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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.07.2015, 00:25
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Standard Eigenbau Hafentrailer mit 25 oder 6 km/h legal ziehen ?

Die Geschichte hinter der Frage :

Ein Bootsfreund überlegt ob er nach der Resto die reichlich 1500 € für Kran und Tieflader zum 25 km entfernten Hafen nicht lieber in zwei 5 - Tonnen Achsen investiert und sich quasi unter dem Schiff einen Trailer zusammenbruzelt.

Auf meine Frage hin wie er sich das mit TÜV und so vorstellt, kommt die Antwort : "Brauch ich nich, wir machen ein 25er Schild hinten dran und ziehen das mit dem Trecker!"

Ich bin ja der Meinung, die 25 km/h gelten nur für die Landwirtschaft und nur unter 6 km/h ist Zulassungsfrei.

Also Plan B :

Wir holen Oppas Trecker aus der Scheune und kastrieren den auf 6 km/h. (natürlich amtlich passig) Dann sollte das Ganze doch so machbar sein ?!?

oder nicht ?

Was sagen die Spezialisten hier dazu ?

Gruß Hubert
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  #2  
Alt 25.07.2015, 01:05
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Standard

Korrekt 25km/h gilt für LOF fahrzeuge mit Auflaufbremse. Mit Drucklufbremse wären es 40km/h.

Wenn der Trecker eine Lof zulassung hat muss dort nichts gedrosselt werden dann gilt die 2,2kw/t regel d.h. pro Tonne braucht der Trecker 2,2kw um sie ziehen zu dürfen > wieder nur mit Auflaufbremse und gilt nur wenn im fzg schein nichts anderes, in bezug auf die achslast, steht.

Für 6km/h isses wurst. Das Zugfahrzeug muss dennoch die Last ziehen dürfen.
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Grüße

Gordon

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  #3  
Alt 25.07.2015, 02:16
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Das klingt ja schon mal vielversprechend. Was genau bedeutet den LOF - Zulassung ?

Gruß Hubert
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  #4  
Alt 25.07.2015, 08:20
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Land oder forstwirtschaft.
6kmh dürften aber gehen. Trecker braucht nicht runtergeschrieben werden, der anhänger reicht mit 6kmh. Trecker muss das Gewicht aber ziehen dürfen, Bremse und Licht sollte der Hänger schon haben.
Ich weiss nicht, wie das bei euch ist, hier kennt sich die Rennleitung eher nicht im 6kmh bereich aus. Hier hilft das mitführen der ent Bestimmungen meistens enorm.
Hans
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  #5  
Alt 25.07.2015, 10:42
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Diese Regelung gilt - wie beeits gesagt - fuer den Land- und/oder Forstwirtschaftlichen Eigenbetrieb. Dabei muss aber IMHO der Bezug zum Betrieb gegeben sein. Wenn also die Rennleitung den Trecker mit einem Riesenkahn im öffentlichen Verkehrsraum feststellt und das ganze noch dazu auf einer abenteuerlichen Plattform gezogen wird, ist der Bezug zum LoF-Betrieb schwer herzustellen. Die Fuhre bleibt dann mit Sicherheit stehen und darf mit entsprechender (teuren) Spezialbergetechnik entfernt werden. Im Uebrigen müssen auch zulassungsbefreite Anhänger an Treckern die technischen Anforderungen an Fahrzeuge im Straßenverkehr erfüllen.
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  #6  
Alt 25.07.2015, 10:45
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Die Regelung mit den 6 km/h hat damit nix zu tun. Die gibts mittlerweile nicht mehr. Die besagte mal, dass fuer alles bis 6 km/h kein Führerschein erforderlich ist. Lediglich Altersefordernis war Voraussetzungen zum Führen im öffentlichen Verkehrsraum.
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  #7  
Alt 25.07.2015, 12:05
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Zitat:
Zitat von Schnaik Beitrag anzeigen
Diese Regelung gilt - wie beeits gesagt - fuer den Land- und/oder Forstwirtschaftlichen Eigenbetrieb. Dabei muss aber IMHO der Bezug zum Betrieb gegeben sein. Wenn also die Rennleitung den Trecker mit einem Riesenkahn im öffentlichen Verkehrsraum feststellt und das ganze noch dazu auf einer abenteuerlichen Plattform gezogen wird, ist der Bezug zum LoF-Betrieb schwer herzustellen. Die Fuhre bleibt dann mit Sicherheit stehen und darf mit entsprechender (teuren) Spezialbergetechnik entfernt werden. Im Uebrigen müssen auch zulassungsbefreite Anhänger an Treckern die technischen Anforderungen an Fahrzeuge im Straßenverkehr erfüllen.
Das gilt nur wenn man mit Grünen schildern(am Trecker) unterwegs ist. Die Schwarzschild LOF Zulassung darf überall und immer gefahren werden.
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Grüße

Gordon

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  #8  
Alt 25.07.2015, 14:00
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Das gilt nur wenn man mit Grünen schildern(am Trecker) unterwegs ist. Die Schwarzschild LOF Zulassung darf überall und immer gefahren werden.
Richtig. Dann braucht der Hänger aber auch zumindest eine Betriebserlaubnis und die duerfte im Falle des TE wohl schwer zu bekommen sein.
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  #9  
Alt 25.07.2015, 18:29
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Zitat:
Zitat von Schnaik Beitrag anzeigen
Richtig. Dann braucht der Hänger aber auch zumindest eine Betriebserlaubnis und die duerfte im Falle des TE wohl schwer zu bekommen sein.
Das befürchte ich auch!

Licht und Bremse bekommt der Trailer.

Wenn ich Euch richtig verstanden habe, brauchen wir also einen LOF Trecker mit Schwarzzulassung.
Wenn der Trailer dann ein 6 km/h Schild bekommt, sind wir legal unterwegs ?!?

Oder geht ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen gar nix ?

Gruß Hubert
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  #10  
Alt 25.07.2015, 18:58
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Oder geht ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen gar nix ?

Gruß Hubert
Meines Erachtens ist es so. Die grünen Tafeln haben bei LoF-Fahrzeugen den gleichen Hintergrund, wie bei unseren Bootstrailern. Dort muss auch beim Transport der Bezug zum LoF-Betrieb ersichtlich sein. Wechsel- oder Wiederholungskennzeichen können fuer mehrere Haenger verwendet werden. Die Hänger müssen aber der StVZO entsprechen und eine Betrieberlaubnis haben. Bei normalen Schwarzkennzeichen gilt für den Hänger nix anderes, als für einen normalen PKW-Hänger (zulassungstechnisch)
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  #11  
Alt 25.07.2015, 19:01
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen

Oder geht ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen gar nix ?

Gruß Hubert
Genau so sehe ich das auch. Schau mal hier.

http://rathaus.rostock.de/sixcms/med...%20in%20MV.pdf

Ist für MecPom aber wird wohl auch bei euch gültig sein.
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Gruß Wolfgang

Navigare necesse est

Grüße aus dem schönen Hamburg
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  #12  
Alt 25.07.2015, 19:32
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Ich kopiere mal den entsprechenden Absatz hier rein.

4.3 Transporte mit einer Geschwindigkeit bis zu 6 km/h
4.3.1 Anforderungen an den Bootsanhänger
Bootsanhänger, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, müssen
den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen. Ob für die Durchführung
eines Bootstransports die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung dennoch vorliegen
können, ist die Begutachtung und Befürwortung durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (im Weiteren mit aaS abgekürzt) der technischen
Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Im Rahmen der Begutachtung ist
dem Anhänger eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer zuzuteilen und in einem Gutachten zu
vermerken. Außerdem sind die für erforderlich gehaltenen Auflagen und Bedingungen darin
aufzuführen.
Der aaS gibt in seinem Gutachten die maximal beförderungsfähigen Lasten an.
Folgende Ausnahmen sind vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr durch Allgemeinverfügung
vom 05. Juli. 2011 genehmigt worden:
- nicht bauartgenehmigte Verbindungseinrichtungen;
- die Breite des Anhängers kann bis zu 3,00 m betragen;
- bei fehlender Bremsanlage an dem Anhänger muss der aus Zugmaschine und
Bootsanhänger gebildete Zug insgesamt ausreichend abgebremst werden können.
Dies wird in einem vereinfachten Verfahren vor Ort von einem aaS begutachtet, der
sich auch von der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit überzeugt;
- der Zug muss im am steilsten zu befahrenden Gefälle innerhalb von maximal 2 m
zum Stillstand gebracht werden;
- der Anhänger benötigt keine Höheneinstellvorrichtung für die Verbindungseinrichtung;
- fest montierte seitliche Rückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten sind nicht erforderlich;

- es muss kein Fabrikschild vorhanden sein.

Der Nachweis über das Vorliegen der der Ausnahme zugrunde liegenden Voraussetzungen
wird durch den aaS der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in sein zu erstellendes Gutachten eingetragen.



Für mich klingt das so als würde es reichen wenn da ein Prüfer mal ein Auge drauf wirft, damit nicht allzu abenteuerliche Konstruktionen auf die Straße kommen.

Gruß Hubert
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  #13  
Alt 25.07.2015, 19:39
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen

Für mich klingt das so als würde es reichen wenn da ein Prüfer mal ein Auge drauf wirft, damit nicht allzu abenteuerliche Konstruktionen auf die Straße kommen.

Gruß Hubert
Für mich klingt das so, das wenn da irgend was passiert der Schuß gefährlich nach hinten los gehen kann.

Das bauen usw. kostet doch auch noch etwas. Warum will dein Kollege für 1500 Euro so ein Risiko eingehen?
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  #14  
Alt 25.07.2015, 19:47
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Ich kann die Überlegungen schon gut nachvollziehen. Die 1500 für den Transport sind futsch. Selbst wenn der Trailer teurer wird kann er in den folgenden Jahren ordentlich sparen, weil er keinen Winterstellplatz braucht und sein Schiff wieder vor der Haustüre hat.

Gruß Hubert
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  #15  
Alt 25.07.2015, 21:07
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Für mich klingt das ganz klar nach Einzelabnahme. Was dass heisst, wirst du sicher wissen. Das scheitert dann schon an den Schweißnähten von Achse und Deichel, wenn sie nicht nachweislich von einem zertifizierten Fachbetrieb gemacht wurden.
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  #16  
Alt 26.07.2015, 08:07
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Moin Hubert
Hab mich auch noch mal schlaugemacht. Die 6kmh Regelung ist wirklich untern Tisch gefallen, aber es gibt Bestandschutz, daher hab ich da keine Probleme mit.
Was wie geht ist für Verwaltungsdummis ganz gut hier:
http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20D...euge%20ppt.pdf
und etwas pragmatischer:
http://tvc88.de/?page_id=2

Wie ist das denn bei euch, wenn der Hänger zugelassen werden soll?
Blödrweise sind wir hier im Länderrecht bzw sogar auf Kreisebene. Wenn sich hier wer nen "Spezialanhänger" baut, darf der ,- natürlich beladen kann sonst ja nicht vorgeführt werden,- den ohne Zulassung (versicherung muss geklärt sein) zur Zulassungsstelle fahren. Wenn dann unterwegs festgsetwellt wird, das ds noch was für die Zulassung geändert werden muss, ist es üblich mal eben nen befreundeten Betrieb anzufahren. Es stellt sich dann gelegentlich heraus, das der Hänger doch nicht zugelassen wird und auf dem dann angefahrenen Betrieb verbleibt.
Ich red hier allerdings wieder von LoF. "Wir" haben zwar schon lange keine Narrenfreiheit mehr mit unseren arbeitsmaschienen auf den Strassen, aber a bisserl mehr wie bei den "normalen" KFZlern scheint doch zu gehen.
Hans
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  #17  
Alt 26.07.2015, 10:47
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Es ist ganz einfach:

25 km/h mit betriebszulassung und wiedeholungskennzeichen

Mit 6 km/h darf alles gezogen werden allerdings nur mit einem 6 km/h zugfahrzeug !! Diese bekommt man aber nicht mehr, aber die bisherigen haben Bestandsschutz

Der einfachste weg ist sich einen 25 km/h Anhänger zur besorgen ( mit Betriebserlaubnis ) und den dann anzupassen. Denn er muss nicht bei TÜV vorgeführt werden.

Das weis ich alles weil ich einen 25 km/h Trailer habe
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #18  
Alt 26.07.2015, 16:51
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Moin!

So ein 25-km/h-Anhänger ist auch nur ein aufgeblasener PKW-Anhänger; vielleicht nicht einmal das.
Ein Eigenbau ist nun wirklich kein Thema.
..... und wenn ich mir das dazugehörige Boot ansehe, dann ist ein hübscher Trailer anstelle eines zusammengestrickten "weiß-nicht-was-Trailers" mit Sicherheit auch eine sehr gute Idee.

Wir stochern hier noch ein wenig im Nebel rum.
Das wäre dann der Punkt, bei dem ich zurück auf NULL gehen würde und einfach alles hinterfrage und Geseze/Vorschriften durchlese.

1. Baustelle: Vorschriften
In diesem Fall wäre das Kreisverkehrsamt mein erster Ansprechparner. Der Erfahrung freuen die sich, wenn da jemand mit ´nem echten Sonderfall daher kommt. Man darf dort jedoch auf keinen Fall der "Spinner"-Fraktion zugeordnet werden. Vernünftige Idee, gut vorgebracht und - ganz wichtig - mit "Ich hab da ein Problem und brauche mal Ihren fachmännischen Rat." beginnen.

2. Baustelle: Technik
Achshersteller / Sachverständiger

3. Baustelle: Konstruktion

Bei allen Punkkten kann ich helfen. Der "Betroffene" hat schon vor ein paar Tagen meine private eMail-Adresse bekommen, sich jedoch noch nicht gemeldet.

viele Grüße
Arnt
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Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #19  
Alt 26.07.2015, 19:35
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Es ist ganz einfach:

25 km/h mit betriebszulassung und wiedeholungskennzeichen

Mit 6 km/h darf alles gezogen werden allerdings nur mit einem 6 km/h zugfahrzeug !! Diese bekommt man aber nicht mehr, aber die bisherigen haben Bestandsschutz

Der einfachste weg ist sich einen 25 km/h Anhänger zur besorgen ( mit Betriebserlaubnis ) und den dann anzupassen. Denn er muss nicht bei TÜV vorgeführt werden.)
Super ! Danke !

Also sollten man jetzt zuschlagen, wenn einem ein 6 km/h Trecker über den Weg läuft.

Zugelassenen Anhänger besorgen wird wohl eher nix mit dem Boot. Die Fuhre wird zu hoch.


Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Der "Betroffene" hat schon vor ein paar Tagen meine private eMail-Adresse bekommen, sich jedoch noch nicht gemeldet.
Jetzt weißt du auch wer dich bei Ihm verpetzt hat.

Gruß Hubert
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  #20  
Alt 26.07.2015, 21:20
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6 kmh


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80 kmh

http://suchen.mobile.de/lkw-inserat/...0000_KG&noec=1



oder sowas als Grundlage

http://suchen.mobile.de/lkw-inserat/...0000_KG&noec=1

http://suchen.mobile.de/lkw-inserat/...0000_KG&noec=1

http://suchen.mobile.de/lkw-inserat/...0000_KG&noec=1
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Hendrik
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  #21  
Alt 26.07.2015, 21:24
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  #22  
Alt 26.07.2015, 23:05
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Der wäre nie Basis

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Alt 27.07.2015, 17:09
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Moin!

Die obigen Fahrgestelle sind techn. wohl geeignet, sehen mir allesamt jedoch viel zu "unaufgeräumt" und verwurschtelt aus.

Das schicke Boot hat etwas besseres verdient.

Ich denke an zwei Rechteckrohre als Langträger und Deichsel sowie Achsstummel anstelle durchgehender Achsen.
immer schön flach bauen ... Meiner einer kommt aus dem Jumbo-Bereich. Die Dinger sind untenrum immer böse niedrig gebaut.

nix Drehschemel und viel zu weit mittig liegenden Langträger mit hässlichen Auslegern für die Stützen

Das Dingens muss exakt zum Boot passen. Die beiden werden wohl für die nächsten Jahrzehnte zusammenbleiben.

Mit -Hilfe bekommen wir da bestimmt etwas preislich interessantes und vor allen Dingen schönes hin.

viele Grüße
Arnt
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