorboot) die Entwurfskategorie B haben. Ich vermute mal, dass es sich um eine sehr konservative Herangehensweise der Ämter handelt, da es bei der Erteilung von Boots- bzw. Sicherheitszeugnissen immer um die Sicherheit geht. (eventuell auch um Verantwortlichkeiten?)
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Gruß Thomas |
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