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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 23.06.2006, 22:52
Benutzerbild von jessig1
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Standard Personenliste und Eigentumsnachweis

Hallo,
ich habe mich schon durch die bereits geschriebenen Themen durch gearbeitet, konnte aber nicht alles was ich wissen will finden und hoffe, daß ihr mir (bzw meinem Kumpel, für den ich diese Fragen stelle)
helfen könnt:
Mein Kumpel fährt im Sommer mit seiner Familie (4 Personen) und seinem Boot nach Kroatien.
Nach seinem Urlaub soll das Boot dort bleiben und zwei Wochenspäter von einer anderen Familie benutzt werden und von denen dann auch wieder mit zurück nach Deutschland gebracht werden.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Vignette aus? Ist diese Boot gebunden und somit nur einmal erforderlich?
Muß jerde Familie eine Personenliste ausfüllen oder reicht es wenn die erste Familie die Personen beider Familien in die Liste einträgt?
Welche Dokumente braucht die zweite Familie um die rechtmäßige Benutzung des Bootes nachweisen zu können?

Ach ja es handelt sich um ein offenes Sportboot ohne Kajüte.

Danke für eure Antworten

Gruß Jürgen
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  #2  
Alt 24.06.2006, 00:01
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Also die Vignette gibts pro Boot. Dann würde ich in jedem Fall mal alle Perosnen gleich in die Personenliste eintragen. Interessant wird der Eigentums/Berechtigungsnachweis für die 2. Familie. Hier könnte eine vom Notar beglaubigte Erlaubis des Besitzers helfen (am besten wohl auch gleich in der Landessprache *g*). Oder hat wer andere/bessere Vorschläge?
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  #3  
Alt 24.06.2006, 09:00
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Meines Wissens müssen beide Skipper als Eignergemeinschaft eingetragen sein.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #4  
Alt 24.06.2006, 17:28
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Zitat:
Zitat von alaska
Meines Wissens müssen beide Skipper als Eignergemeinschaft eingetragen sein.
Würde das dann im Umkehrschluß bedeuten, dass ich mein Boot garniemanden überlassen kann wenn ich nicht dabei bin? Wenn meine Tochter heuer den Küstenschein macht dachten wir für nächstes jahr auch daran das zb wir runterfahren, 3 Wochen später Tochter und Freund nachkommen wenn wir dann heimfahren. Ginge das dann garnicht?
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  #5  
Alt 24.06.2006, 17:59
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Meines Wissens geht das nur wenn die Eigner im Bootsschein eingetragen
sind.
Hintergrund ist ja, daß die "Schwarzcharter" eingedämmt wird.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #6  
Alt 24.06.2006, 22:14
Alain Alain ist offline
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Zitat:
Zitat von Merlin Magic
Wenn meine Tochter heuer den Küstenschein macht dachten wir für nächstes jahr auch daran das zb wir runterfahren, 3 Wochen später Tochter und Freund nachkommen wenn wir dann heimfahren. Ginge das dann garnicht?
Ich glaube das sollte kein Problem sein, schließlich wird deine Tochter ja den selben Nachnamen haben wie du.
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  #7  
Alt 24.06.2006, 23:41
herbert herbert ist offline
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Standard Boot

Bin nicht sicher, aber ich denke das jeder der auf der Personenliste steht auch fahren darf.
Selbstverständlich muß er ein Patent haben und eine Vollmacht vom Eigner.

Um ganz sicher zu sein würde ich Andre´ http://www.cayo-forum.de/ fragen, der ist ein echter Insider
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #8  
Alt 25.06.2006, 10:23
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AL AL ist offline
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Also,
wenn Du deinen Freund dein Boot schon überläßt, dann trage in einfach als Miteigner mit ein, aber Vorsicht, der Eintrag gilt auch als Besitznachweis !!!!
Habe letzes Jahr 2 Freunde als Miteigner eigetragen und gab keine Probleme.
Gruß
Alex
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