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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootverkauf - Was gibt man mit dabei WSA, FZ?
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zwecks Bootsverkauf: Das man die WSA-Zulassung mit dabei gibt habe ich erfahren, aber was ist mit dem Flaggenzertifikat (das bis 2018 bei mir gültig ist)? Dieses auch? Gruß Peter
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! |
#2
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Die ämter empfehlen beides Abzumelden und kein Kennzeichen mitzugeben.
ich hab, als ich mein jetziges Boot gekauft habe, die Papiere vom Vorbesitzer vom WSA mitbekommen und binnen 1 Woche auf mich umgemeldet. Dies wurde auch so im Vertrag verienbart. Den Vorbesitzer habe ich darüber informiert das das Boot jetz auf meinen Namen läuft. Als ich ein Boot verkauft habe habe ich dies genauso gemacht und die Papier mitgegeben. Der Beitzer hat mich nicht informiert und so hab ich nach 3 Wochen das boot zwangsabmelden lassen (Kopie des Ausweises und Kaufvertrag hat gereicht). Vom WSA wurde die Wapo im Bereich des Besitzers informiert und er wurde tatsächlich beim fahren mit dem Boot erwischt. Die Strafe war wohl ordentlich wie so wie er am Telefon gebrüllt hat . In deinem Fall würde ich das FZ abmelden (dies ist innerhalb Deutschlands dauergültig) und das WSA kopieren und mitgeben. Im Vertrag alles festhalten und eine Frist setzen zu Ummelden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Bei uns in LOS ist es so vorgesehen, dass das Boot OHNE die Zulassung verkauft wird, also selbst abmelden.
Ich habe in der Vergangenheit eine Kopie der Zulassung gemacht und dem Käufer mitgegeben und das so im Kaufvertrag vermerkt und eine Kopie des Kaufvertrages gemacht und zusammen mit der Original-Zulassung bei der Zulassungsstelle abgegeben, das hat gereicht.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus
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#4
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Zitat:
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#5
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Das Flaggenzertifikat ist nur 8 Jahre gültig. Ich hatte vor ein paar Jahren einmal beim BSH nachgefragt, da hieß es: beim Verkauf das FZ zurückschicken.
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#6
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Grundsätzlich muss man den Verkauf melden und die originalen Dokumente in beiden Fällen wieder ans Amt schicken.
Um sich zu entpflichten, wird es auch gerne gesehen, eine Kopie des Kaufvertrages beizulegen.
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Alex
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#7
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Grüße Frank
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#8
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Danke Jungs,
also ich hab FZ behalten und sende es zurück. WSA hab ich mitgegeben und teile es aber morgen mit. Gruß Peter
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! |
#9
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Aus dem Anschreiben des WSA Braunschweig (originale Formatierung)
Zitat:
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#10
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Das können die in roter Leuchtschrift aufdrucken, trotzdem gibt es immer Leute die es anders machen, wenn es dann aber Zirkus gibt, weil der Käufer nicht ummeldet, ist das Gejammer da.
Willy |
#11
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Zitat:
Bei mir war kein gejammer. Das Gejammer war wohl mehr auf der Käuferseite wie man oben lesen kann.
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#12
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Die Strafe hätte aber auch der verdient, der den Anweisungen des WSA nicht Folge leistet, oder meist du nicht? Wie deutlich sollten die das noch formulieren und dem Kennzeicheninhaber mitteilen?
Auf dem Formular UND auf dem Ausweis steht es, das nicht zu beachten finde ich recht dreist. Willy |
#13
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Zitat:
Da ist man unterwegs und hat plötzlich das Boot nicht mehr angemeldet. Unterwegs schnell ummelden geht nun mahl nicht. einzureichen. Zudem steht auf dem Papier nicht das man das Original einsenden soll, sondern nur das ein Eignerwechsel anzuzeigen ist. Wer diesen Anzeigt ob der Altbesitzer oder der Käufer ist nicht festgelegt. Außerdem ist das Papier im Original im Boot mitzuführen. http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schiff...Kopie33543.JPG Im PKW Bereich wird es von Privat ja auch so gemacht, dass man die Papiere mitgibt und der neue Besitzer das Auto innerhalb einer Frist ummeldet.
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#14
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Ich mache es beim Auto auch nicht und wenn doch, dann weil es erlaubt ist.
Ein Kollege hat ein Auto verkauft, da er keinen Unterscheiden macht, zwischen dem Klaus von ein Dorf weiter und dem Ivan von den kleinen Dorf irgendwo in Russland, war die Karre noch, ich glaube ein Jahr, auf ihn zugelassen. Willy |
#15
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Zitat:
Da ich nicht beim Verkauf nicht auf der Seite des WSA informiere (wozu auch) sondern auf den Aufdruck auf den Papieren vertraue, kann ich davon ausgehen, dass es nicht verboten ist die Papiere mitzugeben (genau wie beim Auto). Abmelden kann ich es sogar ohne Papiere nur mit einer Kopie.
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#16
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WSA Schweinfurt verlangt für die Ummeldung unter Beibehaltung des Kennzeichens - war mir mal beim Schlauchboot wichtig - zwingend die Vorlage des Original-Kennzeichenausweises. Schickt der Verkäufer den ein, war's das ...
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