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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Funkgerät anmelden, welche Daten?!
Hallo,
Ich würde gerne mein Funkgerät bei der Bundesnetzagentur anmelden. Nur leider weiß ich nicht ganz was ich alles beantragen muss und angeben muss. Hier ist mal der Link zum Antrag: http://www.bundesnetzagentur.de/Shar...cationFile&v=5 Die Logischen Sachen wie Adresse etc, sind ja klar, nur was brauche ich ? Habe nur den UBI und will auch nur auf dem Binnenfunk teilnehmen. Funkgerät: Lowrance Link-5 Brauche ich ein Rufzeichen? eine MMSI ? Die ATIS Nummer ist klar, aber auch die andern 2? Was muss ich bei "Art der Funkanlage" ausfüllen? Ebenso bei "Art des Funkverkehrs" ? Öffentlich oder nicht? (Was ist eine Abrechnungskennung) ? Vielen dank!
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Gruß, Sören |
#2
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Öffentlich brauchst Du nur wenn Du über Funk mit dem öffentlichen Telefonnetz kommunizieren willst. Ist Binnen praktisch bedeutungslos für Sportbootler. Also: Nein Übrigens: der Antrag nur für Binnen geht an die BNetzA in Mülheim/ Ruhr, nicht nach Hamburg ... Antrag geht auch (gescannt) per Mail oder per Fax. Geht normal recht fix. VG Markus
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#3
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Hallo, vielen dank!
Habe mich mal schlau gemacht und gelesen, das es möglich ist, ein Kombigerät nur dür UBI zu benutzen. Nur auf der Weser muss ein SRC vorhanden sein, irgendwie weil es da einen Anschluss an das Meer gibt... So Polizei Bremen. Hoffe das stimmt so
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Gruß, Sören
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#4
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Moin,
da die Anmeldung der Funkanlage im Prinzip unabhängig vom Funkschein ist kann ich empfehlen einfach ATIS, Rufzeichen und MMSI zu beantragen - du musst die MMSI im späteren ja nicht verwenden. Vielleicht hast du ja doch später noch Interesse den SRC nachzuholen. Ein Kombigerät darf im Binnenland im ATIS-Modus mit dem UBI betrieben werden, jedoch darfst du mit der Funkanlage nicht ins Seegebiet einfahren. Würdest du ins Seegebiete einfahren hättest du (auch wenn abgeschaltet) einen betriebsfähige Seefunkanlage und eintsprechend keinen SRC-Schein. Theoretisch müsstest du sie ausbauen, praktisch würde man sie eher in einen nicht direkt betriebsfähigen Zustand setzen (Sicherung ziehen, Handgerät nicht anschliessen) und entsprechend bei einer unwahrscheinlichen Kontrolle diskutieren (ganz korrekt ist es aber nicht). Denk daran, dass du Binnen mindestens den regionalen Teil des Handbuches für den Binnenschafffahrtsfunk mitführen musst. Die Weser ist ab der Stephaniebrücke (in Bremen) Seeschifffahrtstrasse, ab da landeinwärts ist es Binnengebiet. Ich würde hier der Polizei Bremen widersprechen, denn für Binnen hast du die Lizenz. Beste Grüße Alex
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#5
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Ich hatte auch nur Binnen beantragt.
Es kam die telefonische Rückfrage aus Hamburg ob ich die MMSI nicht einfach gleich dazunehmen möchte. Wären die selben Kosten und nur einmal Aufwand. Jetzt habe ich beides und auch nur den Binnenschein. Sollte doch mal Salzwasser an den Verdränger kommen gibt es die Nummer. Das ist sicher nicht ganz korrekt aber ich denke ein insgesamt lässliches Vergehen bei einem hohen subjektiven Sicherheitsgewinn. LG
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Marcus "Freu(n)de durch Wasser"
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#6
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Das mit dem SRC und der Stephaniebrücke stimmt, nur andersrum nicht ganz Zone IV des Binnenfunks geht bis Brake und natürlich Hunte. Und unlängst hat mir ein Kunde seinen ollen UBI unter die Nase gehalten und dort stand drinn, dass er in den Zonen I-IV funken darf. Also darf er wohl auf einer Seeschiffahrtsstrasse mit dem UBI funken. Ob das nun wieder nur die Binnenfrequenzen betrifft, ist eine andere Sache.
Auf jeden Fall darf in das Funkgerät eine MMSI einprogramiert sein, wie auch andersrum bein Seegerät die ATIS. Bisher gab es bei Kontrollen von See auf Binnen keinerlei Probleme wenn die Funke aus war, wo kein Schein vorhanden war. Aber die Bremer Wasserschutz ist da auch sehr pragmatisch.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#7
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Hallo, vielen dank für die ganzen Infos.
Da ich mich sehr wahrscheinlich eh nur auf dem Neckar evneutell mal Rhein (Raum Mannheim) aufhalte werde ich ja mit Seegebiet keine Probleme bekommen Das Funkgerät bleibt einfach auf ATIS gestellt und wird auch nicht anderst genutzt, wer will mir da böse kommen oder? Also soll ich einfach mal alle 3 Sachen beantragen? Wenn es nicht mehr kostet, warum nicht. Was kostet die Anmeldung eigentlich? Danke! Edit:// die Lowrance Anlage ist aber keine Ortungsfunkanlage? Funkbaken ?! -> Keine Ahnung. AIS (AIS SART) muss ich auch nichts angeben oder?
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Gruß, Sören |
#9
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Kannst du mir bitte noch schnell helfen, was bzw. ob ich was bei Ortungsfunkanlage Funkbaken angeben muss? Ebenso ob ich was bei AIS angeben muss?
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Gruß, Sören |
#10
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Nichts angeben.
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#11
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Zitat:
Das war so, als das noch die RegTP war, leider bist Du aber nicht mehr auf dem Laufenden. Für ALLES was See- und BINNENfunk anbetrifft ist die Außenstelle Hamburg der BNetzA zuständig. Guckst Du hier, 5. Absatz. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#12
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Zitat:
Die Aussage dass das noch aus RegTP Zeiten stammt ist definitiv falsch. Die RegTP ist 2005 umbenannt worden und es gibt Formulare von 2006 von der BNetzA in der der Verweis auf Mülheim/ Ruhr für reine Binnenfunkanträge drin steht ... (die neueste Version ist von 2014) VG Markus Geändert von NL_Rhein (04.06.2015 um 23:50 Uhr) |
#13
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Zitat:
Matthias |
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