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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 15.08.2015, 17:52
martin90 martin90 ist offline
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Standard Rechtliches / offene Auspuffanlage

Hi Leute,

ich habe ja schon vieles gehört und gesehen was offene Auspuffanlagen betrifft.
Aber:

Kann mir nun jemand sagen ob dies verboten ist?

Ich fahre hauptsächlich auf der Donau.
Mein Boot hat die Durchführungen mit den Klappen verbaut aber nicht aktiv.
Der Riser der die Abgase + Wasser in das Abgasgeweih leitet müsste bei mir nur getauscht werden ;)

Der V8-Sound wär schon geil

lg
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  #2  
Alt 15.08.2015, 18:36
Benutzerbild von michael.b
michael.b michael.b ist offline
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Ich mein in Ö ist das schon schlecht!
Muss das Boot da nicht auch regelmässig zur Überprüfung?
Mfg Michael
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  #3  
Alt 15.08.2015, 18:44
martin90 martin90 ist offline
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Ja klar, je nach Alter des Bootes usw. ca alle 3-5 Jahre ...
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  #4  
Alt 15.08.2015, 18:48
DieterM DieterM ist offline
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Für was braucht man noch mehr Krach in dieser Welt???

Die Belastung ist jetzt in den Städten schon grenzwertig und macht die Menschen krank. Warum muß man auf der Donau Krachmaschinen haben??? Kann denn der zivilisierte Mensch nicht mehr die Natur genießen???

Ein Boot hat heute eine EU Homologation, nach der das Boot auch zugelassen wird. So auch die Schallabgabe die zugelassen ist. Direkte Auspuffanlagen sind nicht mehr zulassungsfähig. Bei einer technischen Veränderung verliert das Boot die Zulassung, das ist wie bei einem Auto.
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Gruß
Dieter
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Geändert von DieterM (15.08.2015 um 18:54 Uhr)
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  #5  
Alt 15.08.2015, 18:58
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von martin90 Beitrag anzeigen
Kann mir nun jemand sagen ob dies verboten ist?
Da in D. ja alles irgend wie geregelt ist gibt es den §38 Abs.1 S.2 BImSchG. Der sagt aus, daß vermeidbare Emissionen zu verhindern und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind.

Ergo: Offene Auspuffanlagen sind de Jure verboten.
Justiziabel ist der Paragraph allerdings nicht, da Grenzwerte überhaupt fehlen.
Im Sinne eines guten Miteinanders am und auf dem Wasser verbieten sich offene Rohre aber ganz von selber, oder nicht?


Hier kannst du nachlesen: https://books.google.de/books?id=rmI...3%9Fen&f=false
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  #6  
Alt 15.08.2015, 19:18
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kaceka kaceka ist offline
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Gilt das in Österreich auch?
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Gruß
Wolfgang
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  #7  
Alt 15.08.2015, 19:49
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Scandthomas Scandthomas ist offline
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In der CH kenne ich die Regelung.

71 Db, bei Maximaldrehzahl oder 5000 U / Min. 25 Meter rechtwinklig ein mal links und rechts vorbeifahren.

Meine alte Nidelv 18 mit AQ 151 hatte 70,8 Db
Meine jetzige Scand mi AQ 271c hat 68 Db
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Freundliche Grüsse
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  #8  
Alt 16.08.2015, 10:24
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michael.b michael.b ist offline
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Mein Boot wurde so ab Werk ausgeliefert mit offener Anlage!
Verzichten würde ich da auch nicht drauf!
Bis Dato hab ich noch keine Bewschwerden gehört und würde auch auf die Umschaltung im Boot nie verzichten.

Wasserschutzpolizei hat auch noch nie was gesagt hier wegen zu Laut etc!
Muss jeder wohl selber mit sich ausmachen ob er so rumfährt.Ich erfreue mich am V8.
Aber die DB,die da entlassen werden,würden mich mal interessieren!
Mfg Michael
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  #9  
Alt 16.08.2015, 10:56
ostwestfale ostwestfale ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Im Sinne eines guten Miteinanders am und auf dem Wasser verbieten sich offene Rohre aber ganz von selber, oder nicht?
[/URL]

Ist halt ne unverschämte Rücksichtslosigkeit aber einige Egoisten glauben das wäre unheimlich stark und männlich.

Bon Voyage, aber nur auf leisen Sohlen
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  #10  
Alt 16.08.2015, 13:24
martin90 martin90 ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Für was braucht man noch mehr Krach in dieser Welt???

Die Belastung ist jetzt in den Städten schon grenzwertig und macht die Menschen krank. Warum muß man auf der Donau Krachmaschinen haben??? Kann denn der zivilisierte Mensch nicht mehr die Natur genießen???

Ein Boot hat heute eine EU Homologation, nach der das Boot auch zugelassen wird. So auch die Schallabgabe die zugelassen ist. Direkte Auspuffanlagen sind nicht mehr zulassungsfähig. Bei einer technischen Veränderung verliert das Boot die Zulassung, das ist wie bei einem Auto.

Wir werden jetzt jede Harley Davidson kastrieren und einen Schalldämpfer montieren...

Mein Boot wurde 1974 mit offenen Auspuff ausgeliefert ... Und ?
Darf ich das jetzt wieder zurückbauen? ;)
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  #11  
Alt 16.08.2015, 13:44
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Bei einem Boot mit CE - Zulassung kann diese erlischen nach dem einbau einer solchen Anlage.
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Gruß Volker
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  #12  
Alt 16.08.2015, 15:28
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Manche sagen Heavy Metal Musik is Krach,
mache finden Techno is Krach
usw usw usw!

Is doch immer das Gleiche!Wo fängt Krach an und beginnt Musik??
Mfg Michael
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  #13  
Alt 16.08.2015, 15:32
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Wenn man musik zuhause hort ist das jedem seine Sache.
Die ganze umfebungbzu beschallen ust aber auch da nicht erwünscht und kann den Zorn der Nachbarn nach dich ziehen.
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Gruß Volker
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  #14  
Alt 16.08.2015, 15:32
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Manche sagen Heavy Metal Musik is Krach,
mache finden Techno is Krach
usw usw usw!

Is doch immer das Gleiche!Wo fängt Krach an und beginnt Musik??
Mfg Michael
Wenn jemand Spaß an der Musik hat ist das okay, solange andere nicht damit beschallt werden, obwohl sie es nicht wollen.

So ist das auch mit einer offen Auspuffanlage.
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  #15  
Alt 16.08.2015, 15:35
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Solange die Musik über Kopfhörer anhörst kannst du hören was du willst.

Krach beginnt da wo du die Zimmerlautstärke verlässt und anderen "deinen Sound" aufzwingst.



Gruß
Chris
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  #16  
Alt 16.08.2015, 15:58
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littlebert littlebert ist offline
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Geht's auch mal um das Thema??

Würd mich interessieren.

Und NEIN ich hab nur Außenborder bzw. 4-Takt Jet
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www.fakedoors.com
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  #17  
Alt 16.08.2015, 16:01
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jaha jaha ist offline
Vice Admiral
 
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Also ich höre tierisch gerne offene V8 und freue mich immer, wenn irgendwo jemand rum ballert.

Ist einfach ein geiler Sound, stört mich persönlich kein bisschen.


Jakob
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  #18  
Alt 16.08.2015, 16:01
JohnB JohnB ist offline
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Die Sportbootrichtlinie 2013/53/EU erlaubt bei über 40 kW Leistung max. 75 dB Schallpegel (Anhang I, C 1.1) . Das Messverfahren ist genormt.

Eine Inbetriebnahme ist nur erlaubt, wenn diese Grenzwerte eingehalten werden (Art. 4 (1)). Das gilt bei einem Umbau (z.B. Corsa-Nachrüstung) und auch für Privatleute.

Die Wasserschutzpolizei ist berechtigt, das Vorhandensein dieser CE-Kennzeichnung und Konformität im Rahmen des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs zu kontrollieren und gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. (Quelle: WSA Koblenz)

Ergo: Der Verkauf von offenen Anlagen zur Nachrüstung ist erlaubt. Der Einbau auch. Die Inbetriebnahme des Bootes i.d.R. jedoch nicht, da die Lärmgrenzen nicht mehr eingehalten werden.

Und das hat nichts mit individuellem "gefällt" oder "gefällt nicht" zu tun. Der Lärmschutz für alle ist dem Gesetzgeber wichtiger, als Soundfreude für einige.
__________________
Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 16.08.2015, 16:06
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michael.b michael.b ist offline
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Das nützt dem Kollege in Ö nun wenig was Deutsche richtlinien sagen!
So wie ich das verstanden habe,hatte sein Boot,schon eine offene Anlage drin!
Aber in Ö gelten andere Gesetze wie hier und da ist das wohl schlicht weg nicht zulässig,auch bei alten Booten!

Für mich ein Grund mehr mein Uraltboot ohne CE Kenzeichnung noch sehr lange zu behalten!.
Mfg Michael
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  #20  
Alt 16.08.2015, 16:08
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Das nützt dem Kollege in Ö nun wenig was Deutsche richtlinien sagen!(..)
Das ist eine EU-Richtlinie:

Art. 4 (2) 2013/53/EU
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 2 Absatz 1 genannten Produkte nur dann auf dem Markt bereit gestellt oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den Anforderungen des Absatzes 1 entsprechen.

Österreich ist EU-Mitgliedsstaat.
__________________
Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 16.08.2015, 16:26
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das ist eine EU-Richtlinie:

Art. 4 (2) 2013/53/EU
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 2 Absatz 1 genannten Produkte nur dann auf dem Markt bereit gestellt oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den Anforderungen des Absatzes 1 entsprechen.

Österreich ist EU-Mitgliedsstaat.
In Österreich funktioniert das System ja auch.
Erklär das besser mal den zuständigen Leuten in Deutschland.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #22  
Alt 16.08.2015, 17:48
Benutzerbild von Scandthomas
Scandthomas Scandthomas ist offline
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Also auf unseren Seen in der CH. Wer erwischt wird oder die Seepolizeit findet es sei zu laut, wird ans Ufer begleitet , Bootsführerschein zwecks abklährung eingezogen. Er darf erst wieder fahren, wenn die Lärmmessung vom Schiffahrtsamt bestätigt wurde. Man darf dann dort antraben und sich einer amtlichen Messung unterziehen.

Wer durchfällt, fährt nicht weiter bis es behoben ist

Eine amtliche Bestätigung, nützt unserer Seepolizei nicht viel, wenn sie das Gefühl haben es sei doch zu laut.

Also wenn es blöd läuft, ist das Wochenende dann gelaufen.
__________________
Freundliche Grüsse
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  #23  
Alt 16.08.2015, 17:51
martin90 martin90 ist offline
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Hab da was gefunden :
Die CE-Kennzeichnung gilt nur für Produkte, die nach dem 7. Mai 1985,.... , in den Verkehr gebracht wurden.

Mein Boot ist Baujahr 1974 genau so wie auch der Motor

Da war noch nix mit CE
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  #24  
Alt 16.08.2015, 18:24
JohnB JohnB ist offline
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Diese Boote haben Bestandsschutz, der aber nicht einen späteren Umbauen abdecken würde.
__________________
Beste Grüße

John
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