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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Wird es irgendwann mal einen Thread geben, in dem du nicht auf dicke Hose machst und alle anderen arrogant von oben herab behandelst??
**Beleidigung entfernt** Jakob Geändert von TomHH (10.06.2015 um 19:05 Uhr) Grund: Beleidigung entfernt |
#77
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Lest doch bitte alle mal § 1.21 BinSchStrO:
1.Als Sondertransport gilt die Fortbewegung a)eines Fahrzeugs oder Verbandes, das oder der nicht den Anforderungen des § 1.06 Nummer 1 und des § 1.08 Nummer 1 entspricht, b)einer schwimmenden Anlage, eines Wasserflugzeuges oder Flugbootes außerhalb von genehmigten Flugplätzen nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes oder von Außenstart- und Außenlandegeländen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes, eines Bodeneffektfahrzeugs, Luftkissenfahrzeugs, Tragflächenfahrzeugs oder eines Fahrzeugs, das geeignet ist, unter Wasser zu verkehren, soweit es sich nicht um ein Fahrzeug handelt, das nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zulassungspflichtig ist,c)eines Schwimmkörpers, soweit dabei nicht offensichtlich eine Behinderung oder Gefährdung der Schifffahrt oder eine Beschädigung einer Anlage ausgeschlossen ist. 2. Ein Sondertransport darf nur mit Erlaubnis der Behörden, die für die jeweils zu durchfahrenden Strecken zuständig sind, durchgeführt werden. Die Erlaubnis ist mit den zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs erforderlichen Auflagen zu versehen. § 1.06 Nummer 2 bleibt unberührt. Für jeden Sondertransport hat der Eigentümer und der Ausrüster jeweils unter Berücksichtigung des § 1.02 einen Schiffsführer zu bestimmen. Damit erübrigt sich die Diskussion um Kleinfahrzeug oder Fahrzeug. Es ist ein Sondertransport. Dann bleibt nur noch die Frage des Vorrangs. |
#78
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Wenn man mal wüsste, ob der Luftfahrzeugführer hier mitliest....
Entweder hat er sich inzwischen totgelacht, entweder rauft er sich die Haare aus oder er klatscht sich einfach nur an die Stirn... |
#79
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Das steht ja hier:
Zitat:
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#80
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Jo Felix, das sehe ich auch so!
Das ist die LuftVO. Die kenne ich als Bootsführer nicht. Muss ich auch nicht. Die BinSchStrO kenne ich als Inhaber eines SBF-Binnen natürlich. Da habe ich gelernt, daß es keine "Vorfahrt" gibt und es Binnen auch keine Bedeutung hat, ob ich mich im Fahrwasser befinde oder nicht. Aber ich habe gelernt, daß ich als motorisiertes Sportboot (Kleinfahrzeug) allem gegenüber ausweichpflichtig bin. Punkt. Bleibt nur eine klitzekleine Frage: Ist das auf dem Wasser dahinfahrende Flugzeug ein motorisiertes Sportboot, ein Segler, ein Berufsschiff oder was? Und das ist jetzt auch geklärt: es ist ein Sondertransport. Ein Problem was auch noch bleibt: Was ist mit den Tretbootfahrern ohne Führerscheinkenntnisse? An besagter Stelle stehen Warnschilder (QuickNick hat eins gepostet). Das wird wohl reichen, da der Flugzeugführer ja laut LuftVO aufpassen muss. Und was ist mit den Wasserfahrzeugen ohne Funk? Auch die können nicht die Durchsagen des Flugkapitäns auf Kanal 10 mitverfolgen und sind damit nur durch die Schilder gewarnt, wenn sie keine Revierkenntnisse haben. Geändert von Fronmobil (10.06.2015 um 16:42 Uhr) |
#81
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Zunächst zu Aussenlandungen , d. h. auf nicht regulären Flugplätzen,
muss diese Landung angemeldet werden. Desweiteren würde ich die zuständige Waspo anrufen ..um die Fragen zu klären.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#82
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Ich habe einen interessanten Artikel gefunden, in dem es um die Wasserflugzeug-Pilotenausbldung (auf der Mosel) geht. In dem Artikel heißt es u.a.
"Empfohlen wird Wasserfliegern auch, einen Sportbootführerschein für Binnenschifffahrt zu machen. Denn sobald sich das Flugzeug auf dem Wasser bewegt, gilt es als Boot mit allen damit verbundenen Regeln und Pflichten. Die Behörden mancher Bundesländer verlangen deshalb auch von Wasserflugpiloten einen Sportbootführerschein." Demnach kann man sich als Skipper nicht darauf verlassen, dass jeder Wasserflugzeug-Pilot die BinSchStrO kennt. Gruß, Ralf
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#83
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Zitat:
Der von dir zitierte § 1.21 BinSchStrO ("Als Sondertransport gilt die Fortbewegung eines Wasserflugzeuges oder Flugbootes außerhalb von genehmigten Flugplätzen nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes") trifft nicht zu. Flugplätze (auch Wasserflugplätze!) sind genehmigungspflichtig und unterliegen bestimmten Vorgaben (Betriebsbereitschaft, Hindernisfreiheit, Umweltauflagen, Lärmschutz, etc.), ein kompliziertes Thema. Da dieser Flugplatz an der Spree sogar ausgeschildert ist wird er genehmigungspflichtig sein und schon passt die Deklaration als "Sondertransport" nicht. Ein Sondertransport wäre z.B. ein Flugzeug, dass notgedrungen auf einer nicht als Flugplatz ausgewiesenen Wasserfläche landet oder dort bewegt wird.
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#84
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Das ist wirklich unter der Gürtellinie, die Beiträge habe ich mal
gemeldet (da stehe ich auch zu!), denn das muß wirklich nicht sein. Schon gar nicht so ernsthaft im öffentlichen Bereich, schönen Tag noch. Polarisierende Themen sind ja meist unterhaltsam, aber hier gab es schon viele Spitzen... hoffentlich ist hier bald zu!
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gregor Geändert von TomHH (10.06.2015 um 19:07 Uhr) |
#85
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Okay Mario,
dann wird es doch wieder komplizierter! |
#86
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Ein echt kompliziertes Thema, wie oder als was ein Wasserflugzeug einzuordnen ist, und evtl. eine länderrechtl. Grauzone ...
In der Niedersächsischen Hafenordnung heißt es z.B. in §1 Abs. 5 [Begriffbestimmungen]: "5. Schiff: Ein Wasserfahrzeug, einschließlich nicht wasserverdrängender Fahrzeuge, Bodeneffektfahrzeuge und Wasserflugzeuge, das als Beförderungsmittel auf dem Wasser verwendet wird oder verwendet werden kann." In der vergleichbaren Verordnung über die Binnenhäfen im Land Brandenburg gibt es keine solche Begriffsbestimmung und auch in der Berliner Hafenbetriebsordnung gibt keinen Bezug zu Wasserflugzeugen. Gruß, Ralf |
#87
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Zitat:
Notlandungen werden wohl kaum Genehmigungen eingeholt, da ist man froh, wenn eine geeignete Fläche erreichbar ist und man vorher noch eine Positionsmeldung absetzen kann. Es sei denn du meinst geplante Notlandungen...
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gregor |
#88
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Stimmt, da hast du Recht. Vielleicht gilt ja bei Notlandungen die Genehmigung als automatisch erteilt.....
Aber falls es nach der Notlandung wieder weitergehen sollte (es stürzt ja nicht gleich jeder mit Totalschaden ab) wäre der Start genehmigungsbedürftig. So ist es zumindest auch an Land geregelt. |
#89
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Naja,
wir sollten unterscheiden:
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#90
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Moin zusammen,
haltet Euch bitte an die anerzogene Etikette. Beleidigungen o.ä. möchten wir hier im BF nicht haben und brauchen wir auch nicht. Die flachwasserreifen Kommentare habe ich entfernt und möchte solch Argumentation hier auch nicht mehr lesen. Danke schön
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#91
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Zitat:
Zur eigentlichen Vorfahrtsfrage kann ich leider keinen sinnvollen Beitrag leisten.
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Cheers, Ingo
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#92
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Mir fällt zu dem Thema immer de Eingangszene von "Always" ein:
http://www.youtube.com/watch?v=wORu7VFwFtU Wenn das Areal als Landplatz/Flugplatz ausgewiesen ist hat hier juristisch das Luftfahrzeug "Vorfahrt"
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff |
#93
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Sorry, aber kann man so eine Frage nicht auch einfach mal beim WSA Berlin stellen, dann haben wir morgen sicher Klarheit' ohne dass sich hier jemand verbal zerfleischen muss.
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett. "Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes. |
#94
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Zitat:
2) Und wie Fronmobil ja festgestellt hat, simpel wird schon die Fragestellung nicht. Eine "universelle" Frage nur für Deutschland bedingt wohl schon eine mehrseitige Ausführung! Ob man diese Zeit hat beziehungsweise sich diese nimmt und nicht pauschal auf die jeweilige zuständige Verordnung verweist, halte ich für fraglich. Für alle Reviere bedürfte diese Antwort auch einer umfangreichen Recherche. (Rhein / Mosel / See / Sondergebiete HB+HH / Bodensee / regional gültige Ver- ordnungen / uvm....)
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gregor
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