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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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E-Motor anhängen?
Hallo,
laut der Suchfunktion scheint das Thema noch nicht diskutiert worden zu sein....um auf dem ein,oder anderen bayrischem See zu schippern,überlege ich mir den Kauf eines Elektro-Motors.....also,was müßte es sein,um eine Bayliner 742 anzutreiben?Das Boot wiegt ja ca. 2000kg....hat sich da schon jemand Gedanken gemacht? Mir kommen da n Haufen Gedanken,wie Lenkung,Stromversorgung und Fahrdauer....wäre sowas also überhaupt praktikabel? Wenn ja,was und wieviel müßte ich ausgeben? Danke und Gruß, olaf. |
#2
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Hallo Olaf,
schau mal hier: http://www.torqeedo.com/produkte/cru...rboote-bis-4-t Und hier mal eine Übersicht was die Preise so sind. http://www.marine-sales.de/1-Au%C3%9...Fenbord-motor/
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Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas Geändert von tlaki (08.11.2014 um 08:29 Uhr) |
#3
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Oh ja....ist nicht ganz das,was ich mir gedacht habe,da ich keinen Spiegel habe,aber da schau ich mal vorbei!Die können mir bestimmt helfen....Danke!
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#4
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An welchen See denkst Du? Liegeplätze sind auf allen rar. Oftmals kommt bei den Seebaronen nur ein Boot in den Hafen und an einen Stromanschluss, das sie selbst vermakelt haben.
Nicht dass Du viel Geld für einen Torq€€do ausgibst, und dann nicht auf's Wasser kommst.
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Beste Grüße John |
#5
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Ich brauche keinen Liegeplatz.Ich möchte nur öfter einfach mal auf's Wasser!Nur für'n paar Stunden n bißchen Erholung abgreifen....
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#6
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Zitat:
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#7
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Jau gibts, ist aber nicht so trivial, (Batt) das in ein bestehendes Boot zu integrieren, macht eigentlich nur beim Neubau Sinn.Wenn du das werftmässig in ein (Gleit)boot einbauen läßt, dürfte der finanzielle Schritt zum Neubau nicht mehr ganz so groß sein.
"Sinnvoll" und wirtschaftlich machbar ist wohl nen Außenborder, mit nem großen Torqeedo kommt die 742 so übern Daumen auch ins gleiten und Brackets zu montieren ist ja nu auch kein Hexenwerk. ( Gut kostet auch teuer,ist aber machbar) Wobei ich die bay Seen eigentlich nicht kenne ( man fuhr mal dran vorbei, beim WW fahren mündet irgent ne Ache in irgen nem See,...) Darf man da eigentlich gleiten? (Hab das irgentwie unter ruhig und beschaulich abgespeichert) Und kommt man auf den Schlippen überhaupt mit son Kzracher klar? Hans |
#8
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Zitat:
Nach meinem Wissen braucht man für jeden der Seen einen eigenen Nutzungsvertrag. Ob ein Boot, das einen Verbrenner hat, der nur nicht benutzt wird, überhaupt erlaubt ist, weiß ich nicht. Die Regeln sind sehr restriktiv. Wenn Du diese Fragen bereits geklärt hast, wäre das Ergebnis interessant.
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Beste Grüße John |
#9
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Zitat:
Die hier haben sowohl Außen- als auch Innenborder im Angebot: http://www.aquawatt.at/DE/elektro_au...ren_14_DE.html |
#10
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Also,ich bin beeindruckt über die Informationsfülle hier...vielen Dank!!Ich laß' euch wissen,wie die Sache ausgeht!!
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#11
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Ideal für diesen Zweck ist folgender E-Motor von MinnKota (für AB, und laut homepage des
Herstellers auch für Z-Antrieb), wird auf der Kaviplatte montiert und kann so mit der Hauptsteuerung gelenkt werden. http://www.bootsmotoren4you.de/EM-Modell http://www.minnkotamotors.com/Trolli.../Engine-Mount/
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gregor Geändert von Dicke Lippe (10.11.2014 um 20:56 Uhr) Grund: Satzbau |
#12
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In unsere Linkliste finden sich auch noch etliche Hersteller.
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=28946 |
#13
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Mann,seid ihr guuuut!!!!!!das minnkota Teil is ja der Hammer!!Wenn das klappt,wär das echt ne Sache......melde mich!!
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#14
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Schau doch mal hier rein.
http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...Boots_TUEV.pdf Schifffahrtsbekanntmachung - Schifffahrtsbekanntmachung_2005_endg_ltig[1].pdf Oder rufe mal beim Landratsamt an, ob man dir die aktuelle Bootsverordnung zuschiken kann.
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Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas |
#15
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Zitat:
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (11.11.2014 um 12:28 Uhr) Grund: Quelle hinzugefügt.
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#16
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Sie oberbayr. Seen sind regelungstechnisch etwas speziell.
Man braucht zum einen eine öffentlich-rechtliche Genehmigung. Die erteilt das für den See zuständige Landratsamt (Starnberg oder Landsberg). Zum anderen braucht man einen privatrechtlichen Gestattungsvertrag des jeweilige Seeeigentümers. Darin wird u. a. auch die Höhe eines Nutzungsentgelts festgelegt, die sich an der Art und Leistung des Motors orientiert. Eigentümer der Seen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die bayer. Schlösser- und Seenverwaltung. Diese Zweiteiligkeit ist historisch bedingt, da die Seen Privatvermögen der bayr. Könige waren, das 1918 mit Ausrufung der Republik nicht einfach eingezogen, sondern als ziviler Rechtsanspruch behandelt wurde. Dieses Privatvermögen wurde an den Freistaat Bayern übertragen, der dadurch Eigentümer u.a. der Seen wurde. Erster Ansprechpartner ist das Landratsamt, da dieses auch den Abschluss des privatrechtlichen Gestattungsvertrags organisiert.
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Beste Grüße John
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