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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.12.2003, 13:59
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JCM JCM ist offline
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Standard Verträge für Bootskauf im Ausland (EU)

wenn ich mir in Schweden oder Dänemark ein Boot Kaufe will ich natürlich auch einen Kaufvertrag abschließen, aber jetzt kommt das Problem: mit einem schwedischen Vertrag kann ich nix anfangen weil mein schwedisch nicht ausreicht alles zu verstehen was da drinsteht- dem schwedischen Verkäufer wird es mit den Deutschen Vertägen ähnlich gehen. Gibt es irgendwo Kaufverträge die dem EU-Recht entsprechen in englisch oder auch zweisprachig? Und was ist mit Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem verkäufer, wie ist das geregelt innerhalb der EU?

Grüße Jan
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  #2  
Alt 19.12.2003, 14:47
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Entweder einen Dolmetsch beauftragen (teuer) oder sich auf eine Vertragssprache einigen (meist Englisch). Muster müssten auf englischen Homepages zu finden sein - hab ich aber noch nie gesucht...
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  #3  
Alt 19.12.2003, 16:27
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Dometscher wird man nicht brauchen, Gerade für Schweden und Dänemark ist englisch die normale Vertragsprache für Bootsverkäufe.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
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  #4  
Alt 19.12.2003, 19:04
Frank
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Grundsätzlich kann der Käufer darauf bestehen, dass der Kaufvertrag in seiner Landessprache abgefasst sein sollte ( ebenso wie die CE Betriebsanleitungen ).
Bezüglich des Gerichtsortes gilt ebenso, dass dies am Wohnsitz des Käufers sein sollte. Frei ist dagegen die Wahl des anwendbaren Rechtes, hier wird wohl der Verkäufer versuchen sein lokales Recht durchzusetzen.

Hier die Gefahrenskala ( von gering bis hoch )

Sprache + Recht + Gerichtsort = Käufer

Sprache ( ggf. Englisch ) + Recht = Käufer / Gerichtsort = Verkäufer

Sprache + Recht + Gerichtsort = Verkäufer

In der Regel sind deutsche Amtsgerichte bei der Anwendung ausländischen Rechtes überfordert, was kostenpflichtige Gutachten von Rechtsinstituten ( Geld und Zeit !!! ) nach sich zieht.
Sicher sind nur deutsches, schweizer und österreichisches Recht bezüglich Kompatibilität.
Achtung bei Anwendung englischen Kausalrechtes, das macht nur die Anwälte fett. Bei US Recht würde ich eher Lotto empfehlen !

Frank
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  #5  
Alt 07.09.2016, 20:50
kaaa kaaa ist offline
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Kleiner Tipp: Wer Geld für ein Boot übrig hat, kann sich vielleicht gerade noch ein Schwedisch-Deutsches Wörterbuch für 20,-€ kaufen oder online (https://desv.dict.cc/ ) suchen und den Vertrag selbst übersetzen.
Schwedisch ist recht einfach!
Der Satzbau ist überwiegend identisch mit Deutsch.
Übersetze einfach Wort für Wort.
(Ansonsten schreib mich an!)
Sonst stimmt natürlich auch die Aussage mit dem Englisch, das dort jeder kann.

Aber manchmal hat halt doch derjenige das interessanteste Boot, und kann kein Englisch!
Dann machs so!
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