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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1326
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Wollt Ihr einen Trailer bauen oder ziehen? Der sigma ist abgenommen und zugelassen also anhängen und losfahren.
Gruß Dirk
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#1327
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ich will bauen oder auch umbauen, ist aber auch egal. Auch wenn ich oder Sigma, Ruschi usw. das zugelassen bekommen, will ich nicht von einem übereifrigen Cop an der Weiterfahrt gehindert werden oder noch schlimmer bei einem Unfall wird genau dieser Punkt von einem Sachverständigen festgestellt. Gar nicht auszudenken.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#1328
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Zitat:
Diese Trailer sind in Übereinstimmung mit den Regelungen der Verordnung (EU) 1230/2012 von 12.12.2012, der Verordnung (EG) 661/2009 vom 13.7.2009 in Kombination mit den Regeln der EU-Richtlinie 2007/46/EG vom 5.9.2007 zugelassen. Deswegen wirst Du die Antwort auf deine Frage in einem dieser Dokumente finden. Ohne nun nachgelesen zu haben behaupte ich mal: Es macht keinen Unterschied ob über oder unter 3500kg, denn die EU-Verordnung klassifiziert Anhänger nicht streng nach zulässiger Höchstmasse. Die hier behandelten Anhänger sind Anhänger der Fahrzeugklasse O2; also die gleiche Fahrzeugklasse wie auflaufgebremste Anhänger mit weniger als 3500kg zulässiger Höchstmasse. Da sich die Ausrüstungsvorschriften in den EU-Verordnungen/Richtlinien aber nicht am Gewicht, sondern an den Fahrzeugklassen orientieren, sollten für die O2-Anhänger mit mehr 3500kg zulässiger Höchstmasse die gleichen Ausrüstungsvorschriften gelten, wie für O2-Anhänger mit weniger als 3500kg zulässiger Höchstmasse; denn O2 ist O2.
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Schöne Grüße, Ulli Geändert von uhx (04.09.2014 um 20:33 Uhr)
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#1329
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Hallo,
hab es auch getan, 10 min. und 30,-€ später war alles erledigt! Jetzt muss ich mir nur noch ein Typen-Schild Gravieren lassen.
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Gruß Olli
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#1330
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Hallo
irgendwie habe ich das noch immer nicht so ganz kapiert mit den 3650kg. In der Verordnung steht " Bei Anhängern oder Sattelaufliegern, die eine bedeutende Stützlast auf die Anhängeeinrichtung oder die Sattelkupplung übertragen, ist diese Last, dividiert durch die Erdbeschleunigung, in der technisch zulässigen Höchstmasse enthalten" wenn ich jetzt 150kg Stützlast / 9,81 (Erdanziehung) dividiere = 15,29kg d.h. ich muss von der tech. Höchstmasse 15,3kg für die Sattellast abrechnen. wo finde ich, dass die Stützlast komplett abgezogen werden darf? Danke l.G. Gerald |
#1331
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ist ganz einfach.
jeder Hänger hat drei Grundgrößen zulässiges Gesammtgewicht Achslast Stützlast Achslast + Stützlast = zulässiges Gesammtgewicht. ein 3650kg Trailer hat 150kg Stützlast und somit eine Achslast von 3500kg Das Auto muss dazu aber auch eine Kupplung mit einer Stützlast von 150kg haben. Die Anhängelast des Fahrzeuges entspricht der Achslast des Trailers. Ich hab es mal versucht zu skizieren.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#1332
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#1333
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Zitat:
Super dargestellt. Jetzt sollte es eigentlich jedem klar sein. Gruß Axel |
#1334
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Hi verstanden soweit,
aber was ist jetzt mit der Stützlast mal der Erdbeschleunigung? l.G. |
#1335
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Zitat:
Anhängelast vom Fahrzeug darf nicht überschritten werden = Achslast des Hängers. Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet(Max. Stützlast beachten), da sie an diesem Wirkt und auf dessen Achse drückt. Achslast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden. (Dies wird oft nicht beachtet).
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#1336
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Zitat:
Einfach vergessen. Meines Wissens wird die Kraft der Stützlast in "N" (Newton) angegeben (F = m x g). Dividiert durch die Erdbeschleunigung g (fast 10) wäre dann die Last in KG. Und die ist in der zulässigen Gesamtmasse das Autos drin, weil es als Zuladung gerechnet wird. Wenn ich damals in Physik richtig aufgepasst habe, müsste das obige stimmen Gruß Axel
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#1337
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Zitat:
Vielleicht mag das ja einer der Admins in der Zusammenfassung ergänzen.
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Schöne Grüße, Ulli |
#1338
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Hallo zusammen, der Thread ist zwar schon älter, aber ich will einfach nochmals auf Nummer sicher gehen ob ich das schon alles richtig kapiert habe.
Habe heute mein neues Boot ausgeliefert bekommen und mein erster Weg war auf eine öffentlich, geeichte Waage: Ergebnis: im angehängten Zustand 3590 KG Als Trailer habe ich ein Sigma Ultralight ST 3650. Angabe Zugfahrzeug: 3500 kg Anhängelast, 140 KG Stützlast lt. Schein Frage: Ich dürfte jetzt noch das Boot mit zusätzlich 50 KG Beladen, um rechtlich noch im grünen Bereich zu liegen, richtig oder falsch? Vielen lieben Dank VG Chris Geändert von Chris_78 (23.11.2018 um 23:58 Uhr)
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#1339
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Zitat:
wenn deine Achslast 2590 kg hatte und deine Stützlast gemessen 140kg (nicht nach dem Schein gehen es kommt auf die Tatsächliche an) dann darfst du noch bis 3500kg Anhängelast also 910kg zuladen.. du darfst 3500kg auf den Rädern haben und 150kg Stützlast... am Hänger... da dein Auto nur 140kg darf (ok dr Wert ist komisch) darfst du nur 140kg Stützlast haben und 3500kg auf den Rädern..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (24.11.2018 um 00:06 Uhr) |
#1340
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sorry das war ein Schreibfehler, 3590 als Ergebnis auf der Waage
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#1341
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Die Achslast darf nicht über 3500kg gehen.. alos Stützlast überprüfen ob du was verschieben kannst oder Gewicht von Bord... So bist du 90 kg überladen...
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#1342
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Ok Danke, und ich dachte immer im angehängten Zustand darf ich nicht über 3640 KG kommen, wo man dann 140 KG wegrechnet. VG
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#1343
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Zitat:
stützlast darf die 140kg vom Fahrzeug haben.... die Anhängelast (Gewicht welches über die Räder auf die Strasse kommt) darf nicht über 3500kg sein... also darf dein Hänger abgehängt 3640 kg haben... (stützlast und Anhängelast zusammen) im Angehängten Zustand wird ja nur die Anhängelast gemessen... dies ist das Gewicht das die Räder auf den Boden übertragen.... dies darf 3500kg nicht übersteigen..
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#1344
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Wie kann ich die zulässige Anhängelast berechnen?
Die Anhängelast, die im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben ist, bezieht sich allein auf das Zugfahrzeug. Dieser Wert darf auf keinen Fall mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers verwechselt werden. Da sich die Werte in der Regel unterscheiden, gilt immer der kleinere Wert als Maßstab dafür, was man tatsächlich an den Haken nehmen darf. Nur in dem Fall, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf man von dieser Regel abweichen – und zusätzlich zur Anhänge- noch die Stützlast dazurechnen. Variante 1: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist kleiner als die zulässige Anhängerlast des Autos Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.200 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.500 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.200 Kilogramm betragen. Der Anhänger darf nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde. Variante 2: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist genauso groß wie die zulässige Anhängerlast des Autos Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.500 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.500 Kilogramm betragen. Der Anhänger darf nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde. Variante 3: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist größer als die zulässige Anhängerlast des Autos Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.200 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.275 Kilogramm betragen. Er darf um die Stützlast von 75 Kilogramm höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Der Grenzwert von 1.500 Kilogramm für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird nämlich eingehalten. --------------------------------------- Das habe ich jetzt von cosmosdirekt.de. Das mit der Stützlast geht nur bei Gewichten unterhalb von 3500kg. Aber bei 3500 ist Schluss. Also nix mit 3640kg.
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Gruß Fabian, aus Bingen am Rhein |
#1345
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Zitat:
Auch wenn man angibt wo das herkommt macht es es nicht richtig. Diese Aussage ist so falsch. Wurde hier im rauf und runter diskutiert, es gibt sehr gute Erklärungen warum ein Anhänger mit 3650kg korrekt zugelassen werden kann. Es gibt auch Bilder von echten Zulassungspapieren. In diesem Trööt wurde das Thema sehr gut zusammengefasst. https://www.boote-forum.de/showthrea...ltralight+3650 Hier die besten zwei Artikel zum Thema. https://www.boote-forum.de/showthrea...5&#post3347515 https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post3347516 Kapisch
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#1346
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Ich bin seit letztem Jahr in Kontakt mit Wick, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Gesamtgewicht meines Anhänger auf 3600 Kg zu bekommen ( Achsen haben 1800 kg). Lt Wick ist die WAP 35 Ausf. B 35.4 Auflaufeinrichtung nur für 3500kg zugelassen.
Wick erkennt wohl an, das es Hersteller gibt, die eine Freigabe geben, jedoch möchten Wick gerne nachvollziehen auf welcher Berechnungsbasis die anderen Hersteller die Freigabe gemacht haben. Vorher werde ich nicht bekommen. Ich habe schon nach Bremsen info'S von ALKO, Knott und WAP gegurgelt - aber nichts gescheites gefunden. Hat jemand noch Herstellerdokumentation zum Thema?
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#1347
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Wie wird eigentlich bei einer Kontrolle gemessen ,angekuppelt oder frei?
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#1348
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beides im Zweifelsfall....
die Achslast angekuppelt das Gesamtgewicht abgekuppelt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1349
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Zitat:
Damit der Trailer insgesamt für 3600kg zugelassen werden kann, müssen alle drei Dinge stimmen:
Edit: Hier steht ausdrücklich "Angabe Gesamtgewicht inklusive Stützlast", damit ist eine höchstzulässige Gesamtmasse von 3600kg ausgeschlossen :-( Entweder müsste also WAP seine Spezifikation ändern, oder Du müsstest eine andere Auflaufeinrichtung anbauen.
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Schöne Grüße, Ulli Geändert von uhx (20.03.2019 um 10:55 Uhr)
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#1350
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Wie kann das so kompliziert sein? Achsen gibt es auf jeden fall, die 3500kg tragen können. Trailerrahmen kann man auf jeden Fall auch so bauen.
Als Auflaufeinrichtung nimmt man dann das gleiche Material wie Sigma, dann müsste es jedefalls klappen. Es ist doch unwahrscheinlich, dass Sigma Spezialanfertigungen hat, jedenfall muss diese der Kunde ja käuflich im defekten Fall austauschen können, also müsste auch ein anderer Hersteller diese Teile erwerben können. |
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