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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Trailer gewicht.
Hallo.
Habe mit der Suchfunktion schon einiges gefunden, denoch bleibt mir etwas im Dunkeln. Ich war heute mit dem Boot auf der Wage. Aufgerödelt mit allem was man braucht zum fahren allerdings noch mit leerem Tank. Tatsächliches gesamt Gewicht 1680KG. Zulässiges gesamt Gewicht 1775KG inklusive erlaubte Stützlast vom Trailer. Am Auto habe ich 100KG stütslast erlaubt. Das heißt, entweder muß ich mich von meinen Ankern trennen oder ich darf nicht volltanken. Der Trailer ist von der Bootswerft gebaut worden (Kammin) und wohl für dieses Boot entworfen. Nun meine Frage: Auf den Typschildern der Achsen steht 1350KG. Das wären 2700KG. Was ist nun mit auflasten?? Davon stand bei den anderen postings nix.
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Gruß aus dem Westerwald. Frank |
#2
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auflastung trailer
hallo ,die auflastung auf 2700 kg sollte kein problem für dich werden wenn 1350 kg pro achse ist.musst einfach nochmal zum tüv fahren und ne untersuchung machen lassen.und wenn dein zugfahrzeug groß genug ist würde ich gleich eine 100 km zulassung mitmachen.
gruss wulfman Century 4000 |
#3
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Re: auflastung trailer
Zitat:
Für längere Fahrten einfach die Anker in den Kofferraum.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#4
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das bremsgutachten muss bei der 1 tüvabnahme schon da sein,sonst gibts kein tüv.ich kann mir auch nicht so richtig vorstellen warum man beim hersteller 2700 kg gesamtgewicht zulassen könnte,aber nur 1750 kg eintragen lässt.das kann nicht mit dem zugmaul zusammen hängen, weil das dann nicht zur bremse oder bremsberechnung passen würde
gruss wulfman century 4000 |
#5
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Re: auflastung trailer
Zitat:
Ich glaube ich werde mal beim Tüv vorstelig. Dann seh ich ja was geht und nicht.
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Gruß aus dem Westerwald. Frank |
#6
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Die Reifen müssen natürlich auch für die höhere Last zugelassen sein.
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#7
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Re: Trailer gewicht.
Zitat:
Bei schweren gebremsten Trailern gilt das Zgg lt. Kfz-Schein des Trailers bzw. falls kleiner die maximal zulässige Anhängelast des Wagens. Ohne Zu- und Abschläge. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber bitte mit konkreter Paragraphenangabe. Ende der Klugscheißerei. Gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#8
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hallo Christoph, egal ob gebremst oder nicht:
Der Trailer darf nur soviel wiegen, wie sein zulässiges Gesamtgewicht lt. Fahrzeugschein egal ob er dranhängt oder nicht. Der Zugwagen darf seine zulässige Anhängelast hinten dran nehmen, wobei die (tatsächliche) Stützlast nicht zur Anhängelast sondern zum Zugwagengewicht gerechnet wird. Achslast hinten nicht überschreiten! Einfach mal mit den Begriffen:"TÜV,Anhänger,Auflastung" googeln, da findet man eine Menge Info.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
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