|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#51
|
||||
|
||||
Es liegt mir völlig fern den Oberlehrer zu spielen und hier verbietet auch keiner irgend jemanden das Schreiben!
Es kommt aber darauf an, wie ich mich (als Laie) an so einer Diskussion beteilige!. Wenn ich nur mal bei Google was gelesen habe, sollte man halt nicht so tun, als wüßte man es ganz genau....
__________________
Gruß Berni |
#52
|
|||
|
|||
Hallo,
es wird doch auf Wasserfahrzeugen generell (nicht nur bei Durchsuchungen nach StPO) auch zwischen Wohnung und Geschäfts-/Betriebsräumen unterschieden. Bei Wohnräumen sind die Hürden für die zur Kontrolle und Überwachung ermächtigten Behörden beim Zugang weitaus höher um die Rechte der Bewohner besonders zu schützen. Also stellt der Gesetzgeber den Wohnraum auch auf Wasserfahrzeugen, auch wenn diese selbst gewerblicher Natur sind nochmal besonders unter Schutz. Wenn man den Grundgedanken unserer Gesetzgebung betrachtet ist dies auch völlig logisch. Grundrechte können nur per Gesetz durch die ermächtigte Behörde im geregelten Rahmen eingeschränkt werden. Die Einschränkung des Einzelnen soll immer im Verhältnis zum Bedürfnis der Allgemeinheit stehen. Jetzt mag der ein oder andere der Meinung sein, dass die Verhältnismässigkeit nach manchen Rechtsverordnungen fragwürdig erscheinen mag. Damit muss man aber im demokratischen Rechtsstaat leben. Der Rechtsweg bleibt einem ja zur Prüfung i.d.R. offen. Bis dann Dominic |
#53
|
||||
|
||||
Kann man das nicht schliessen? Das für doch zu nichts
|
#54
|
||||
|
||||
Hallo ich bin in Besitz eines Waffenscheines zudem habe ich vor ca. 20 Jahren den Jagdschein gemacht.Da wurde das Thema befriedigter Bezirk auch behandelt.
Jetzt sagen wir mal, das Boot sei befriedigter Bezirk. Und es würde dir das Recht geben die Pistole oder den Revolver abzufeuern, hast du immer noch darauf zu achten, das der Leuchtkörper oder das was du sonst noch verschießen willst, deine so genannten befriedeten Bezirk nicht verlässt.Okay in der Kajüte könnte es gehen Wenn auch eine Signalpistole auf dem Boot erlaubt ist, ist ein kleiner Waffenschein für diese erforderlich. Auch eine sichere Aufbewahrung unzugänglich dritter Personen muss auch gewährleistet sein ... Zudem, wer eine Waffe führt, hat auch eine besondere Verantwortung und Sorgfaltspflicht. Besonders an Silvester wird diese sehr schnell verletzt (Alkohol). Nun viel Spaß mit eurer Signalpistole und einen Guten Rutsch!!!
__________________
Gruß Michael
|
#55
|
|||||
|
|||||
Du darfst eine schussbereite Waffe in der Öffentlichkeit führen? Sicher, dass Du Waffenscheininhaber bist??
Es werden nämlich ständig (auch in der Presse) die Begrifflichkeiten durcheinander gewürfelt. Kurz und knackig: Waffenschein: Berechtigt zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit (Beispiel: Polizist, Personenschützer, aussergewöhnlich bedrohte Personen..). Berechtigt nicht automatisch zum Besitz einer Waffe ! Waffenbesitzkarte: berechtigt zum Besitz einer oder mehrerer Waffen. Dazu ist ein Bedürfnis nachzuweisen (Jäger, Sportschütze, Sammler ...) Berechtigt nicht automatisch zum Führen! Erst beides zusammen berechtigt zum Führen und Besitz! Kleiner Waffenschein: Führen einer Schreckschusswaffe Zitat:
Eine Schreckschuss ist im Prinzip nicht als Seenotsignalwaffe zu gebrauchen. Die Steighöhe und Leuchtkraft/Dauer der Signale reichen einfach nicht aus. ..und wie schon erwähnt: für eine Schreckschuss ist das Boot kein befriedeter Besitz, das kann hier nur eine Immobilie sein. Eine Schreckschuss darf noch nicht mal im Boot/PKW gelagert werden, da Sie dort nicht als Zugriffssicher gilt. Also Führen der Schreckschuss (auch an Bord) nur mit kleinem Waffenschein. Benutzung von Kartuschenmunition (!) auf Befriedetem Besitztum erlaubt, wenn es nicht zu Lärmbelästigung führt. Signale dürfen nur abgeschossen werden, wenn sicher gestellt ist, dass sie das Grundstück nicht verlassen - also relativ unmöglich im Freien, es sei denn, man ist Farm- oder sonstiger Großgrundbesitzer. Bedeutet zu Silvester: Knallkartuschen auf befr. Besitz ok. Signalmunition hingegen schwierig. Im öffentlichen Raum verboten (Ausnahme: Notwehr usw.. s.o.) ! Nebenbei die Strafen: Benutzung von Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein auf öffentlichen Grund: Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) Mit KWS: Ordnungswidrigkeit, Einzug der Waffe und KWS möglich Das Schießen zu Silvester "auf dem Bürgersteig" (oder auf dem Boot, um beim TE zu bleiben) wird mehr oder weniger geduldet, möglicherweise je nach Bundesland mehr oder weniger tolerant.. einen Anspruch darauf, nicht belangt zu werden wenn ein griesgrämiger oder sonst wie angesäuerter Nachbar den Vorgang anzeigt, hat man natürlich nicht. Passiert gar ein Unfall.. vielleicht sogar unter Alkoholeinwirkung (ist ja durchaus denkbar zur Jahreswende).. möchte ich nicht in der Haut des Schützen stecken. Ist nun doch ein wenig länger geworden, der Beitrag (von wegen "kurz und knackig" ) . Aber das Thema liegt mir als KWS-Inhaber und langjähriger Sammler diverser Schreckschuss am Herzen und ich hab eine Allergie gegen das Verbreiten von Halbwissen, ohne das sich jetzt hier bitte jemand persönlich angegangen fühlen sollte. Wünsche ebenfalls einen Guten Rutsch Gruß, Jörg
|
#56
|
||||
|
||||
Zitat:
Im Notfall dürfen auch die Leuchtmittel einer Schreckschuss, sowie auch jegliches andere Notsignalmittel, den "befriedeten Besitz" verlassen. Und jeder darf das Notsignalmittel einsetzen, egal ob er im Besitz der entsprechenden Scheine ist. Die Notsignalmittel sind nicht nur auf die Seefahrt beschränkt (das hat hier auch niemand behauptet. So kann man sie bei Notfällen, z.B. in Bergen, einsetzen. Hier müssen nur die gesetzlichen Auflagen zum Mitführen beachtet werden.
__________________
Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#57
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das sind doch alles nur Ausreden um eine Pistole mitführen zu können ...
|
#58
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich denke er schiesst schon geziehlt und mit richtiger angemessener Waffe. So wie ich Ihn einschätze würde er wohl nie mit ner Schreckschusspistole den Sylvester feiern, hat er wohl nicht nötig. Sonst habe ich eher den selben Eindruck den ich mit Wolf teile. |
#59
|
||||
|
||||
Zitat:
Matthias |
#60
|
||||
|
||||
Ja. Und ? Da sind wir wieder bei den Begrifflichkeiten. Ein Jäger hat nicht automatisch einen Waffenschein. Braucht er auch nicht zum Jagen.
Das Verbringen seiner Waffen zum Jagdrevier im nicht schussbereiten Zustand ist durchaus erlaubt ohne Waffenschein. Was Schreckschuss zu Silvester mit "nötig" oder nicht zu tun hat, erschliesst sich mir gerade nicht.. @Pianist: ok, streichen wir den Polizisten aus den Beispielen. Sorry. Der Rest ist aber soweit ok!? Gruß, Jörg Geändert von L0B0 (28.12.2015 um 21:47 Uhr)
|
#61
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
__________________
Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#62
|
||||
|
||||
Zitat:
Du meinst tatsächlich ich dürfte den nicht an Bord haben oder nicht an Bord bringen? Glaub ich nicht. Daß ich den nicht zu einer Veranstaltung mitbringen darf ist mir schon klar. |
#63
|
||||
|
||||
Das Führen des NICOSIGNAL`S bedarf einer behördlichen Erlaubnis ("kleiner Waffenschein" nach § 10 (4) Satz 4 i.V.m. Anl. 2 Abschn. 2 Unterabschn. 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG.)
"Einer Erlaubnis zum Führen bedarf nicht, wer eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt. Weiterhin ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist, wer eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist." Nachzulesen :http://www.pyropol.de/index.php/deta...-patronen.html
__________________
Gruß Michael |
#64
|
||||
|
||||
Dann ist ja alles gut. Für meine Zwecke nix Papierkrieg.
|
#65
|
||||
|
||||
Zitat:
Du kommentierst meine Postings nicht korrekt, da steht z.B. nicht dass Du keinen Signalgeber an Bord haben darfst. So wie ich die Postings schreibe sind sie auch gemeint, bis auf die Tippfehler. Auch wenn Du keinen kleinen Waffenschein oder Waffe haben möchtest so zählt der Nico-Signalgeber (weiterhin Signalgeber) zu den Waffen. Wenn Du Ihn getrennt von der Munition zum Boot bringst ist das OK. Der Transport ist eine Unterart des Führens. Ist der Signalgeber nicht zugriffs- und schussbereit, dann transportiert man diesen. Dazu muss ein verschlossenes Behältnis her, indem der Signalgeber liegt. Er darf nicht geladen sein. Also Futteral mit kleinem Vorhängeschloss oder Waffenkoffer mit Schloss oder ähnliches. Es ist ausdrücklich kein Anspruch an irgendwelche Sicherheitsklassifizierungen gefordert. Man kann auch ein Futteral nehmen und ein Fahrradseilschloss drum herum schlingen. Wenn der Signalgeber aber "geladen" zum Boot transportiert wird ist für diesen Transport der kleine Waffenschein erforderlich, denn der Transport zum Boot zählt nicht zum Führen auf dem Wasserfahrzeug. Gleiches gilt auch für Bergführer oder für das Geben von Start- und Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen auf dem Weg zum jeweiligen "Sportgebiet" Wenn das Boot im Hafen festliegt gelten für den Signalgeber die gleichen Sorgfaltspflichten für die Aufbewahrung, wie auch für eine Schreckschusspistole in den eigenen vier Wänden. .... wenn die Vorschriften beachtet werden. Mir hat der Kurs und die Prüfung zum Pyroschein weiter geholfen und berechtigt mich zum Erwerb von Seenotsignalmitteln wie z.B. Seenotraketen. Ich empfehle jedem, der Notsignalmittel vorhalten möchte ebenfalls einen Pyroschein zu machen.
__________________
Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#66
|
||||
|
||||
Zitat:
ich wollte 2002 den Pyroschein machen und hab bei der Theorie auch mit 0 Fehler abgegeben. Dann hab ich die Rakete verkehrt rum gehalten, hätte mich qausi selbst erschossen und fiel durch. Gleich danach war die rechtliche Situation verworren und heute will ich keinen mehr. Mein Nico wurde bei einer strengen Durchsuchung vor ein paar Jahren auch nicht beanstandet. |
#67
|
|||
|
|||
Und ich dachte die Österreichische Bürokratie wäre schlimm
__________________
No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#68
|
||||
|
||||
Zitat:
Warum hält man eigentlich Ingenieuren nicht vor, dass sie ihre statischen Berechnungen absichtlich verkomplizieren, wo doch eigentlich jeder Mensch mit einem Schulabschluss eine Brücke über den Bosporus berechnen können sollte? Warum hält man den Mathematikern nicht vor, dass sie ein unnötig kompliziertes System von Formeln und Gesetzen erschaffen haben? Warum arbeitet das nicht mal jemand gründlich durch, damit jedermann ganz einfach alles berechnen kann?
__________________
Gruß, Günter |
#69
|
||||
|
||||
Zitat:
|
#70
|
||||
|
||||
... deshalb gibt es dafür Berufsgruppen die Gesetze verstehen
__________________
Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#71
|
||||
|
||||
Ist aber nicht wirklich effektiv jemanden zu kaufen, der einen erklärt was man gerade falsch gemacht hat.
Vor ein paar Wochen hab ich mit einem ehemaligen hohen Regierungsbeamten geredet, der ganz Stolz darauf war, daß der Gesetzestext den er vorgeschlagen hat, seit einer kleinen Ewigkeit nicht verändert wurde. Er meinte, die hohe Kunst ist es allgemeinverständlich und trotzdem justizifest zu formulieren. Die Unverständlichkeit ist gewollt, aber nicht zwingend notwendig. |
#72
|
|||
|
|||
Weil das nicht der Fall ist. Was Ingenieure machen, kann und muss nicht interpretiert und kommentiert werden. Es ist - solange es nicht die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft - klar und eindeutig.
|
#73
|
||||
|
||||
dieser Tröt zeigt einmal mehr, welche gesetzestreuen Bürger wir in diesem Lande haben
Fakt ist, seit fast 40 Jahren schiesse ich mit meiner Schreckschusswaffe an Sylvester Kracher und Raketen in die Luft. Bis heute hat sich noch niemand daran gestört und aufgehalten hat mich auch noch kein Gesetzestreuer. Genauso gestern Nacht vor unserem Haus auf der Straße, ausserhalb meines "umfriedeten Geländes" In unserem Land kommt es mir immer häufiger vor, dass für manche Leute gilt: "wenn ich kein Haar in der Suppe finde, werfe ich selbst eines rein" das Leben könnte so einfach sein
__________________
Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#74
|
||||
|
||||
Nein, so ist es nicht. Du kannst ja mal nachsehen, was der Beuth-Verlag (Verleger der DIN-Normen) so an Kommentaren zu den Normen anbietet. Und da geht es um die Frage, wie eine reale Situation fachlich richtig auf die Rechenvorschriften (z. B. Beiwerte in statischen Formeln usw.) anzuwenden ist. Und verschiedene Interpretationen des gleichen Sachverhalts kommen genauso selbstverständlich vor und sind zwischen Ingenieuren auch fachlich umstritten, manchmal auch heftigst.
__________________
Gruß, Günter |
Themen-Optionen | |
|
|