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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.02.2015, 21:29
Elbi Elbi ist offline
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Standard Bootsführer ohne Führerschein

Hallo Zusammen,

ich habe mal gelernt das der jenige der den Führerschein hat, nur an Board sein muss wenn jemand anders ohne FS fährt. Dieser muss natürlich in körperlicher und seelischer Verfassung sein.

Nun die Frage , gilt das immer noch und gilt das auch in Holland ?
Mir hat letztes Jähr jemand erzählt das das wohl in NL nicht mehr erlaubt ist. Stimmt das ?

Danke für eure Antworten


Gruß Thorsten
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  #2  
Alt 06.02.2015, 21:34
Benutzerbild von crick
crick crick ist offline
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Standard

Ich kann leider nur für Deutschland sprechen: Ja, das gilt noch. Mindestalter soweit mir bekannt 16 Jahre und wie von dir genannt eben tauglich. Nennt sich dann Rudergänger.
__________________
Liebe Grüße,
Sebastian

www.sportbootclub-neckarhessen.de.vu
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  #3  
Alt 06.02.2015, 21:38
siljan siljan ist offline
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Standard

In Holland gilt eine andere FS Pflicht. Boote bis 20 Kmh Vmax kannst Du ohne fahren auch mit 120 PS oder mehr. Finde ich besser als die deutsche 15 PS Regelung. 15 PS am Schlauchi erreichen durchaus 40 Kmh. Interessant wird die Veränderung der Unfall Statistik in den 3 Jahren Validierungszeit.
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  #4  
Alt 06.02.2015, 21:46
Elbi Elbi ist offline
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Ja das weiß ich. Das war auch nicht die Frage . Die Frage war ob jemand ohne FS am Steuer sitzen darf wenn Skipper mit FS dabei ist. Über 20kmh
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  #5  
Alt 06.02.2015, 21:54
siljan siljan ist offline
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Bisher durfte der Schiffsführer einen Rudergänger bestimmen, wenn er alt genug war und beide physisch und psychisch dazu in der Lage waren. Besoffener Skipper darf keinen Sehbehinderte zum Rudergänger bestimmen. In Griechenland muss ein zweiter mit Schein an Bord sein, zumindest beim chartern.
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  #6  
Alt 06.02.2015, 21:57
Elbi Elbi ist offline
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In NL ?
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  #7  
Alt 06.02.2015, 22:01
Benutzerbild von cularis
cularis cularis ist offline
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Zitat:
Zitat von siljan Beitrag anzeigen
Bisher durfte der Schiffsführer einen Rudergänger bestimmen, wenn er alt genug war und beide physisch und psychisch dazu in der Lage waren. Besoffener Skipper darf keinen Sehbehinderte zum Rudergänger bestimmen. In Griechenland muss ein zweiter mit Schein an Bord sein, zumindest beim chartern.
Genau, das beide ist wichtig.
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #8  
Alt 07.02.2015, 10:11
Benutzerbild von rudergänger
rudergänger rudergänger ist offline
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Zitat:
Zitat von crick Beitrag anzeigen
Nennt sich dann Rudergänger.
Ne du, ich hab alle meine Scheine: See, Binnen, UBI, SRC
__________________
Grüße Michael
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  #9  
Alt 07.02.2015, 12:03
Quax Quax ist offline
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In NL:

Der Skipper muss sich während der Fahrt immer an Bord befinden. Das Ruder darf nur duch eine geeignete Person (bekwaam persoon) bedient werden. Mindestalter bei schnellen Motorbooten ist hierfür 18 Jahre. Lediglich der Rudergänger auf schnellen Schiffen (>20m & >40km/h) braucht einen vaarbevoegdheidsbewijs und das Radarpatent.
(BPR Artikel 1.02, 1.03 und 1.09)
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  #10  
Alt 07.02.2015, 13:59
Elbi Elbi ist offline
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Bedeutet bei schnellen Booten unter 20m nur Mindestalter 18 ?

Körperlich und geistig lassen wir jetzt mal weg. Das hab ich in der Frage ja schon selber geschrieben.
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  #11  
Alt 07.02.2015, 14:22
Quax Quax ist offline
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Ja, zumindest kann ich nichts anderes aus dem BPR herauslesen.
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  #12  
Alt 07.02.2015, 20:35
Elbi Elbi ist offline
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Okay danke
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  #13  
Alt 07.02.2015, 21:10
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Nur mal zur Sicherheit, damit keine Missverständnisse auftauchen: Das gilt in den Niederlanden nur für Niederländer.

Matthias
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  #14  
Alt 07.02.2015, 21:16
Elbi Elbi ist offline
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Im Ernst ? Also ein deutscher darf das nicht ? Also in NL darf nur der Fähren der einen Lappen hat ?
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  #15  
Alt 07.02.2015, 21:43
Quax Quax ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Nur mal zur Sicherheit, damit keine Missverständnisse auftauchen: Das gilt in den Niederlanden nur für Niederländer.

Matthias
Wieso denn das?
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  #16  
Alt 07.02.2015, 21:48
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Ach so, das war jetzt missverständlich: Mein Satz bezog sich nicht auf den Rudergänger, sondern auf den Schiffsführer.

Matthias
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  #17  
Alt 07.02.2015, 21:51
Elbi Elbi ist offline
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Hä?

Sorry aber kapier ich grad nicht was du damit sagen möchtest.
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  #18  
Alt 07.02.2015, 22:02
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Ein volljähriger Niederländer darf in den Niederlanden und auch in Deutschland ein niederländisches Boot, welches langsamer als 20 km/h ist, ohne Schein führen. Ein Deutscher darf das mit einem deutschen Boot in den Niederlanden nicht, er benötigt den deutschen Führerschein. Es gilt also schlichtweg das Heimatlandprinzip.

Matthias
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  #19  
Alt 07.02.2015, 22:06
Elbi Elbi ist offline
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Okay. Aber das war ja auch nicht meine Frage .
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  #20  
Alt 08.02.2015, 05:19
siljan siljan ist offline
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Heimatland Prinzip des Bootes? Ich durfte ohne SBF in NL jahrelang Boote unter 20 kmh mit mehr als 5 PS ( war damals die deutsche Höchstgrenze ohne Schein) chartern und fahren. Wurde einmal in der Zeit von der Waschpo kontrolliert. Keine Probleme.
Wenn dem so sei, (neuerdings) gehen die Vercharterer dort reihenweise pleite. Confused.
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  #21  
Alt 08.02.2015, 09:18
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von siljan Beitrag anzeigen
Heimatland Prinzip des Bootes? Ich durfte ohne SBF in NL jahrelang Boote unter 20 kmh mit mehr als 5 PS ( war damals die deutsche Höchstgrenze ohne Schein) chartern und fahren. Wurde einmal in der Zeit von der Waschpo kontrolliert. Keine Probleme.
Wenn dem so sei, (neuerdings) gehen die Vercharterer dort reihenweise pleite. Confused.
Ne ne Joe, mit dem Heimatland Prinzip hat er schon Recht, wie ich gerade vom Verband erfahren habe.

Mein alter Verbandsführerschein ließ sich nicht mehr tauschen, deshalb bin ich auf 15 PS umgestiegen. Auf meine konkrete Frage, ob ich damit über die Oder nach Rügen kann, obwohl Polen eine 10 PS-Regelung hat, kam leider ein ganz konkretes Nein.
__________________
Gruß Wilfried
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  #22  
Alt 08.02.2015, 11:15
siljan siljan ist offline
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War ich wohl Schwarzfahrer.....?
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  #23  
Alt 08.02.2015, 15:24
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
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Zitat:
Zitat von Elbi Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

ich habe mal gelernt das der jenige der den Führerschein hat, nur an Board sein muss wenn jemand anders ohne FS fährt. Dieser muss natürlich in körperlicher und seelischer Verfassung sein.

Nun die Frage , gilt das immer noch und gilt das auch in Holland ?
Mir hat letztes Jähr jemand erzählt das das wohl in NL nicht mehr erlaubt ist. Stimmt das ?

Danke für eure Antworten


Gruß Thorsten
Moin
Das kommt drauf an.
In Nl zu unterscheiden:
Boote für die kein Fahrbeweis nötig ist,
Boote für die ein (klein)Vaarbeweis nötig ist
schnelle Motorboote
bei den Booten für die kein Fahrbeweis nötig ist, mindestalter 12 jahre wenn Bootsführer. Dein Kind, welches das Rad hält während du daneben sitzt ist kein Bootsführer, kochst du nen Kaffee ist das Kind vieleicht der Bootsführer, bist du auf Toilette oder am pennen, zählt das Kind def. als Bootsführer.-muss entsprechend min zwöf (sowie körperlich und geistig geeignet) sein.
Boote für die ein klein vaarbewijs nötig ist ( 15-20/25 m nach Verwendung) gilt als Rudergänger ein höheres Mindestalter bzw und oder der vorhandene Klein Vaarbewijs (bzw entsprechender ausländischer Führerschein deutsch SBF binnen )
Bei schnellen Motorbooten ( mögliche Höchstgeschwindigkeit über 20 km/H) egal ob Gummipelle, Speedboot, Scooter... mindestalter Bootsführer 18 Jahre und Vaarbewijs, hier wird ein minderjähriger Steuermann nur toleriert, wenn der mit Schein direkt daneben sitzt und für den Minderjährigen ein fester sitz mit altersentsprechenden Sicherungssystemen vorhanden ist. Das ist allerdings bei ca 99% aller schnellen Motorboote technisch nicht möglich.
Und ohne hier die Scheindebatte beleben zu wollen: du darfst natürlich als Deutscher in den Niederlanden die dort führerscheinfreien Boote ohne SBF fahren.
Hans
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