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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wie weit darf man die Ruhr befahren?
>Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis zum Ruhr-Kilometer 41,6 (Zornige Ameise, Essen-Rellinghausen) für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar.
Aber was ist mit dem Teil der Ruhr von Essen aufwärts, also zum Beispiel bei Schwerte? Ich finde im Web und den Verordnungen nichts und der Ruhrverein hat mir nicht weitergeholfen. Darf man da nur als Paddler oder Kanufahrer unterwegs sein, oder ist Motorbetrieb an einem Schlauchboot auch erlaubt? Gruß herbertchen |
#2
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Hallo Herbert ,
oberhalb des Baldeneysees darfst du nicht mit Motorkraft fahren. Ausnahmen nur für Ausflugsdampfer , DLRG etc. Aber auch ohne Motor sollte man mal etwa per Kanu diese tolle Strecke besuchen.
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Immer eine Handbreit Wasser unter`m Prop!
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#3
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Danke schonmal für die Info.
Gilt das auch für Elektroantriebe? >Elektromotorboote mit einer effektiven Nutzleistung von nicht mehr als 2,21kW gelten nicht als Fahrzeuge mit Maschinenantrieb im Sinne dieses Paragrafen. |
#4
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Gilt auch für E-Motor.
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Immer eine Handbreit Wasser unter`m Prop! |
#5
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warum sind die E-Motoren dann explizit ausgeklammert?
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo |
#6
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Heidenei...wo kann man denn das Befahrverbot entnehmen?
In der Ruhrschifffahrtsverordnung finde ich das nicht. Und bei der freien Tonne sehe ich auch keine Schilder. Auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf steht: Kanuten und Ruderern ist das Befahren der Ruhr auf der gesamten Ruhr, auch oberhalb Essen-Rellinghausen, gestattet. Scheint wohl in der Art zu sein: "wenn's nicht da steht, ist es verboten" Gruß herbert |
#7
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Mensch Herbert ,
willst Du vor dem Europäischen Gerichtshof klagen ? Nimm doch die Infos von einem Einheimischen und gut ist. Oberhalb Essen - nix Motor !
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Immer eine Handbreit Wasser unter`m Prop! |
#8
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Das eine ist zu wissen, wie es ist. Dafür habe ich mich bedankt.
Das andere ist, zu verstehen warum es so ist und woher man diese Informationen überhaupt bekommt. Für mich als Einsteiger ist es höchst verwirrend, welche Regeln wo gelten. Meine Recherchen sind noch länger wie die Zeit auf dem Boot, noch so ein Kapitel sind Altrheinarme...ein einheitliches Regelwerk wie bei der StVZo wäre wünschenswert gewesen Gruß herbertchen
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#9
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Schau dir in dem Zusammenhang mal den §33 Landeswassergesetz NRW und die folgenden Paragraphen an.
(nach oben scrollen)
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Gruß Wolfgang Geändert von kaceka (06.07.2015 um 18:36 Uhr) |
#10
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Hallo,
aus Interesse woher sich das begründet und wo man noch alles so nachgucken muss habe ich bei der Bezirksregierung Düsseldorf nachgefragt. Dort hat man mir sehr freundlich und kompetent folgende Auskunft gegeben: Zitat:
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