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  #1  
Alt 21.03.2015, 19:53
Antina Antina ist offline
Cadet
 
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Boot: Sea Ray
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Standard Wattenmeer & die Geschwindigkeit ???!!!!

Hallo Bootsfreunde,

wenn man im Wattenmeer unterwegs ist, gibt es verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten.

Habt Ihr eine Ahnung was man an Strafe zahlen muss, sollte man diese überschreiten?

Nein ich will nicht permanent durchs Wattenmeer heizen, aber der Motor muss ja auch mal durch gepustet werden

Vielen Dank
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  #2  
Alt 21.03.2015, 20:04
Benutzerbild von PMHM
PMHM PMHM ist offline
Captain
 
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Beiträge: 698
Boot: Sealine 285
337 Danke in 215 Beiträgen
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Dann tue es da, wo man es darf. Holger
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  #3  
Alt 21.03.2015, 20:19
Benutzerbild von huberthubert
huberthubert huberthubert ist offline
Ensign
 
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Boot: Elbkreutzer
64 Danke in 30 Beiträgen
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ja das kann sehr Teuer werden von 100,Euro bis 1000,00Euro und sogar den Führerschein kosten.
Das Wattenmeer ist ein Naturschutzgebiet und nur das befahren des Fahrwassers erlaubt. Die Wasserschutz Blitzt mit einem Lesermesser.
Bei grober Fahrlässigkeit ist auch der PKW Führerschein putsch.
__________________
lieben Gruß Elbkreutzer
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  #4  
Alt 21.03.2015, 20:51
plutos plutos ist offline
Captain
 
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Boot: Azimut IPS 43 s
627 Danke in 262 Beiträgen
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Die Frage ist, welchen Teil des Wattenmeeres möchtest du befahren?

Wenn du den niederländischen Teil des Wattenmeeres meinst, so gibt es die sogenannte Wattenautobahnen ( die Passagen, die auch von den Fähren befahren werden- Texelstrom, den blaue Slenk von Harlingen nach Terschelling, etc). Diese können ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gefahren werden, den anderen Teil des Wattenmeeres ( u.a. die Wattenhochs) darf man mit max. 20 km/h befahren.
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  #5  
Alt 21.03.2015, 20:59
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
Moderator
 
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Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 3.479
Boot: Sunseeker San Remo
37.949 Danke in 7.730 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von huberthubert Beitrag anzeigen
...Die Wasserschutz Blitzt mit einem Lesermesser...
Oha, das ist aber gefährlich


Hoffentlich werden die nach den 1000 Euronen und der Abnahme sämtlicher Führerscheine nicht auch noch erschossen...


Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!

Geändert von lachshunter (21.03.2015 um 21:05 Uhr)
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  #6  
Alt 21.03.2015, 23:47
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
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Moin
Plutos hat recht, es fehlen allerdings nen paar Strecken.
Hier alle Schnellfahrstrecken:
a) de betonde vaargeulen van:
  • zee naar de havens van Den Helder , Oudeschild en Den oever via respectievelijk het Marsdiep, de Texelstroom en het Visjagersgaatje;
  • Den Helder naar de havens van Kornwerderzand en Harlingen via de Texelstroom, Doove Balg en Boontjes;
  • zee naar de havens van Harlingen via Vliestroom en de Baluwe Slenk;
    zee naar de haven van Lauwersoog via de Zoutkamperlaag;
  • zee naar de scheidingston WA22-MG1 (Westgat Ameland), (toegevoegd per 15 februari 2005)
b) de veerbootroutes van en naar de Waddeneilanden.
Naast de aangewezen scheepvaartroutes zijn er nog snelvaarzones aangewezen, waar niet alleen snelvaren, maar ook waterskiën is toegestaan: bij Den Helder en Oudeschild. De snelvaarzone nabij Oudeschild ligt direct onder de dijk ten noorden van de tonnen T12 en T14, en ten zuiden van de havenmond bij Oudeschuild in de Texelstroom.
Und was huberhubert schreibt hat schon nen recht großen "wahren Kern"
Die boetjes für Geschwindigkeitsübertretungen reichen von du du- bis hin zu meheren hundert Euro. (Schutzzone 1 in der verbotenen Zeit bei ebbe). Bei groben Vorsatz zb- dem mehrfachen schnellen Umkreisens einer Sandbank mit Seehunden ,- kann dein Boot sogar an die Kette gelegt werden.

Hans
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  #7  
Alt 22.03.2015, 10:32
Benutzerbild von Benaco
Benaco Benaco ist offline
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.........und auch wenn kein Polizeiboot weit und breit zu sehen ist, Big Brother in Form des Küstenradars is watching you.

Ist uns mal widerfahren bei einem Schlauchitörn von Norddeich nach Vlieland.
Als wir eine kleine Pause in Lauwersoog machen wollten, kamen plötzlich zwei Polizeiwagen angeflitzt. Über Lautsprecher wurden wir zum Behördensteg zitiert.
Tatvorwurf war weit überhöhte Geschwindigkeit im Watt .Beweis war das Küstenradar, die Jungs konnten uns die genaue Uhrzeit unserer Einreise in niederländische Hoheitsgewässer sowie die Ankunft in Lauwersoog nennen, und damit war unsere Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 30 Knoten geklärt.
__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

45° 33.9806' N
10° 33.0363' E
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  #8  
Alt 22.03.2015, 14:53
Benutzerbild von Jeveraner
Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von huberthubert Beitrag anzeigen
Das Wattenmeer ist ein Naturschutzgebiet und nur das befahren des Fahrwassers erlaubt.
Sorry, aber das dt. Wattenmeer betreffend ist deine Aussage falsch!

Sofern das Watt mit Wasser bedeckt ist, gilt das gesamte dt. Wattenmeer als Bundeswasserstrasse. Siehe Faltblatt "Wassersport im Nationlpark".
Das Befahren des Watts mit Wasserfahrzeugen regelt das Bundesverkehrsministerium. Hierzu gibt es die NPNordSBefV.

Das Befahren des dt. Wattenmeers außerhalb des festgelegten Fahrwassers ist - mit Einschränkungen - erlaubt.

In der Ruhezone (Zone I)
• außerhalb der bezeichneten Fahrwasser: Höchstgeschwindigkeit 8 kn (Knoten)
• innerhalb der Fahrwasser: maximal 12 kn
• Motorboote mit Wasserskiern oder sogenannte Wassermotorräder ( Jetbikes, Jetskooter) dürfen die Ruhezone nicht befahren!

In der Zwischenzone (Zone II):
• außerhalb der Fahrwasser: maximal 12 kn
• innerhalb der Fahrwasser: maximal 16 kn

In den Zwischenzone II darf man sich trockenfallen lassen und, ebenfalls mit Einschränkungen, das Watt zu Fuß betreten.

Zeitliche Beschränkungen:
Die Ruhezone des Nationalparks darf außerhalb der gekennzeichneten und in den Seekarten eingezeichneten Fahrwassern nur während des Hochwassers (d. h. von drei Stunden vor bis drei Stunden nach dem mittleren Tidehochwasser) befahren werden. In den Ruhezonen ist das Trockenfallen verboten!

Örtliche Beschränkungen:
In der Ruhezone sind besondere Schutzgebiete festgelegt, die in den amtlichen Seekarten eingezeichnet sind. Für solche Gebiete gilt ein striktes Befahrensverbot.



Gruß, Ralf
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