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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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@ Volker:
danke für die Bauanleitung. Bei www.bootszubehoer.com habe ich was batteriebetriebenes gefunden. Soll 3 Euro kosten als weißes Rundumlicht. Taugt das was? (Evtl. kann KWO dazu noch was sagen? Danke im Voraus!
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, so rufe nicht Menschen zusammen, um Pläne zu machen, sonderen lehre ihnen die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer! (Antoine de Saint-Exupéry) |
#27
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Taucht das was?
Zitat:
Übrigens: Solche nicht zugelassenen Sachen erkennt man oft auch am Preis. Sie sind billiger. Das kommt nicht von ungefähr, denn die Hersteller haben ja auch nicht das kostenpflichtige Prüf- und Zulassungsverfahren durchlaufen und brauchen deshalb ja auch nichts aus dieser Richtung auf den Verkaufspreis umlegen. Der verarschte ist letztlich der Käufer, der solche Ware in gutem Glauben oder aus Unwissenheit über die gesetzl. Vorschriften erwirbt. Nur, Kaufpreis und Bußgeld zusammen macht letztlich mehr aus, als sich gleich etwas vernünftiges zu kaufen. So sieht es letztlich aus. Frag unseren Wolf hier (Du sollst Dir jetzt keinen Wolf fragen!). Der hat noch vor ca. 14 Tagen von mir ein neues Toplicht (225° Dampferlicht) gekauft. Das ist eine zugelassene Leuchte mit Prüfzeichen des Bundesamtes und heavy duty Qualität aus der Berufsschifffahrt. An seinem Trawler hält die mit Sicherheit länger als sein Trinkwassertank, der jetzt schon ein leichtes Gieskannensyndrom hat. Da kannst Du einen drauf lassen. Für mich zählt nun mal nur Zulassung und Qualität. Sorry Dir da in Deinem Sinn nicht weiter helfen zu können. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#28
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Mich darfste wegen so was nicht fragen - mein Schiff fährt unter anderer Flagge und ist nicht im Wirkungsbereich der deutschen WaschPo, deswegen kümmere ich mich nicht so sehr um irgendwelche Zulassungsstempel etc.
Sicher soll's sein, stabil und hochseetauglich - basta. Wenn ich aber in einem früheren Thread hier lese, dass einer ne Strafe aufgebrummt bekommen hat, weil seine Leuchten die falsche BSH-Nummer gehabt haben (habe ich jetzt auch gelernt, dass es unterschiedliche für See und Binnen gibt), dann würde ich mich schon sehr genau kundig machen, was zugelassen ist und was nicht. Wie Du ja wahrscheinlich weißt, gibt es Bundeswasserstrassen und Landeswasserstrassen. Bei den ersteren ist die Zulassung und Vorschriften/Vorgaben klipp und klar geregelt - die 2. sind Ländersache und da hat jedes Bundesland eigene Vorstellungen. Gruß Volker SY JASNA Ob das Licht was taugt oder nicht, kann ich nicht beurteilen, da ich es nicht kenne. Denke aber, dass es seinen Zweck erfüllt - zumindest für das Problem, das Du geschildert hast. Wegen Zulassung?????
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#29
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Binnen vs. See
Zitat:
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#30
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Klaus-Werner - ich habe das aus dem Posting eines BF-Mitgliedes, der bei Google 2 Positionslaternen ersteigert hat und der dann Strafe zahlen mußte, weil sie die falsche Nummer hatten.
Ich glaube, jemand hat geschrieben, dass es dabei um die Streuwirkung des Glases geht, da bei Hochsee mit stärkerer Krängung gerechnet werden muss und dabei muss noch die Reichweite erhalten bleiben ... Werde mal die Suchfunktion bemühen, vielleicht finde ich den Beitrag noch. Ansonsten unterscheiden die gängigen Ausrüsterkataloge in den Positionslampen-Serien auch dementsprechend. Gruß Volker Da ist er: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...?t=894&start=0
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#31
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Re: Taucht das was?
Zitat:
Mein wertvoller Tank hat ein Gieskannensyndrom? Ja, isset denn? Da musste erst mal meinen Fäkalientank sehen. Der ist in Leichtbauweise aus Esspapier geklebt! Und Deine Topleuchte, die kann man noch auf der ISS als hellen Punkt erkennen. |
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Re: Binnen vs. See
Man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu!
Zitat:
Sehr geehrter Herr Olderdissen, es ist richtig, dass bei Positionslaternen zwischen einer Zulassung fuer die Seeschifffahrt und einer Zulassung fuer die Binnenschifffahrt unterschieden wird. So gibt es auch zwei verschiedene Zulassungskennzeichen aus unserem Hause fuer Positionslaternen: z.B. DHI 01/02/72 oder BSH 01/09/03/96 fuer die Seeschifffahrt und z.B. ein Ankersymbol und dahinter D 108 fuer die Binnenschifffahrt. Aber: die meisten von unserem Haus zugelassenen Laternen sind fuer beide Fahrtgebiete zugelassen, tragen also beide Zulassungskennzeichen. Beachten Sie auch unsere Interntseiten zu diesem Thema: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...rnen/index.jsp. Anmerkung von KWO: Die Falle in die ich reingetappt bin ist die, das es das in der Berufsschifffahrt (meine Heimat) nicht gibt. Da sind die Laternen in der Tat immer für beide Fahrtgebiete zugelassen. An einheitlichen Anforderungen an Positionslaternen, einheitlichen Pruefungen fuer Positionslaternen und einheitlichen Zulassungen von Positionslaternen ohne Unterscheidung in See- und Binnenschifffahrt fuer ganz Europa wird zur Zeit gearbeitet. Sollte damit Ihre Frage noch nicht ganz beantwortet sein, wenden Sie sich bitte gern noch einmal direkt an mich. Mit freundlichen Gruessen Im Auftrag Joern Kallauch Ich hoffe das hilft Euch weiter. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Na da bin ich aber froh!
*Spass an*Ich denke, die verbindliche Festlegung wird dann in dem Vertrag von Haifa niedergeschrieben*Spass aus* Ich werd' die Antwort zu der Frage des Vertrages wohl erst nach meiner nächsten Kroatienfahrt bekommen.... Gruss Volker
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Der Vertrag von Haifa
Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Re: Begriffsbestimmungen
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Gruß Heinz-Dieter |
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so, um mal wieder aufs eigentliche Thema zurückzukommen:
Ich habe Hella Marine angeschrieben und bekam eine nette Antwortmail, daß zum Herbst 2004 eine batteriebetriebene Serie für Positionslichter und für meinen Fall das weiße Rundumlicht zum in den Mast hissen, geplant seien. Alles. was ich derzeit bei SVB, Niemeyer & Co angesehen habe, hat immer keine BSH-Zulassung drauf. Und da die Berliner Waschpo auch mal zickig sein kann, warte ich lieber und behelfe mir mit ner Taschenlampe, mit der ich ins Segel leuchte. Außerdem sind bei uns noch nicht mal die Fahrwassertonnen beleuchtet, die haben nur Radarkollektoren Noch einen schönen Tag euch allen!
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Re: Begriffsbestimmungen
Zitat:
Ferner ist da noch was, daß Ankerlieger (wenn nicht gerade der Anker gefährlich ausliegt) immer nur ein Rundumlicht haben, Stilllieger dagen auch 2 Rundumlichter haben dürfen. Das mit den 2 Rundumlichtern gilt natürlich wieder nicht für Kleinfahrzeuge. Zitat:
Es ist da aber irgend etwas mit den Bauvorschriften, wenn ich mich recht erinnere. Beim Ankern müssen meines Wissens (zumindest auf Seeschifffahrtsstraßen) BSH-Lichter verwendet werden (wohl wg. der Mindesttragweite des Lichtes), während beim Stillliegen durch Festmachen wohl auch für bestimmte Fahrzeuge und in bestimmten Situationen nicht BSH-Lichter zugelassen sind. Das geht teilweise sogar so weit, daß Straßenlaternen am Ufer für die Fahrzeugbeleuchtung von Stillliegern ausreichend sein können. Man muß da also schon sehr genau aufpassen (wo, für wen, Fahrzeugart) und dann dementsprechend nach der dort gültigen Schifffahrtsordnung (kann jeder selbst einsehen) beleuchten. Es ist letztlich immer der Einzelfall entscheidend. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Berliner Regelungen
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Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Re: Berliner Regelungen
Zitat:
radar an den (wasser)strassen kollekte dann entweder sofort und mit individuellen sprüchen zum tage oder später mit blauem brief le loup |
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@ KWO:
also es gibt beides. Kollektoren und Reflektoren. Aber ich bin eigentlich immer zum Segeln unterwegs und nicht zum Tonnen-Gucken. Mag sein, daß Dir das als altem Schiffer viel Spaß bereitet. Ich werde also entweder die Taschenlampe nehmen oder, wie hier jmd schon bechrieben hat, Leuchtstrangen kaufen. Die kosten knapp 3 Euro, werden wie ne Tafel Schokolade (Rittersport ) angeknickt und dann leuchten sie max 12 Stunden. Ja und nächstes Jahr gibt's dann eben meine favorisierte Lösung von Hella. Und die decken dann alle Anforderungen der BSH ab. Wenn ich ein Auto kaufe, interessiert mich doch auch nicht en detail, ob jetzt Knorr oder Bosch die Bremse gebaut hat. Sie muß ihren dienst tun und tüvgerecht sein. Also bitte postet hier doch in Zukunft fragebezogen oder macht einen eigenen Threat auf! Ich werde nämlich immer benachrichtigt, wenn ein neuer Betrag kommt und bisher kam zu 90 % Unwichtiges! Danke!
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@ Wahrschau
bei Conrad elektronik an der Urania hatten sie welche für 75 cent. ( Knicklichter ) . Weiß nicht ob sie jetzt noch welche haben war wenn man die Treppe zum Untergeschoss geht aufm Krabltisch in der Hifi / Audio Abteilung. nur so als Info :-D Gruß der in Grönland bisweilen illuminierte Klotzfisch |
#42
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Taschenlampe
Zitat:
Grad letztes WE segelnd unterwegs auf der Unterhavel, ca. ne dreiviertel Stunde nach Sonnenuntergang, flautig - nähert sich langsam etwas größeres Motorisiertes, war’s die Waschpo. Ich greif nach der Taschenlampe und leuchte mein Tuch an, dauert ne Sekunde, dann der Ruf: "Alles klar - Schönen Abend noch!" Sag ich mir doch ... - nur die Taschenlampe reicht bei meiner 5m O-Jolle ...! Mein 360° Rundumlicht ist, z.Z. mangels Batterie ausser Betrieb wenn mein Flautenschieber nicht an ist - aber das änder ich bald! Denn nur kurz nach obiger Begegnung kommt ein Mobo angerauscht und kreuzt meinen Kurs in nur max. ca 50m Entfernung, bis ich da die Taschenlampe gezückt hatte war’s schon durch. Also aus Sicherheitsgründen fahr ich künftig auch mit meinem kleinen Schiffchen wohl besser immer mit Rundumlicht. |
#43
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Na guck, späte Erkenntnis ist besser als garkeine.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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