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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootsführer ohne Führerschein
Hallo Zusammen,
ich habe mal gelernt das der jenige der den Führerschein hat, nur an Board sein muss wenn jemand anders ohne FS fährt. Dieser muss natürlich in körperlicher und seelischer Verfassung sein. Nun die Frage , gilt das immer noch und gilt das auch in Holland ? Mir hat letztes Jähr jemand erzählt das das wohl in NL nicht mehr erlaubt ist. Stimmt das ? Danke für eure Antworten Gruß Thorsten |
#2
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Ich kann leider nur für Deutschland sprechen: Ja, das gilt noch. Mindestalter soweit mir bekannt 16 Jahre und wie von dir genannt eben tauglich. Nennt sich dann Rudergänger.
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Liebe Grüße, Sebastian www.sportbootclub-neckarhessen.de.vu Nächste Slipanlage: Hirschhorn
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#3
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In Holland gilt eine andere FS Pflicht. Boote bis 20 Kmh Vmax kannst Du ohne fahren auch mit 120 PS oder mehr. Finde ich besser als die deutsche 15 PS Regelung. 15 PS am Schlauchi erreichen durchaus 40 Kmh. Interessant wird die Veränderung der Unfall Statistik in den 3 Jahren Validierungszeit.
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#4
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Ja das weiß ich. Das war auch nicht die Frage . Die Frage war ob jemand ohne FS am Steuer sitzen darf wenn Skipper mit FS dabei ist. Über 20kmh
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#5
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Bisher durfte der Schiffsführer einen Rudergänger bestimmen, wenn er alt genug war und beide physisch und psychisch dazu in der Lage waren. Besoffener Skipper darf keinen Sehbehinderte zum Rudergänger bestimmen. In Griechenland muss ein zweiter mit Schein an Bord sein, zumindest beim chartern.
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#6
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In NL ?
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#7
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Zitat:
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#8
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Ne du, ich hab alle meine Scheine: See, Binnen, UBI, SRC
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Grüße Michael
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#9
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In NL:
Der Skipper muss sich während der Fahrt immer an Bord befinden. Das Ruder darf nur duch eine geeignete Person (bekwaam persoon) bedient werden. Mindestalter bei schnellen Motorbooten ist hierfür 18 Jahre. Lediglich der Rudergänger auf schnellen Schiffen (>20m & >40km/h) braucht einen vaarbevoegdheidsbewijs und das Radarpatent. (BPR Artikel 1.02, 1.03 und 1.09)
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#10
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Bedeutet bei schnellen Booten unter 20m nur Mindestalter 18 ?
Körperlich und geistig lassen wir jetzt mal weg. Das hab ich in der Frage ja schon selber geschrieben.
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#12
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Okay danke
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#13
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Nur mal zur Sicherheit, damit keine Missverständnisse auftauchen: Das gilt in den Niederlanden nur für Niederländer.
Matthias |
#14
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Im Ernst ? Also ein deutscher darf das nicht ? Also in NL darf nur der Fähren der einen Lappen hat ?
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#15
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Wieso denn das?
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#16
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Ach so, das war jetzt missverständlich: Mein Satz bezog sich nicht auf den Rudergänger, sondern auf den Schiffsführer.
Matthias |
#17
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Hä?
Sorry aber kapier ich grad nicht was du damit sagen möchtest. |
#18
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Ein volljähriger Niederländer darf in den Niederlanden und auch in Deutschland ein niederländisches Boot, welches langsamer als 20 km/h ist, ohne Schein führen. Ein Deutscher darf das mit einem deutschen Boot in den Niederlanden nicht, er benötigt den deutschen Führerschein. Es gilt also schlichtweg das Heimatlandprinzip.
Matthias |
#19
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Okay. Aber das war ja auch nicht meine Frage .
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#20
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Heimatland Prinzip des Bootes? Ich durfte ohne SBF in NL jahrelang Boote unter 20 kmh mit mehr als 5 PS ( war damals die deutsche Höchstgrenze ohne Schein) chartern und fahren. Wurde einmal in der Zeit von der Waschpo kontrolliert. Keine Probleme.
Wenn dem so sei, (neuerdings) gehen die Vercharterer dort reihenweise pleite. Confused. |
#21
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Zitat:
Mein alter Verbandsführerschein ließ sich nicht mehr tauschen, deshalb bin ich auf 15 PS umgestiegen. Auf meine konkrete Frage, ob ich damit über die Oder nach Rügen kann, obwohl Polen eine 10 PS-Regelung hat, kam leider ein ganz konkretes Nein.
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Gruß Wilfried |
#22
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War ich wohl Schwarzfahrer.....?
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#23
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Zitat:
Das kommt drauf an. In Nl zu unterscheiden: Boote für die kein Fahrbeweis nötig ist, Boote für die ein (klein)Vaarbeweis nötig ist schnelle Motorboote bei den Booten für die kein Fahrbeweis nötig ist, mindestalter 12 jahre wenn Bootsführer. Dein Kind, welches das Rad hält während du daneben sitzt ist kein Bootsführer, kochst du nen Kaffee ist das Kind vieleicht der Bootsführer, bist du auf Toilette oder am pennen, zählt das Kind def. als Bootsführer.-muss entsprechend min zwöf (sowie körperlich und geistig geeignet) sein. Boote für die ein klein vaarbewijs nötig ist ( 15-20/25 m nach Verwendung) gilt als Rudergänger ein höheres Mindestalter bzw und oder der vorhandene Klein Vaarbewijs (bzw entsprechender ausländischer Führerschein deutsch SBF binnen ) Bei schnellen Motorbooten ( mögliche Höchstgeschwindigkeit über 20 km/H) egal ob Gummipelle, Speedboot, Scooter... mindestalter Bootsführer 18 Jahre und Vaarbewijs, hier wird ein minderjähriger Steuermann nur toleriert, wenn der mit Schein direkt daneben sitzt und für den Minderjährigen ein fester sitz mit altersentsprechenden Sicherungssystemen vorhanden ist. Das ist allerdings bei ca 99% aller schnellen Motorboote technisch nicht möglich. Und ohne hier die Scheindebatte beleben zu wollen: du darfst natürlich als Deutscher in den Niederlanden die dort führerscheinfreien Boote ohne SBF fahren. Hans |
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